meditionsprotokolle

  • hallo,


    irgendwie scheint mein beitrag hier nicht recht herzupassen, aber ich hab keinen besseren bereich dafür gefunden...



    meine fragen zu einer freiwilligen mediation:


    -werden die dort er5stellten protokolle der mediatoren im normalfall schriftlich an die eltern geschickt?
    -wenn einer der betreffenden parteien inhalte aus diesen protokollen vor gericht entgegen des mediationsvertrages gegen den anderen verwendet, landen diese inhalte dann trotzdem in der akte?
    -wenn diese protokolle unrechtmäßig verwendet werden, welche handhabe hat der andere um dieses zu unterbinden/zu ahnden?
    -können diese protokolle im nachhinein (nach dem erhalt) verändert werden, wenn eine der parteien inhaltlich nicht einverstanden ist?
    -wird ein mediationsabbruch das sorge- und umgangsrecht betreffend grundsätzlich negativ gewertet oder kommt es auf die begründung an?


    wie gesagt, es handelt sich um eine freiwillige mediation, ein gericht ist nicht involviert..


    vielen dank für eure antworten!!


    cat

  • Gerichte interessieren sich in der Regel lediglich für die Ergebnisse der Mediation.


    Da Du dem Ex oder dessen Anwalt das Reden nicht verbieten kannst (auch nicht das Lügen) wird es relativ unerheblich sein, ob die Waffen in der nächsten Verhandlung via Protokoll oder Behauptung geschliffen werden.


    Ich würde deswegen die Protokolle gar nicht unbedingt haben wollen. Lediglich die Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden.


    Beim Abbruch einer Mediation spielt selbstverständlich der Grund eine Rolle, alles andere wäre absurd.

  • Mediation gibt es so und so.
    Deine Fragen kann man deshalb nicht beantworten, die müsstest Du den Mediatoren stellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.