hat man denn innerhalb einer bestimmten frist die möglichkeit, vom gemeinsamen sorgerecht zurückzutreten?
Beiträge von marielou
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ja.... aber leider haben wir das vor ein paar wochen schon beantragt, das gemeinsame sorgerecht!
jetzt gibts wohl kein zurück mehr! -
das wären aber lauter UND-bedingungen? oder?
d. h. ich wohne zwar mit dem kind alleine, beide haben wir aber das sorgerecht = 12 monate elterngeld?
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ok, vielen dank für eure schnellen antworten!
die sache mit dem gericht möchte ich auf keinen fall und werde meinen antrag dann eben entsprechend auch nur für 12 monate stellen.
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Da das ABR ein Teil des SR ist, u Änderungen die das Sorgerecht oder Teile dessen betreffend nur mit gerichtlicher Beteiligung geändert werden können u auch nur durch gerichtlichen Entscheid rechtlich bindent geändert werden dürfen u können, kann somit ein JA hier also nicht in irgendeiner Art u Weise am SR oder Teilen dessen etwas ändern!!!
auf gut deutsch....?
- man kann das ABR nicht übers jugendamt bekommen, sondern nur über einen gerichtlichen bescheid? richtig? (wir trennen uns ja zumindest friedlich, sorgerecht behalten wir beide)
- ich kann somit auch keine 14 monate elterngeld beantragen? richtig? -
hm, wenn ich aber das hier so lese, dann klingt das für mich anders:
ZitatElterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.
Bedingung ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.
Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt das Gleiche, wenn der elterngeldberechtigte Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist.
Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Ob der andere Elternteil in einer anderen Wohnung gemeldet ist oder noch einen zweiten Wohnsitz hat, ist nicht entscheidend. Es kommt hierbei auf die tatsächliche Lebenssituation an.falls du recht hast, wäre das natürlich wesentlich einfacher.
ich mach mir allerdings auch noch gedanken, da auf meinen gehaltsabrechnungen die adresse meines freundes steht.
meinen personalausweis würde ich auch erst kommenden montag auf die adresse meiner eltern umschreiben lassen...?!
ich fürchte, dass ich dadurch probleme mit den 14 monaten bekomme?!danke schon mal
grüße, marie -
Hi, ich und mein Freund waren vor 3 Wochen beim Jungendamt bzgl. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.
Leider sieht es momentan so aus, dass ich wieder zu meinen Eltern
zurück ziehen werde. Das Sorgerecht möchten wir trotzdem beide.
Allerdings bin ich ja dann sozusagen Alleinerziehend und möchte gerne
14 Monate Elterngeld beantragen. Dieses geht wohl wiederum nur mit dem
alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, soweit ich das richtig
verstehe!?Hat jemand von euch Erfahrung damit?
Kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach beim Jugendamt beantragen?
Grüße, Marie
P.S. Mein Freund verzichtet natürlich freiwillig auf die Elternzeit / Elterngeld und macht mir hier keinen Strich durch die Rechnung.