Ex geht in Kurzarbeit - Frage!

  • Hallo zusammen!


    Mein Nochmann hat mir grad gesagt, dass es ab November Kurzarbeit in seiner Firma gibt. Das macht dann ca. 10% weniger Nettogehalt und ich schätz mal, dass es sich auch auf den Unterhalt dann in gleicher Höhe auswirken wird.


    Vielleicht weiss jemand von Euch, ob es sich lohnt, dass ich dann meinen Wohngeldantrag nochmal neu stelle und dadurch vielleicht das Minus etwas ausgleichen kann? Anspruch hab ich, ich bekomm jetzt auch schon ein wenig was, aber eben nicht viel
    Es weiss ja niemand, wie lange die Kurzarbeit laufen wird. 10% weniger Unterhalt machen sich bei mir schon deutlich bemerkbar, wird dann echt knapp mit dem Geld.

  • Prüfe mal durch: Gibt es einen Titel? (Den müsste er durch Änderungsklage ändern lassen, sonst muss er den getitelten Betrag weiter zahlen.)
    Welches Einkommen hat er dann neu. Gleiche das mit der Düsseldorfer Tabelle ab und dem zu erwartenden Jahreseinkommen. Änderung in November/Dezember um 10 Prozent machen auf das Gesamtjahreseinkommen nicht so viel aus. Ebenfalls, wenn es dann nur im ersten Quartal 2010 sein sollte.


    Rechtlich hat er erhöhte Erwerbsobliegenheit. Durch Kurzarbeit ist mehr Freizeit. Die müsste er offiziell nutzen, um mehr Geld einzuspielen ...


    Sollte das obige alles zu geringerem Unterhalt von Dir führen, kannst Du mit diesem Nachweis das Wohngeld neu berechnen lassen und musst gucken, ob Du da über eine Schwelle kommst und mehr erhältst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich würds machen, so bald wie möglich, damit du den Bescheid dann auch rechtzeitig bekommst und keine zu großen Ausfälle hast. Du wirst halt sofort, wenn dein EX nicht mehr kurzarbeitet, beim wohngeldamt bescheid sagen müssen, bzw. wieder einen Änderungsantrag stellen müssen.


    Mehr als dass du ne Ablehnung bekommst kann ja nicht passieren, und die ist wohl unwahrscheinlich.

  • Einen "Titel" gibt es nicht, wir haben nach der Trennung den Unterhalt von unseren Anwälten berechnen lassen und das zahlt er halt, was er muss. Ich denke, das wird dann auch wieder so laufen, wenn die neue niedrigere Gehaltsabrechnung Ende November kommt. Wir können ja auch normal über das Thema Geld reden, er zahlt ja auch ohne Murren und ist auch eigentlich nicht darauf aus, mir den Geldhahn zuzudrehen.
    Aber ich weiss eben nicht, ob man aufgrund der Tatsache, dass sich das Gehalt ja (hoffentlich) nur über einen kurzen Zeitraum ändert, solche Sachen wie Wohngeld neu beantragen kann.
    Werd da wohl mal anrufen und nachfragen.


    Eine komplette Ablehnung würde mich auch sehr wundern, weil ich ja jetzt schon was bekomme (nur 20 EUR, aber immerhin). :-)

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • Dann rechnet vorher. Ab welcher Summe kämst Du in eine bessere Wohngeldklasse oder so ... (Hab jetzt keine Ahnung, wie die berechnen). Vielleicht setzt Du Dich mal mit einem Spezialisten von Diakonie und Caritas zusammen, Du und Dein Ex, und dann probiert Ihr eine Lösung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Rechtlich hat er erhöhte Erwerbsobliegenheit. Durch Kurzarbeit ist mehr Freizeit. Die müsste er offiziell nutzen, um mehr Geld einzuspielen ...

    Darf er nicht. Wenn er in der Kurzarbeit woanders arbeiten geht betrügt er die Agentur für Arbeit. Strafbar.

  • Hi,

    Wenn er in der Kurzarbeit woanders arbeiten geht betrügt er die Agentur für Arbeit. Strafbar.

    echt ?


    Aber sie könnten ihm noch eine 2. Arbeit anbieten, sovie ich weiß ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • echt ?


    Aber sie könnten ihm noch eine 2. Arbeit anbieten, sovie ich weiß ?

    Ja sicher aber dann gibt es kein Kurzarbeitergeld mehr.


    Und mal im Ernst wer sucht eine Fachkraft für 1 Tag die Woche oder 1 Woche im Monat?


    Und die Kollegen aus dem Bauhandwerk haben kein Zeit weil Sie versprochen haben dem guten Freund vom Freund des Schwagers zu helfen.

  • Rechtlich hat er erhöhte Erwerbsobliegenheit. Durch Kurzarbeit ist mehr Freizeit. Die müsste er offiziell nutzen, um mehr Geld einzuspielen ...


    Gibts darüber ein Urteil etc? Find ich sehr interessant, mein Mann ist auch in Kurzarbeit, zumindest offiziell, obwohl ich mir das nicht vorstellen kann, dass die Forschungsabteilung in Kurzarbeit geht. Jedoch argumentiert er damit, er hätte ja kein Geld.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Hi,

    Jedoch argumentiert er damit, er hätte ja kein Geld.

    Sofern er einen Titel hat, so hat er diesen zu bedienen. Hat er wirklich weniger (mind. 10 %), so muß er eine Abänderungsklage einreichen.
    Ohne Titel kann er sofort kürzen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Nur mal so : Kurzarbeit ist eigentlich ncith gleichbedeutend mit Freizeit und sie ist flexibel. Soll heißen bei Krankheit etc von Kollegem mus ev eben ganz normal gearbeitet werden. daher kann man nicht generell davon reden daß der Mann sich hier einen zusaätzlichen Job suchen muss. Überigens: seinem Arbeitgeber muss man in den meisten Fällen solche Zweitjobs melden bzw sie von diesem genehmigen lassen. ( ist meist arbeitsvertraglich geregelt) . Macht man das nicht dann kann man den Hauptjob wg Vertragsverletztung verlieren. Und_ Es gibt durchaus Arbeitgeber , die Nebenjobs ( auch 400 Euro Jobs ) eben nicht genehmigen. Zb wenn Schichtbetrieb besteht ....und wenn es körperlich anstrengende Arbeiten sidn bei denen der Arbeitnehmer eben die verbleibende Zeit wirklich zur Erholung braucht.



    Sooo einfach ist das eben auch nicth.....

  • Ob es im Fall der Themenstarterin greift, weiß man natürlich nicht.


    Eine 2. Arbeit kann und wird manchmal von den Gerichten dem Unterhaltspflichtigen auferlegt. Der Arbeitgeber muss genehmigen (und sei es das Arbeitsamt), wenn durch diese zweite Arbeit nicht die Leistung in der ersten Arbeit unverhältnismäßig eingeschränkt wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Tortzdem ist Kurarbeit nicht stundenmässig festgelegt sondern flexibel ! Was macht man denn wenn man normalerweise Freitags Kurzarbeitet und dann ein Kollege krank wird und man den vertreten muss mit dem neuen am Freitag angefangenen Job ?


    Würde mich sehr interessieren...


    was anderes ist es sicher wenn man nur halbtags arbeitet oder generelle nur Tageweise..

  • Ein Nebenjob wird wohl nicht so leicht realisierbar sein. Er arbeitet in Projekten, muss z.T. zum Arbeiten 300 km von daheim weg unter der Woche. Da dann noch zu erwarten, dass er sich nebenher noch was sucht (am besten dann wochenweise, weil er ja oft in anderen Städten ist :hae: ), ich glaub das haut nicht hin.
    Ich werd mal mit meiner Anwältin besprechen, wie wir am besten vorgehen.
    Meine Mutter sagte ja sofort, ich soll erstmal nachprüfen, ob das überhaupt stimmt mit der Kurzarbeit. :D Immerhin sei seine neue Freundin ja bei einer Finanzbehörde tätig, vielleicht gibt die ihm unkoschere Tipps, wie er den Unterhalt drücken könnte. :pfeif

  • Och, zutrauen würde ich es ihm schon. Wenn er ein paar EUR sparen kann, ist er immer sehr schnell beim Anwalt und lässt den Unterhalt neu berechnen.
    Letztes Jahr auch noch schnell im Dezember, weil es ab Januar sicher ne Gehaltserhöhung gab. Aber da ich mit dem Geld, was ich jetzt hab, ganz gut hinkomm, hatte ich da auch keine Lust, nen Aufstand zu machen. Mir stünde eh noch viel mehr zu, weil er auf nebenberuflicher Basis noch durchs Schreiben von Fachartikeln u.ä. Geld dazuverdient, was nicht mit in die Unterhaltsberechnungen einfließt. Aber ich weiss, dass es das Verhältnis extrem verschlechtern würde, wenn ich da zu 100% auf meine Rechte pochen würde, weil der Herr nunmal extrem materialistisch veranlagt ist und schon in der Ehe immer der Ansicht war, das Geld, was er verdient, sei allein SEINS und ich hätte Glück, mit davon leben zu dürfen. ;)