Beiträge von marielou

    Da das ABR ein Teil des SR ist, u Änderungen die das Sorgerecht oder Teile dessen betreffend nur mit gerichtlicher Beteiligung geändert werden können u auch nur durch gerichtlichen Entscheid rechtlich bindent geändert werden dürfen u können, kann somit ein JA hier also nicht in irgendeiner Art u Weise am SR oder Teilen dessen etwas ändern!!!

    auf gut deutsch....?
    - man kann das ABR nicht übers jugendamt bekommen, sondern nur über einen gerichtlichen bescheid? richtig? (wir trennen uns ja zumindest friedlich, sorgerecht behalten wir beide)
    - ich kann somit auch keine 14 monate elterngeld beantragen? richtig?

    hm, wenn ich aber das hier so lese, dann klingt das für mich anders:

    falls du recht hast, wäre das natürlich wesentlich einfacher.
    ich mach mir allerdings auch noch gedanken, da auf meinen gehaltsabrechnungen die adresse meines freundes steht.
    meinen personalausweis würde ich auch erst kommenden montag auf die adresse meiner eltern umschreiben lassen...?!
    ich fürchte, dass ich dadurch probleme mit den 14 monaten bekomme?!


    danke schon mal
    grüße, marie

    Hi, ich und mein Freund waren vor 3 Wochen beim Jungendamt bzgl. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.




    Leider sieht es momentan so aus, dass ich wieder zu meinen Eltern
    zurück ziehen werde. Das Sorgerecht möchten wir trotzdem beide.
    Allerdings bin ich ja dann sozusagen Alleinerziehend und möchte gerne
    14 Monate Elterngeld beantragen. Dieses geht wohl wiederum nur mit dem
    alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, soweit ich das richtig
    verstehe!?




    Hat jemand von euch Erfahrung damit?


    Kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach beim Jugendamt beantragen?




    Grüße, Marie


    P.S. Mein Freund verzichtet natürlich freiwillig auf die Elternzeit / Elterngeld und macht mir hier keinen Strich durch die Rechnung.