Betreuungskosten sind nicht im KU enthalten

  • Da werfe ich auch mal eine Frage dazu:


    mein Exmann hat deutlich gemacht (und so wird es auch in der Elternvereinbarung vom Jugendamt aufgenommen), dass er 2 Wochen von seinen insgesamt 6 Wochen Urlaub für sich alleine haben will - also ohne seine Kinder.


    Das heißt für mich, dass ich 2 Ferienwochen unsere Kinder fremdbetreuen lassen muss, da ich keine 8 Wochen Urlaub habe, um die fehlenden 2 Wochen auszugleichen.


    Ich fürchte mal, dass diese 2 Wochen Fremdbetreuung mein alleiniges finanzielles Problem bleiben werden...oder?


    LG
    ww

  • Damit musst Du rechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wortwechsel:



    darf ich fragen wie du das rechnest?


    Wenn er die anderen 4 Wochen die Kinder/ das Kind nimmt, müsstest du ja da keinen Urlaub nehmen. :Hm


    Somit könntest du doch theoretisch die 2 Wochen mit anderen 2 Wochen (wo KV Kinder hat) ausgleichen?

    Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander? Ich hoffe die verhüten...

  • Erstattes Du Ihm in den 4 Wochen die Unterhaltskosten?

  • darf ich fragen wie du das rechnest?


    Wenn er die anderen 4 Wochen die Kinder/ das Kind nimmt, müsstest du ja da keinen Urlaub nehmen. :Hm


    Somit könntest du doch theoretisch die 2 Wochen mit anderen 2 Wochen (wo KV Kinder hat) ausgleichen?

    Witzig, mit der gleichen Logik wie du versuchte auch mein Exmann, mir das zu erklären... ;)


    Also hier meine Rechnung:


    unsere Kinder haben 12 Wochen Ferien im Jahr (+ mehrere Tage zwischendurch / Brückentage der Lehrer).
    Also 60 Tage + X


    Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr. Mein Exmann hat auch 30 Tage Urlaub im Jahr. Macht zusammen 60 Tage. Das würde also ziemlich genau passen, wenn wir beide unseren Urlaub jeweils mit den Kindern verbringen würden.


    Nun möchte mein Exmann aber gerne von seinen 30 Tagen Urlaub 10 Tage für sich alleine haben - also ohne Kinder. Somit bleiben 20 Tage, die er mit seinen Kindern verbringen möchte. Und infolge dessen bleiben 10 Tage, in denen er die Kinder nicht betreut.
    Diese 10 Tage kommen dann zu meinen Tagen dazu. Die Rechnung dazu sieht also so aus:


    Vater 30 Tage Urlaub - 20 Tage Betreuung = 10 Tage übrig
    Mutter 30 Tage Urlaub + 10 übrig gebliebene Tage = 40 Tage


    Insgesamt also 40 Ferientage, die ich mit den Kindern verbringe. Leider möchte mein Arbeitgeber mir nicht zusätzliche 10 Urlaubstage schenken. Es bleibt also bei meinen ursprünglichen 30 Urlaubstagen.


    Macht dann also 30 Urlaubstage - 40 Ferientage = - (minus) 10 Tage...


    10 Tage also, die ich anders überbrücken muss.


    LG
    ww

  • Erstattes Du Ihm in den 4 Wochen die Unterhaltskosten?

    Mein Exmann bezahlt keinen Unterhalt für unsere Kinder. Gibt also nix, was ich ihm erstatten könnte...

  • Ich hab immer noch keine Antwort bekommen :frag

    LG
    Silke :wink

    Wer mit Menschen spielt, sollte Sie nicht unterschätzen, ......denn, wer den Teufel in Ihnen weckt,
    sollte das Feuer beherrschen.... Menschen die oft verletzt wurden, sind Gefährlich, .....weil Sie wissen, wie man überlebt !!!

  • ich warte auch noch auf antwort , :pfeif

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D