KM hat keinen Kontakt mehr zu den Kinder,kann ich das alleinge Sorgerecht beantragen?

  • Hallo


    wer kann mir weiterhelfen?


    Meine Ex Frau und ich haben dass gemeinsame Sorgerecht für unsere drei Kinder (11,12,15 Jahre).


    Beim Familiengericht war meine EX Frau damit einverstanden,dass die Kinder bei mir Leben.




    Meine EX Frau hat seit 7 Monaten überhaupt keinen Kontakt mehr zu den Kinder.


    Ich bekomme auch keinen KU (für den kleinen UVG) von meiner EX.




    Was kann ich unternehmen damit ich das alleinige SR bekomme.


    Danke für Euere Beiträge


    LG Andi

  • Die einfachste Art und Weise wäre, sie verzichtet freiwillig auf ihr SR (mein Ex hat).
    Ansonsten - sehr gute Argumente, oder sehr viel schmutzige Wäsche, sofern vorhanden!
    Kein Kontakt und kein Unterhalt sind als Argumente nicht ausreichend!

  • Was kann ich unternehmen damit ich das alleinige SR bekomme.

    Wofür willst du denn das alleinige Sorgerecht. Solange nichts von grundlegender Bedeutung zu entscheiden ist, ist doch alles in Ordnung wie es ist, die alltäglichen Dinge kannst du ja allein entscheiden. Schule scheint ja auch geregelt. Welche Entscheidungen stehen denn an?


    Sollte es aber tatsächlich Etnscheidungsbedarf geben und die Mutter ist nicht greifbar oder stimmt nicht zu, dann gibt es wohl (Juristen vor) die Möglichkeit ihre Unterschrift für den speziellen Fall gerichtlich ersetzen (einsetzen?) zu lassen.


    Für den/die 15 jährige ist es sowieso bald egal.

  • Das alleinige Sorgerecht bekommst Du nur, wenn die sache mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht klappt. In Deinem Fall braucht es also einen Anlass: ZB Unterschriften bei Schulwechsel, OPs oder ähnlichem. Wenn die KM darum gebeten wird und verweigert bzw. keine Antwort kommt, hast Du ein Argument in der Hand. Das alleinige Sorgerecht zu beantragen, weil die Mutter erst sieben Monate keinen Kontakt gepflegt hat, das kommt normalerweise nicht durch - so sie nicht freiwillig drauf verzichtet.
    Ansonsten: Die Zeit spielt für Dich...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Grundlage für den Bestand der gemeinsamen Sorge ist das Einvernehmen , ist das nicht vorhanden , kannst du das alleinige Sorgerecht beantragen und du wirst es auch erhalten. Verweise darauf , dass Kommunikationsstörungen bestehen und einvernehmen nicht möglich ist. Als Mann musst du unbedingt darauf achten , dass du absolut mit dem Jugendamt zusammen arbeitest und stets das Beste für das Kind möchtest.


    Da die Mutter seit geraumer Zeit keinen Umgang zum Kind pflegt , solltest du dies schnellstmöglich öffentlich melden. Werde persönlich beim Jugendamt vorstellig und frage was man denn da machen könne , betone das du dem Kind unbedingt beide Elternteile erhalten möchtest ( Bindungstoleranz ).


    Beachte jedoch das du die KM unter GAR KEINEN UMSTÄNDEN ( !!! ) irgendwie schlecht machen darfst . Du brauchst nicht darauf verweisen , dass sie keinen KU zahlt etc. Umgang ist unabhängig vom Unterhalt grundsätzlich die Pflicht eines Elternteils.


    Es wäre wichtig , wenn du Anträge wie alleinige Sorge usw. vorab mit dem Jugendamt besprichst , dass kann nur zu deinem Vorteil sein.


    Präsentiere dich als Vater der die Bindungen des Kindes zum anderen , umgangsberechtigten Elternteil nicht nur toleriert , sondern diese darüberhinaus fördern und unterstützen möchte.


    Liebe Grüße und viel Glück


    alles legal

  • Hey


    Grundlage für den Bestand der gemeinsamen Sorge ist das Einvernehmen , ist das nicht vorhanden , kannst du das alleinige Sorgerecht beantragen und du wirst es auch erhalten.


    Aha..woher hast du denn diese Weisheit???


    Wenn dem so wäre, würde es wohl fast nur noch das ASR geben.. GSR bedeutet absolut nicht das man einvernehmen hat, es muß nur eine Regelung her, u fidnet man die nicht, kann auch ein FG einspringen u hier regeln, das wiederum heißt aber noch lange nicht das jemand dann das ASR bekomm.


    Davon abgesehen, ist hier ja keine "Uneinigkeit" .. er wird das ASR zu 100% nicht erhalten!... (ausser die Mutter ist mit der Übertragung auf ihn allein freiwillig einverstanden)


    Verweise darauf , dass Kommunikationsstörungen bestehen und einvernehmen nicht möglich ist.


    Welche kommunikationsstörungen? Hier wird ja offensichtlich nicht kommuniziert.. ein nicht einvernehmen scheint es doch somit gar nicht zu geben..


    Als Mann musst du unbedingt darauf achten , dass du absolut mit dem Jugendamt zusammen arbeitest und stets das Beste für das Kind möchtest.


    ..aha...eine nächste Phrase? ..warum MU? er das tun? .. er muß nicht mit dem JA zusammen arbeiten, manchmal auch gar nicht so gut..denn auch da kann man anderer Meinung sein, die wiederum nicht die beste u richtige Meinung ist..


    Präsentiere dich als Vater der die Bindungen des Kindes zum anderen , umgangsberechtigten Elternteil nicht nur toleriert , sondern diese darüberhinaus fördern und unterstützen möchte.


    ..und was hat das ganze nun mit dem SR zu tun????




    Was kann ich unternehmen damit ich das alleinige SR bekomme.


    andi1965, um das ASR zu bekommen, bedraf es einfahc guter Gründe, ansonsten sind die Chancen gegen Null..
    Deine Gründe, die du bis jetzt nanntest, sind kein Grund dir das SR alleinig zu übertragen..


    Fang dir da also jetzt erstmal keine unnötige Schelte vom FG ein. Man kann dir derzeit das SR nicht übertragen..außer die Mutter ist damit einverstanden...


    Gruß
    Jens

  • hallo Jens ,


    schon die neuesten Urteile vom BGH und vom Verfassungsgericht registriert ?
    BGH – Beschluss vom 12.12.2007, Aktenzeichen: XII ZB 158/05



    einfach mal nachlesen. Der Fragesteller kann die Mutter wie Dreck behandeln und wird das alleinige Sorgerecht bekommen , jedes Familiengericht muss sich an Beschlüsse des Bundesgerichtshofs orientieren , man darf das nicht ignorieren.


    im übrigen gilt : Keine Kommunikation ist Beweis für eine Kommunikationsstörung und Störungen / Zerrüttung sind ausreichend.


    Wer für die Zerrüttung verantwortlich ist , spielt KEINE Rolle , solange es dem Kind beim betreuenden Elternteil gut geht.

  • Wer für die Zerrüttung verantwortlich ist , spielt KEINE Rolle , solange es dem Kind beim betreuenden Elternteil gut geht.

    OT. Das mag in der Rechtspraxis und Rechtsprechung so sein, kann im Ergebnis dann aber das ASR als Belohnung für entfremdende Betreuungseltern bedeuten, die jeglichen Kontakt blockieren.

  • OT. Das mag in der Rechtspraxis und Rechtsprechung so sein, kann im Ergebnis dann aber das ASR als Belohnung für entfremdende Betreuungseltern bedeuten, die jeglichen Kontakt blockieren.


    *** Für die Zeit der Umgangskontakte wird das ABR dann auf einen Umgangspfleger übertragen , zur Übertragung auf den nicht betreuenden Elternteil genügt das nicht mehr. Da gibt es inzwischen andere Mittel***

  • Für die Zeit der Umgangskontakte wird das ABR dann auf einen Umgangspfleger übertragen , zur Übertragung auf den nicht betreuenden Elternteil genügt das nicht mehr. Da gibt es inzwischen andere Mittel



    für Umgangskontakt ABR auf Umgangspfleger übertragen.. ..das is nicht nur illegal, das strahlt gar schon ... :D

  • im übrigen gilt : Keine Kommunikation ist Beweis für eine Kommunikationsstörung und Störungen / Zerrüttung sind ausreichend.


    soweit - so gut.


    Wie beweist man "keine Kommunikation"?? Na??


    Es steht doch Aussage gegen Aussage - und mir ist noch kein Familiengericht untergekommen, wo Zeit und Muße für investigative Aktionen hätte ....


    I.d.R beantragt die Gegenseite doch ebenfalls ASR und man kotete sich gegenseitig mit Vorwürfen und Anschuldigungen zu.


    Da ist jede investierte Sekunde zu schade und jeder Cent zum Fenster heraus geworfen.


    GGF. reagiert das FG dann so, dass man das Kind diesem Streit entzieht -aber für beide Seiten.


    LG Cobra

  • @ Jens


    Sind die Eltern nicht in der Lage, sich
    verantwortungsvoll über den Umgang des Kindes zum außerhalb lebenden
    Elternteil zu verständigen, kann das Familiengericht eine
    Umgangspflegschaft einrichten.
    Der Umgangspfleger erhält dann
    die Entscheidungskompetenz über das wann und ob des Umgangs des Kindes
    mit dem nichtbetreuenden Elternteil zu entscheiden.


    Einem Pfleger kann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind insgesamt übertragen werden.


  • Langsam wird's radioaktiv.

  • Langsam wird's radioaktiv.

    @ marlene


    Was soll so eine unqualifizierte Bemerkung ? Guckst du hier :


    Umgangspflegschaft



    Vereitelt oder erschwert ein Elternteil den Umgang des anderen
    Elternteils mit gemeinschaftlichen Kindern, kann dies als Maßnahme nach § 1666
    BGB die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf einen
    Pfleger erforderlich machen. (Einzelfallentscheidung; Die Maßnahme wurde
    durch das Familiengericht verfügt; die befristete Beschwerde wurde zurückgewiesen..)


    Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluß vom 21.1.2000 - 16 WF
    102/99 (AG - FamG - Weinheim - 3 F 48/99)

  • Das JA kann auch das ABR erhalten...Pflegeleltern..aber auch die leiblichen Eltern..soll man nicht glauben was?!



    nur was hat das mit dem Thread hier zu tun, was mit dem ASR?..


    Du weißt schon was ABR ist, u du weißt schon wovon du so sprichst/schreibst?


    Denn irgendwie schemist du einzelnen Begriff etc. in den Raum, ohne thematischen Zusammenhang..



    Du weißt auch das man bei falsch Parken den Führerschein dir entziehen kann..???!!! :D

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()