Verlängerung von 12 auf 14 Monate möglich?

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe mit meinem Expartner zusmamengelebt als mein Sohn geboren wurde.


    Ich habe demnach Elterngeld für 12 Monate beantragt.


    Allerdings ist mein Exfreund ausgezogen und ich bin demnach "alleinerziehend".


    Ich habe nun gehört, das man wenn man plötzlich alleinerziehend wird, es möglich ist das Elterngeld auf 2 anhängliche Monate zu verlängern.


    Stimmt das und wenn ja sind das genau 2 Monate?


    LG Delicious

  • Hallo!


    Ja, das stimmt und es sind genau 2 Monate mehr.
    Du musst zu der Elterngeldstelle gehen und dort angeben, dass du alleinerziehend bist und getrennt lebst. Am besten Meldebescheinigung mitbringen.


    Abhängig vom Bundesland hast du nach den 14 Monaten Elterngeld sogar noch die Möglichkeit Bundeserziehungsgeld zu bekommen. Meines Wissens nach sind das Bayern und BW.
    Kannst du aber auch im Internet googeln.


    edit: In NRW jibbet kein Bundeserziehungsgeld...


    Hoffe, konnte dir helfen,
    cola

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  • und warum wurde mir das Gegenteil gesagt und ich hab auch nur 12 Monate bekommen??? Auch die anderen AEs hier die ich kenne haben nur 12 Monate bekommen, egal ob erst nach der Geburt Trennung oder von Anfang an AE

  • WWWAAAASSSSS???? Das steht doch sogar in diesen Beipackzettel und so drin. Eigentlich fast überall. Das ist ja mal krass und typisch (für den Staat)!!!!
    Ich würde glatt behaupten, die haben euch besch.... Es war garkein Problem und Thema. Die haben das neu berechnet. Zwar in der Zeit erstmal die Zahlungen gestoppt, weil muss man ja neu berechnen etc. Aber hab mich dann dahin gestellt und auch gesagt (mit Tränen in den Augen), dass ich auf das Geld angewiesen bin. Ausnahmeregel ist beantragt worden, musste aber nie greifen, weil ich davor schon die neue Berechnung hatte. Feddisch.


    edit: Mir fällt gerade ein, ich habe kein Mutterschutzgeld oder wie man das nennt, bekommen. Das wird ja auf das Elterngeld angerechnet - soweit ich weiß. Dann mus ich den typischen Staat wieder zurücknehmen. sorry

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  • die 14 monate werden nur bezahlt wenn man vor der geburt erwerbstätig war. ansonsten gibts nur 12 monate auch als ae.

  • Danke für die Antwort....


    ommmmg.... Mutterschutzgeld?....was ist das denn?
    Ist aber doch eh Unsinnig das zu beantragen was auch immer das ist wenn das an das Elterngeld angerechnet wird oder bekommt man das nach Wegfall des Elterngeldes auch noch???


    Das finde ich so oder so die Härte. Man steht als Mutter mit dem Kind da und bekommt immer nur durch Zufall mit auf was man Anspruch hat.


    Man bekommt das nichtmal gesagt. Erstrecht auf dem Alg-amt...da ist das am allerschlimmsten, zumal die meistens die Gesetzestexte eh kaum kennen und man denen am besten noch die Paragraphen da vorlesen muß.


    Also ich wusste nur das man das Elterngeld Wahlweise auf ein Jahr mit 300 Euro oder auf zwei Jahr mit 150 Euro beantragen konnte.


    Ich habe das mit dem einen Jahr gemacht und Ärger mich nun schwarz, den mir wird es sehr sehr schwer fallen, mich an die bald fehlenden 300 Euro zu gewöhnen, da es so wirklich gut ging und 300 Euro die plötzlich weniger sind ja schon eine Menge sind.


    LG

  • Als Alleinerziehende bekommst du 14 Monate Elterngeld ab Geburt des Kindes.


    2 Monate nach der Geburt hast du gesetzlichen Mutterschutz. In diesen wird das Mutterschaftsgeld ich glaub von der Krankenkasse, bezahlt, genau wie in der Schutzzeit vor der Geburt. (Mutterschutzgesetz)


    Das Elterngeld wird in diesen 2 Monaten nicht bezahlt. Damit bekommt man als in Wirklichkeit also nur 12 Monate Elterngeld als Alleinerziehende (Mit Partner 10 + 2)


    Klar geworden?
    Sonst nochmal Fragen
    Finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)


  • Nein! Weil diese Sache hat rein gar nichts damit zu tun, ob ae, oder nicht!
    Mutterschaftsgeld wird von der KK gezahlt, heißt, Frau war bis zum Mutterschutz berufstätig, egal ob ae, oder mit Mann ....und dementsprechend wird das Elterngeld gezahlt....was bringt es, sich als ae immer in eine Opferrolle gedrängt gefühlt zu fühlen?
    Mutterschutz oder nicht hat damit nix zu tun, nur mit seiner persönlichen beruflichen Situation während der SS.
    Elterngeld wird denen angerechtet, die Mutterschutzgeld erhalten(was Familien, deren Mütter eh schon zu Hause sind nicht gezahlt wird).

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Genauso ist es Sonnenschein.
    14 Monate ab Geburt Elterngeld als AE.
    Paar insgesamt 14 Monate ab Geburt, einer aber max. 12 Monate, also z. B. Mann 12 Monate, Frau 2 oder z.B: 7 / 7 je nachdem wie sie es sich einteilen.


    Wieso Opferrolle?


    Das andere bezieht sich auf die Auszahlungszeit.
    Die Regierung macht Werbung für 12 Monate Elterngeld zahlt aber nur 10 Monate aus. Weil 2 Monate Mutterschaftsgeld von der KK gezahlt werden. Egal ob AE oder nicht.


    Elterngeld bekommen auch vor der Schwangerschaft nicht Beruftsätige. 300 € für ein Jahr.

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Hi!


    also ich hab mir mit langem Hin und Her und Einspruch auf die Ablehnung der 14 Monate und dann nem Gerichtsstreit die 14 Monate erkämpft. Allerdings ist es tatsächlich an "Bedingungen" geknüpft.


    - zum einen muss man in dem maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt (ich weiß nicht mehr genau wie lang da die Spanne ist) berufstätig gewesen sein
    - dann muss man nachweisen können dass es dem Vater nicht zusteht dass er auch Elterngeld in Anspruch nehmen kann, also in meinem Fall haben sie verlangt dass ich nachweise dass ich das alleinige Sorgerecht habe . Bei mir war das Problem, dass ich bei Beantragung noch nicht von meinem Exmann geschieden war. Dieser also auch wenn nicht der Vater (die Zwillinge stammen aus der Beziehung danach) in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen war bis zur scheidung obwohl die Vaterschaft schon vom tatsächlichen Vater anerkannt war nur eben erst nach Scheidung rechtskräftig. auch die Negativbescheinigung vom JA half nichts. Ich musste erst geschieden sein und dann wurde es vor Gericht durchgedrückt. Ich denk also, dass es tatsächlich an das alleinige Sorgerecht gekoppelt ist. Auch musste der Vater eine Erklärung abgeben, dass er keine Elternzeit beantragt hat...




    also einfach nachbeantragen und abwarten was kommt. Wenn es abgelehnt wird Widerspruch einlegen und wenn dieser wieder abgelehnt wird, dann per Anwalt prüfen lassen und wenn die Chance besteht dann klagen. Ich bekam hierfür Prozesskostenhilfe.


    lg


    Mone

  • Ich bin auch alleinerziehend seit mein Sohn 7 Monate alt ist. Sein Vater ist auch ausgezogen und die Trennung war also offiziell vollzogen... Ich hab mich dann auch daran erinnert gelesen zu haben, dass man als AE 14 Monate Elterngeld bekommt und hab daraufhin in der Elterngeldstelle angerufen und gefragt, wie ich das beantragen soll...
    Daraufhin fragte die Tante, ob wir verheiratet sind (nein), ob mein Ex ausgezogen ist (ja) und ob wir gemeinsames Sorgerecht hätten (ja!!!) - und da lag das Problem!!! Mir wurde dann mitgeteilt, dass du bei gemeinsamem Sorgerecht auch nur 12 Monate und keinen Tag länger Elterngeld bekommen kannst!!! Als wäre ich weniger alleinerziehend, nur weil der KV auch Sorgerecht hat... :radab

  • ich habe soeben gegoogelt und das ganze Internet durchforstet.


    Laut meiner Informationen die ich nun habe,heisst es:Tatsächliche Alleinerziehende erhalten die Leistung über die vollen 14 Monate,da sie sich in der Betreuung nicht mit einem Partner abwechseln können.


    Soo,ich werde nun versuchen die letzten beiden Monat nachträglich noch zu bekommen.
    meine tochter ist am 30.08 1 Jahr alt geworden.
    Mir steht dieses Geld zu,also hol ich es mir auch!
    Einen Anwalt habe ich auch schon rausgesucht,der spezialisiert ist auf das Elterngeld!
    Falls mir bei der Elterngeldstelle morgen jemand doof kommt.


    Was soll man machen,wenn man keine Informationen bekommt und immer alles alleine herausfinden muss.


    ich probiere es wenigstens...mehr als nein sagen können die ja nicht!!!

    Pinguine bleiben ein Leben lang zusammen!!!

  • Was ist das denn für ein Chaos mit dem Elterngeld? Denke, es sollte leichter sein und den Eltern finanziell bedeutend besser helfen!? :radab

  • Zitat

    Mir wurde dann mitgeteilt, dass du bei gemeinsamem Sorgerecht auch nur 12 Monate und keinen Tag länger Elterngeld bekommen kannst!!!


    Ich habe das ganze gerade durch und der Hund liegt wirklich im Sorgenrecht begraben. 14 Monate gibt es nur, wenn man das alleinige Sorgerecht hat, das ist der entscheidende Faktor.


  • Ich habe das ganze gerade durch und der Hund liegt wirklich im Sorgenrecht begraben. 14 Monate gibt es nur, wenn man das alleinige Sorgerecht hat, das ist der entscheidende Faktor.


    Das ist so nicht richtig!
    es gibt drei Faktoren die man definitiv haben muss.


    -Alleiniges Sorgerecht
    -man muss 12 Monate vor der Geburt gearbeitet haben,auch wenn es nur einen Monat war,oder sogar nur ein paar tage,das zählt auch...
    Egal ob Minijob,1 Euro Job etc...Das Geld muss nur versteuert gewesen sein.
    -Der Kv darf nicht in der geburtsurkunde stehen.Das hat dann ja wieder was mit dem Alleinigen Sorgerecht zu tun,denke ich mal.


    Ich war nämlich gestern beim Amt und habe mich ausführlich erkundigt.Denn da ich alle diese Kriterien erfülle,bekomm ich nun noch meinen 13. und 14. Monat ausgezahlt:-)


    Und das nur,wiel ich durch zufall diesen Thrad gelesen habe...
    Danke an die Themenstarterin.

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  • -Der Kv darf nicht in der geburtsurkunde stehen.Das hat dann ja wieder was mit dem Alleinigen Sorgerecht zu tun,denke ich mal.


    Ich habe alleiniges Sorgerecht! Der Vater stand schon immer in der Geburtsurkunde. :Hm Das Kind hat ein Anrecht auf einen angegebenen Vater. Kann ich mir also fast schon nicht vorstellen!

  • also wenn vaterschaft festgestellt wurde, dann steht der kv immer in der geburtsurkunde. der rest mag in etwa so stimmen: vorher gearbeitet u. alleinerziehend u. alleiniges sorgerecht.

  • also wenn vaterschaft festgestellt wurde, dann steht der kv immer in der geburtsurkunde. der rest mag in etwa so stimmen: vorher gearbeitet u. alleinerziehend u. alleiniges sorgerecht.


    Bei dem KV meiner Tochter wurde die Vatreschaft festgestellt und trotzdem steht er nicht in der Geburtsurkunde.
    Man kann,wenn man mag den Kv nachtragen lassen.
    Wollte wir auch eigentlich,haben wir bis jetzt aber nicht gemacht.
    Also ist die Aussage nicht richtig.


    Aber man kennt das ja...Irgendwie scheint es überall anders zu sein.Liegt wohl auch manchmal daran,das die beim Amt manchmal selber nicht wissen,was sie tun.
    Man muss einfach immer alles probieren und schauen,was dabei rauskommt.
    No Risk,No Money :D

    Pinguine bleiben ein Leben lang zusammen!!!