Moin,
Ich brauch mal Hilfe, ich erzähl mal kurz (hoffe ich) um was es geht.
Geschieden, 2 Kinder. Der Große ( fast 17) hat jetzt am 01. seine Lehre begonnen. Musste aus den Gründen 400km weg ziehen, d.h. also Wohnung.
Der Vater hat jetzt den Unterhalt eingestellt, d.h. für mich zur Zeit, muss ich 2 Wohnungen + Lebenserhaltungskosten für meinen Sohn zahlen.
Ich erhalte Hartz IV, das reich gerade für meine Wohnung. Das Kindergeld bekommt er schon, also fällt das für mich auch schon mal weg. Ich habe schon einen Anwalt eingeschaltet, aber wir können noch nicht rechnen, da mein Sohn ja noch keine Abrechnung erhalten hat. Logisch, er arbeitet ja erst seit 16 Tagen.
Der Ex ist aber der meinung der Junge verdient genug, also... gibt es nix mehr. Nicht mal die Hälfte der Miete.
Ich habe jetzt 4 kleine Jobs, spare wo ich kann, mehr geht einfach nicht, mein Kleiner ist ja nun auch da.
Nun ist die Frage, wie kann ich und wo kann ich Unterstützung bekommen?
Das ist erst mal die Kurzfassung....
Hiiiiilfe, ich weis nicht weiter
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Solange die Kinder sich in der Ausbildung befinden, sind die Eltern unterhaltspflichtig.
Die Höhe des Einkommens der Ausbildung wird darin verrechnet.Der Vater kann sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen.
Ich würde das JA mit hinzuziehen.
Vielleicht kannst Du ja auch eine Vorababrechnung,bzw einen Nachweis über den Lohn Deines Sohnes beim Arbeitgeber anfordern.
Wenn du dem erklärst,worum es geht,wird er das sicher machen.VG coca
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Hab ich schon versucht, das JA sagt...mit Gelder haben wir nix zu tun.
Wenn man, alles zusammen rechnet, hat der Junge schon genug Geld, aber jetzt halt noch nicht. Ich zahl schon die Wohnung seit August mit, meine Ersparnisse sind nun auch dann mal weg. Ich tu das ja gern, aber wenn doch nix mehr da ist???? :frag
Ich muss für Oktober seine Miete noch mit zahlen + Essen.... Ja und laut Gesetz sind beie Eltern verpflichtet in der ersten Lehre noch mit zu zahlen.... ich mach das ja, so wie ich kann, aber er hat es einfach eingestellt.
Sein Arbeitgeber schickte mir nur das Brutto, leider nicht netto...damit kann mein Anwalt nichts anfangen.
Wir haben auch noch nichts gefunden, wie es läuft, wenn ein Minderjähriger wegen Ausbildung auszieht...was ihm dann zu steht...immer nur für Studenten. könnt echt :kotz -
Moinsen,
wenn Dein Anwalt mit dem Brutto nichts anfangen kann, ist es aber echt ne Pfeiffe.
Dein Anwalt soll Pfänden. Dein Ex darf nicht einfach von sich aus den Unterhalt einstellen.
Ich würde mir nen anderen Anwalt nehmen. Der kann ja anscheinend gar nichts.
Wie hoch ist das bruttogehalt vom Sohni?
LG
Deaver -
wenn Dein Anwalt mit dem Brutto nichts anfangen kann, ist es aber echt ne Pfeiffe
Klare aber wahre Worte
Warum kann er damit nichts anfangen?
Wie begründet er das?Der Vater darf den Unterhalt nicht von sich einstellen,ganz einfach.
Das das JA sich da zurückhält wundert mich.
Da würd ich dranbleiben.Natürlich regelt die Unterhaltsstelle auf dem JA solche Angelegenheiten. -
hab ich auch schon dran gedacht, nur find mal einen, der Ahnung hat, außerdem, weis ich gar nicht, ob ich das so einfach kann, ich bekomm ja Beratungskosten bezahlt
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Der Vater darf den Unterhalt nicht von sich einstellen,ganz einfach.
- Mag ja sein, aber hat er ja schon getan-Das das JA sich da zurückhält wundert mich.
Da würd ich dranbleiben.Natürlichregelt die Unterhaltsstelle auf dem JA solche Angelegenheiten.
-da war ich schon persönlich, die sagen, wenn da schon ein Anwalt bei ist, machen die nix mehr.- -
Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?
Bekomme ja die Kosten bezahlt... -
Hallo
Also der KV muss weiter zahlen und darf nicht mal so eben die Zahlungen einstellen, nur weil er der meinung ist, daß Sohni zuviel verdient.
Aber mal eine andere frage, warum zahlt sohni nicht wenigstens sein Essen ect selber und du nur noch die Miete? Ich meine sohni verdient ja nun und erhält von dir das KG davon kann er doch bis auf die Miete ertsmal für sich selber aufkommen.Hat dein Sohn schon mal wohngeld ect beantragt?
Lg
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warum zahlt sohni nicht wenigstens sein Essen ect selber und du nur noch die Miete?
Weil Sohni erst am 01.09 angefangen hat und sein erstes Gehalt natürlich erst in 2 Wochen bekommt..
:winken:
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Huhu
Die Frage bezog sich auch mehr für den Oktober.Lg
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Weil Sohni, erst am 1. angefangen hat. und normaler weise haben wir uns geeinigt, dass er ab okt selber zahlt. Aber.... jetzt hol ich mal aus.... er lernt bei der Bahn, hat ein Ticket beantragt, dass er heim fahren kann, was ihm dann nichts kostet, außer die Steuern, weil die Karte versteuert ist (was er am Jahresende wieder bekommt), also wird von seinen ersten Lohn gleich 480 abgezogen...bei einem Verdienst von evtl 520€ bleibt nichts mehr über.
Als er seinen Vater gefragt hat, hat der nur gesagt: Pech, ruf das Finanzamt an und erklär ihnen die Sache...alles schön und gut, aber dem Mieter ist das egal.
Eigentlich brauch ich das alles nur für Okt -
Sohni hat für Okt kapp 50€
Und ich HartzIV erhalte was gerade für meine Miete reicht -
Und ich HartzIV erhalte was gerade für meine Miete reicht
:hae:
Ich dachte immer das harzt4 das Geld ist, was man zum Leben braucht und die Miete gesondert läuft.
?????
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murharharhar.... ich muss von meinem HartzIV alles bezahlen, Miete und Essen. Du hast die Zahlen gesehen, erzähl mir mal wie ich das machen sollen. Ich streck mich hier schon verdammt weit. HartzIV für den Kleinen gibt es nicht, da der KV ja Unterhalt zahlt :kotz , ich muss für meinen Lebenderhaltungskosten selber auf kommen.... würde alles klappen, wenn da nicht gerade dieses kleine Problem wäre, mit dem Großen
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Ich schrieb ja "Ich DACHTE"
habe das noch nie benötigt und kenn mich mit H4 nicht aus...
Das es aber so oder so eng und Mist ist, ist s :winken: chon klar....
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Mal mit dem Ausbildungsbetrieb gesprochen? Vielleicht ist ja eine Ratenzahlung möglich
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Hallo :strahlen
kann natürlich auch falsch liegen, aber gibt es für solche Fälle nicht Ausbildungshilfe vom Arbeitsamt?
Kann er nicht ALG 2 auch für sich in diesem Fall ergänzend beantragen? Ich würde am Amt mal vorsprechen, und die Lage schildern. Ich denke, es geht wahrscheinlich insgesamt nicht nur um diesen Monat, wer weiß was in der Zukunft genau ist. Ich würde mich bei der ARGE mal erkundigen, was die für Ideen haben.
LG Susi -
hi, habt ihr schon den antrag für bab gestellt? hat er schon wohngeld beantragt für sohni?
dein sohn hat einen anspruch von 640 euro ggü seinen eltern. rechnen wir mit 520 euro da du momentan keine andere hast.
von 520 euro werden 90 euro abgezogen für ausbildungsrelevante dinge ( 520-90= 430 euro). dieser betrag wird als einkommen genommen u. zusätzlich werden die 164 euro kindergeld noch auf den betrag raufgesetzt 430+164= 594 euro.der gesamtbedarf lag bei 640 euro - 594 euro = 46 euro die noch unterhalt von beiden zu leisten wäre. also 23 euro seitens deines ex. was zahlt er denn den ganzen monat an fixkosten? gibt es keine billige variante eines lehrlingswohnheimes oder einer lehrlingswg? wie teuer ist die wohnung? wie teuer der strom?
geh zum jugendamt u. lass dir das durchrechnen, wenn dein anwalt das noch nicht kann. du kannst auch einen einfachen brutt-netto-rechner aus dem netz nehmen u. dir das ca. selber ausrechnen.
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Hi,
Sein Arbeitgeber schickte mir nur das Brutto, leider nicht netto...damit kann mein Anwalt nichts anfangen.
ist dein RA Taxifahrer ?
Dein Anwalt soll Pfänden. Dein Ex darf nicht einfach von sich aus den Unterhalt einstellen.
Sofern ein Titel besteht, dann kann er pfänden...Ja.
Dein EX müßte eine Abänderungsklage machen, da die Unterhaltslast beider ET gemindert wird, da Sohn nun eigenes Geld verdient.
Verdient Sohn bspw. 500 €, werden davon 90 abgezogen, bleiben 410.
Also für beide ET 205.Die Differenz zum bisherigen KU, hat der KV nun auszugleichen. Da du H4 beziehst, kann von dir keine KU gefordert werden. Aber normalerweise bist du nun auch KU-pflichtig, da du keine Betreuung mehr leistest.
Gruß
babbedeckel