Keine Namensänderung ohne triftigen Grund

  • Ich persönlich finde ja, dass es dafür eine einfache Lösung gibt (angenommen, dass die Kids bei der Mutter sind) - die Männer sollten einfach immer den Namen der Frau annehmen :D

  • Also ich habe meinen Jungen minen Familiennamen gegeben die vom Jugendamt meinten damals das ich jetzt noch 3 Monate zeit habe ,vom Geburtstermin an, den Jungen den Familiennamen seines Vaters zu geben das kam für mich nie in Frage der Junge lebt bei mir und hat meinen Familiennamen bekommen den hat er bis heute noch und das wird auch so bleiben. Mein Freund und ich sind ja auch nicht verheiratet. Knöpfchen hat aber recht schließe mich da an ;)

  • Ich war nicht mit dem Vater meiner Jungs verheiratet und beide tragen demzufolge auch meinen Namen- gottseidank :anbet


    Gesetz dem Fall, ich lerne irgendwann mal ein männliches Wesen kennen, das ich unbedingt heiraten will; wie sieht es denn dann mit dem Nachnamen aus? :frag

  • :wink
    Einen wunderschönen guten Tag an alle!


    Zum Thema "Name" habe ich eine andere Frage.
    Meine Tochter hat meinen Namen bekommen, der jedoch sehr lang und zu schwierig ist. Nach unserem Umzug hören wir immer wieder, wie sich die Nachbarkinder über unseren Namen lustig machen, da er so ungewöhnlich ist. Ich möchte es vermeiden, dass meine Tochter, wenn sie mal in KiGa oder später auch in die Schule kommt, gegänselt wird. Kann man den Namen ja irgendwie ändern lassen...?

  • Ich habe das Problem das ich noch nicht geschieden bin und die ungeborene den Nachnamen zuerst annehmen muss von meinem bald EX-Mann..


    Was ich ungern möchte da es nicht das Kind von ihm ist..


    Allerdings wird er auch nie zulassen das unsere gemeinsame Tochter meinen Mädchennamen annehmen darf..


    Geht es das man wenn man geschieden ist einen Doppelnamen annimmt??


    Quasi Mädchenname und Angeheirateten Namen!!


    Bei der Hochzeit geht das ja auch??


    Hat jemand ahnung??


    Liebe Grüße Sarah

    Glück ist oft ein kleiner Moment der Wärme und des Lichts, der Flügelschlag eines Engels, das Lächeln eines anderen Menschen..

  • Butterfly
    Also darum, daß das Kind zunächst den Namen Deines Ex hat, kommst Du nicht herum
    Ich hab die gleiche Situation, meine Kleine ist im Moment noch rein rechtlich Tochter meines Nochmannes, obwohl nicht sein Kind, er hat das halbe Sorgerecht :kopfund das auch so lange, bis die Scheidung durch und rechtskräftig ist.
    Ich hab zwar schon die Anerkennung des biologischen Vaters, aber noch nicht seine Aberkennung :nudelholz
    Ich hoffe nur inständig, daß mir nichts passiert, bis das über die Bühne ist, wenn ich mir vorstelle, daß er sich um sie kümmern sollte und mein Freund rein rechtlich gar nix machen könnte... oh gott...
    Erst nach der Rechtskraft kann ich zum Standesamt, den Namen zunächst auf meinen Namen(hab bei der Hochzeit meinen Namen behalten) ändern lassen und dann könnte die Lütte den Namen ihres Papas kriegen, wenn ich denn wollte
    Ich glaube, mich zu entsinnen, daß die Standesbeamtin bei der Beurkundung der Vaterschaft etwas von mehreren Möglichkeiten gesagt hat.
    Ruf da doch einfach mal an, die wissen das genau


    Lieben Gruß
    Minimotte

  • Also muss ich mich da beim Standesamt erkundigen, das ist doch schon mal was..


    Es ist blöd das ich zwei Kinder von zwei verschiedenen vätern habe..


    Ich möchte aber auch nicht das die ungeborene den namen ihres Vaters bekommt da er sich von mir getrennt hat und sie bei mir lebt..


    Nur meinen Mädchennamen annehmen ist auch driss, denn die erste hat den namen vom vater.. Sowie ich momentan auch noch..


    Wenn das gehen würde das ich Madchenname wieder annehme und den angeheirateten namen behalte, also doppelname wäre es akzeptabel..


    Ach am besten niemals heirateten.. :(

    Glück ist oft ein kleiner Moment der Wärme und des Lichts, der Flügelschlag eines Engels, das Lächeln eines anderen Menschen..

  • Daß das Baby den Namen Deines Exmannes kriegt , läßt sich nicht vermeiden, wenn es der festgelegte Familienname ist, außer Du schafftst es , die Scheidung vor der Geburt rechtskräftig abzuwickeln...
    Das ist leider so mit den verschiedenen Vätern


    Ich kann Dir nur zustimmen, Liebe und so ist ja schön, aber heiraten... NIE wieder :wand

  • Aber ich kann doch den Namen der kleinen ändern, da es nicht von ihm ist oder??

    Glück ist oft ein kleiner Moment der Wärme und des Lichts, der Flügelschlag eines Engels, das Lächeln eines anderen Menschen..

  • Ja sicher, wenn Du Deinen Namen wieder annimmst, kann sie den bekommen und nach dieser Namensänderung könnte sie auch den Namen des biologischen Vaters bekommen ... nochmal ändern :wand...
    aber alles erst NACH Rechtskraft der Scheidung, vorher geht gar nichts außer dem bei der Eheschließung festgelgten Familiennamen , denn rein rechtlich IST Dein Exmann solange der Vater mit allem, was dazu gehört.
    Als ich mich nach UHV beim Jugendamt erkundigt habe, wollten die mir allen Ernstes erzählen, daß ich Unterhalt von meinem Noch-Ehemann einfordern müßte,für ein Kind, das nicht seins ist


    Ich habe davon Abstand genommen :D, das muß ich nicht haben

    Einmal editiert, zuletzt von minimotte ()

  • Ja das sagte mir mein noch EHEGATTE auch!!!


    Seine Worte waren " Sorg dafür das dein Macker bloß die Vaterschaft annerkennt, sonst bin ich für das sch.. Balg noch unterhaltspflichtig"


    Meine Antwort war dann: Hier seine Handynummer!! Kläre das doch bitte selbst!


    Er war sogar schon beim Jugendamt um das zu klären da man das ja auch schon vorher machen kann..


    Der vater des ungeborenen macht es aber erst wenn die kleene da ist..


    Fidne ich auch gut so.. Da merkt mein EX mal das er nicht jeden so unterbuttern und befehle erteilen

    Glück ist oft ein kleiner Moment der Wärme und des Lichts, der Flügelschlag eines Engels, das Lächeln eines anderen Menschen..

  • Aber damit hast Du wenigstens schon seine Aberkennung in der Tasche... alles andere... ignorieren und an die Kids denken


    ... und heimlich :angry :angry :angry :nudelholz :nudelholz :nudelholz :wand :wand :wand...


    wie oft habe ich mir schon gewünscht, daß ihn der Blitz wo auch immer treffen möge, wenn ich mal wieder geplatzt bin vor Wut, aber er ist und bleibt der Vater meiner Großen und sie hat ihn lieb und er sie auch und das ist das Wichtigste


    den Rest muß man eben mit sich selber abmachen, so schwer es auch manchmal ist

  • Ich bin auch froh das mein EX MANN sich um die kleine kümmert!!


    Doch es ist oft hart.. Ich hab schon so oft auf irgendwas verzichtet nur um es dem Kerl recht zu machen und nicht in einen Konflikt mit ihm zu raten.. Der Kleinen wegen..


    Aber irgendwo hab auch ich Grenzen!!


    Ich werde gleich morgen mal beim Standesamt anrufen und mich erkundigen!!

    Glück ist oft ein kleiner Moment der Wärme und des Lichts, der Flügelschlag eines Engels, das Lächeln eines anderen Menschen..

  • Bin ich eigentlich die einzige Irre,die obwohl nicht verheiratet gewesen nicht nur dem gemeinsamen Sorgerecht,sondern auch der väterlichen namensgebung zugestimmt hat!?!?


    Langsam kommts mir so vor...Jeder der das erfährt guckt mich ungefähr so :kopf an...


    Nu isses aber halt (leider)nun mal so und ich muß lernen damit zu leben weil der KV ganz sicher keiner amensänderung zustimmen wird..


    coca

  • das hat doch mit verheiratet nichts zu tun....
    ich hab damals bei der Heirat meinen Namen behalten, aber seiner wurde familienname....
    damit heißt meine Große jetzt so wie ihr Vater und nicht wie ich, ist manchmal schwierig, aber man gewöhnt sich daran


    Ich würde meiner Kleinen allerdings nicht mehr den namen ihres vaters geben, drei Namen wären mir doch zuviel in der Familie :lach

  • Zitat

    Original von coca
    Bin ich eigentlich die einzige Irre,die obwohl nicht verheiratet gewesen nicht nur dem gemeinsamen Sorgerecht,sondern auch der väterlichen namensgebung zugestimmt hat!?!?


    Langsam kommts mir so vor...Jeder der das erfährt guckt mich ungefähr so :kopf an...


    Nu isses aber halt (leider)nun mal so und ich muß lernen damit zu leben weil der KV ganz sicher keiner amensänderung zustimmen wird..


    Nein, Du bist nicht die einzige Irre. ;)


    Meine Ex ist auch so eine Irre. Nun trägt mein Sohn meinen Nachnamen und ich werde auch einen Teufel tun, einer Namensänderung zuzustimmen.


    Zum einen klingt sein Name mit ihrem absolut - äh - bescheiden und zum anderen bin ich sowieso der Ansicht, dass er eher zu mir gehört.


    Er wird sich natürlich die Fragen gefallen lassen müssen, warum er einen anderen Namen als seine Mutter und seine Halbschwester hat, aber das steht er schon durch.


    Meine Ex ist bisher auch noch gar nicht auf die Idee gekommen, den Namen anzupassen. Das zeigt wahrscheinlich auch, wie wichtig er ihr ist. Sie hat ja übelste Heulanfälle gehabt, als sie gehört hat, dass er ein er wird.


    Da ich kein schlechter Papa zu sein glaube, wird er seinen Nachnamen (hoffentlich) mit Stolz tragen.


    Und das mit dem gemeinsamen Sorgerecht bei Dir:
    Im Endeffekt kann man sich als Mann vom gemeinsamen Sorgerecht, wenn das Kind nicht bei einem lebt, gar nichts kaufen.


    Ich merke das gerade, da das gemeinsame Sorgerecht bei mir sogar seitens des Jugendamtes untergraben wird.

    Einmal editiert, zuletzt von pelz ()