Beschluss vom Familiengericht sofort wirksam trotz Beschwerde?


  • :batsch wie sich Geschichten doch ähnlich sind ..... unfassbar :(


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • Hi,


    stümmt @cobra ...

    Da kommen bei mir echt :nawarte: :amok: :nawarte: - Gedanken auf :angry
    Ich frage mich aber, wie kann man in solch einer Situation eine Beziehung führen :Hm :frag ... ich könnte das nicht....dein Freund ist doch mehr als ausgelutscht ....puh.
    Soll keine Kritik sein, nur der Gedanke kam mir eben, da ich auch einiges durch habe.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,
    naja, von den ganzen Affären hat er ja erst später erfahren- nachdem er wußte,dass sie sooo viel Geld unterschlagen hat....
    Außer bei den 80.000€ für ihre Affäre kann sie sich angeblich nicht erinnern, wo das Geld geblieben ist....
    :hae:
    An einem Tag hat sie 16.000€ bar abgehoben, a b e r kann sich nicht daran erinnern!
    Das hat sie tatsächlich vor Gericht behauptet....
    und ist damit durchgekommen!!
    :wuetend
    Da wäre mal eine Beugehaft sinnvoll gewesen.....bis sie den Mund aufgemacht hätte...
    Aber da waren die ganzen Gerichtsverhandlungen viel zu lasch!
    Das Härteste ist ja noch, dass er Gerichtskosten,Anwalt etc. selbst zahlen muss(und das ist bei dem Streitwert nicht wenig), währenddessen sie schön PKH beantragt und auch noch bekommt!


    Rechtssystem in Deutschland.... manchmal doch fragwürdig....




    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • in solch einer Situation eine Beziehung führen :Hm :frag ... ich könnte das nicht....dein Freund ist doch mehr als ausgelutscht ....puh.


    :idee Aaahh, jetzt habe ich Deinen Satz erst begriffen....(Frauen ab 30... ;) )
    Du meinst die Beziehung mit mir.....
    Naja, er meint, dass es ihm auch die Kraft gibt, den ganzen Mist weiter durchzuhalten....
    Und ich bin nicht so psychopathisch veranlagt wie seine Ex..... ;)

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    C.deB."Footsteps"


  • Naja, ganz so kann es nicht sein. In solch einem Verfahren hat der Verurteilte im Normalfall die Kosten des Verfahrens zu tragen (und sei es über PKH die eigenen Kosten, die Fremdkosten werden ihm im Normall immer aufgebrummt. PKH trägt das nicht). Wenn das Gericht hier zu einem anderen Urteil kommt, dann ist dem Kläger eine Mitschuld/-verantwortung auferlegt worden und so auch im Urteil niedergelegt.
    Bei Familienverfahren kann das etwas anders aussehen. Da reicht es manchmal als "Mitschuld", Elternteil zu sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nö, war leider nicht so....
    Ganz im Gegenteil : der Anwalt des KV hat ihm sämtliche Kosten aufgebrummt, auch die von der KM (...weil er von ihr nichts zu erwarten hat).
    :kopf
    Kam dann alles auf einen "großen Haufen"....
    Ob das so normal ist???
    Aber eine Tatsache..... :wand

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    C.deB."Footsteps"

  • Tja, habe das Urteil nun nochmal durchgelesen- ist auch nur eine Kopie.
    Aber beim anliegenden Schreiben vom RA wird es deutlich:


    "Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim OLG innerhalb eines Monats ab Zustellung erhoben werden.
    Die Entscheidung zur Bestimmung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird erst rechtskräftig, wenn die Monatsfrist
    abgelaufen ist und Frau... keine Beschwerde erhoben hat.
    Vorher lässt sich der Beschluss auch nicht durchsetzen.
    Sie dürfen Ihr Kind auch nicht gegen den Willen der Mutter an sich nehmen."
    :(


    Vielen lieben Dank an alle, die zu dem Thema geantwortet haben! :thanks:


    :winken:

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