Beantrage das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht)!
..dabei nicht vergessen gleich noch das ASR zu beantragen...
Ups, das hat sie ja schon..
Da empfiehlt es sich dann, doch eine 30mm General Electric Avenger Gatling Kanone vor der Tür zu postieren...
Wenn schon mit Kanonen auf Spatzen schießen, dann aber auch gleich richtig!
Was würde das ändern/verbessern?
Ich habe auch das Alleinige Sorgerecht, nur zur Info. Ich weiß, daß das nicht das Selbe ist
Aber das mit dem ABR ist mir nicht ganz klar
Wenn du schon das ASR hast, hast du auch automatisch somit das ABR, was dir aber bei der Problematik eher nichts wirklich hilft..u auch nicht beim umgang wirklich relevant ist.
Ausser wenn er dann Kind doch nach dem Umgang einfach nicht zurück bringt, dann ist das ASR eine gute Sache...denn dann hat er ein Problem, u das Kind muß zurück zu dir, schlimmstenfalles mit polizeilicher Unterstützung...
Da ist das ASR/ABR dann sehr hilfreich!