unterhalt und regelbedarfsatz

  • hallo!


    ich habe heute mit dem vater meines sohnes telefoniert bzgl. unterhalt usw. das wären 16% des nettoeinkommens. jetzt meinte er, er werde den regelbedarfsatz bezahlen, das sind so um die 160€ monatlich...
    weiß jemand von euch wer was bezahlen muß?! :rolleyes: ich bin schon ganz durcheinander weil ich im internet nur die beträge und prozentsätze gefunden habe, aber nicht für wen der regelbedarfsatz gilt.... die 16% sind einfach mehr geld (viel mehr) und ich finde wenn er schon nicht für ihn da ist soll er wenigstens die 16% bezahlen :angry


    :hilfe joana

  • Hallo Joana,


    schau mal auf folgender Seite nach :http://oehuni.uni-graz.at/~sozref/?main=unterhalt


    Punkt 3 dürfte für Dich interessant sein, und Dir weiterhelfen.


    Vor allem der letzte Satz dort dürfte Dir erklären, was es mit dem Regelbedarf auf sich hat.


    Grundsätzlich wenden die Gerichte die Prozentsatzmethode zur Unterhaltsberechnung an. Die Regelbedarfssätze werden meist bei hohem Einkommen der Unterhaltspflichtigen herangezogen. Als Höchstgrenze für den Kindesunterhalt gilt im Allgemeinen der zweieinhalbfache Regelbedarfssatz.
    Wichtig: Eine Verjährung des Kindesunterhalts tritt nach drei Jahren gem. § 1480 ABGB ein.



    Weiter kann ich Dir auch nicht helfen, kenne mich mit Östereich auch nicht weiter aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Silvershadow ()

  • Hm da hätte ich vielleicht auch in Österreich wohnen sollen.....
    Allein was an Regelunterhalt da drin steht ab 16 Jahren davon träume ich echt nur.......... :(

  • also ich bekomme vom JA 297 EUR UVG und mein Mann müßte dann noch 149 EUR den Kindern zahlen,also gesamt 446 EUR

  • hallo!
    Ich bin auch aus Österreich. mein Ex-Freund zahlt je Kind 15% (weil es zwei sind, für eines müßte er 16% zahlen). ich war allein beim bezirksgericht und habe das protokollarisch festhalten lassen, einfach auch um einen nachweis für die unterhaltszahlungen zu haben. die summe die herauskommt liegt ein bißchen über dem 2einhalbfachen regelsatz, also müßte er eigentlich nicht so viel zahlen. Aber die nette frau dort und ich sind übereingekommen ihn nicht darauf hinzuweisen und wenn er sich selbst nicht kundig macht, und das unterschreibt, muss er künftig vor gericht gehen um das wieder zu ändern. hast du irgendwas schriftlich von den 16%?? Das wäre sicher hilfreich!
    ich finde auch, wenn sie sich schon aus der verantwortung ziehen wären sie moralisch zumindest verpflichtet finanziell so viel wie möglich beizutragen. Aber wenn sie so moralisch wären, wären sie vielleicht gar nicht weg. :frag

  • Zitat

    Original von babsid
    Aber wenn sie so moralisch wären, wären sie vielleicht gar nicht weg. :frag


    Sorry, nun nicht bös gemeint. Aber sollte hier jemand von Moral predigen, der selber unmoralisch und wissentlich den Ex über Ohr haut?


    *stark mal nachdenken muß*