Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Elterngeld

  • Gewähr ihm das gemeinsame Sorgerecht doch einfach nachdem die ganze Elterngeld Angelegenheit geregelt ist.


    das ist aber schon ziemlich unterste Schublade, und billige Erpressung :kopf


    das eine sollte niemals etws mit dem Andren zu tun haben-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Vielleicht hilft es ja wenn er bei dem ABR zustimmt. Das Kind lebt dann ja vermutlich eh bei Dir.


    Auch wenn er dem zustimmt, hat sie noch immer nicht das alleinige ABR, denn das kann sie nur mit gerichtlicher Beteiligung erlangen, anders ist das absolut nicht möglich..auch nicht mit noch so vielen Verträgen, Erklärungen, Vollmachten..

  • hat man denn innerhalb einer bestimmten frist die möglichkeit, vom gemeinsamen sorgerecht zurückzutreten?


    Nochmal. Steh doch zu eurer Entscheidung. Ihr habt sie gemeinsam im Interesse des Kindes getroffen und sie ist für das Kind richtig.


    Wenn du jetzt überlegst, dass dir dadurch ein paar hundert Euro Bestechungsgeld durch das Familienministerium entgangen sind, das mit dieser Elterngeldregelung offensichtlich verhindern will, dass Kinder von den Vorzügen des GSR profitieren, dann lass doch das Familienministerium bei seiner rückschrittlichen Auffassung bleiben. Ihr habe im Interesse des Kindes gehandelt, ihr seid verantwortliche Eltern. Das ist für das Kind und für euch beide viel mehr wert als ein paar hundert Euro. Willst du dir eure Entscheidungen von ein paar hundert Euro vom Familienministerium abkaufen lassen?

  • hat man denn innerhalb einer bestimmten frist die möglichkeit, vom gemeinsamen sorgerecht zurückzutreten?


    Ja. Du kannst jederzeit den Verzicht auf Dein Sorgerecht erklären. Du kannst aber nicht den anderen Elternteil aus der Sache rausdrängen. Es ist also schon eine wesentliche Entscheidung. Die aber eindeutig zum Wohle des Kindes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hat man denn innerhalb einer bestimmten frist die möglichkeit, vom gemeinsamen sorgerecht zurückzutreten?


    Nein.
    Von der Unterschrift bei der Hochzeit kannst durch Scheidung zurücktreten.
    Von der Unterschrift beim Hauskauf kannst Du Verkauf zurücktreten.


    Diese Unterschrift kannst Du NICHT rückgängig machen. Nicht mal wenn Du auf zeitweise unzurechnungsfähig plädierst.