GSR - Einschulung, Zustimmung des KV erforderlich?

  • Bleib locker Jens,


    Du ich bin locker...lockerer gehts schon fast nimmer mehr..


    auch große Jungs müssen lernen, dass sie nicht alles wissen, alles können, alles verstehen.
    Das gehört zum Erwachsen sein/werden.


    ...na dann lern mal... u nebenbei noch fix lernen was denn ein Erziehungsberechtigter ist .... :lach:brille


  • Bleib locker Jens,


    auch große Jungs müssen lernen, dass sie nicht alles wissen, alles können, alles verstehen.
    Das gehört zum Erwachsen sein/werden.


    :brille


    als ich den zuschlag für meine wohnung in essen bekam ( ich lebte in ehe 1 in dortmund) war es der letzte schultag vor den ferien
    ich rief meine mutter an und sagte : flitz mal eben runter zur schule und melde tobias für nach den ferien dort an


    war kein prob.... unterlagen hab ich nachgereicht
    der mittlere hatte die zusage für die sprachheilschule in do.... ich rief die in essen an und zack war er umgemeldet


    als mein jüngster zur förderschule ( das unwort sonderschule ist gott sei dank vergangenheit) umgeschult wurde ... alles völlig ohne probs


    mich hat noch nie jemand nach meinem alleinsorge oder sonstwie recht gefragt


  • Es geht ja nicht um die Schulpflicht die erfüllt werden muß, sondenr um die Einschulung, u da es ebenfalls auch eine Wahlrecht bei der Grundschule gibt, gehört da auch bei GSr die Unterschrift des nichtbetreuenden Elternteils mit dazu.


    Ausserdem kann er ja auch der Auffassung sein, das es noch zu früh ist u für eine Rückstellung sein..


    Üblicherweise wird das Kind dort eingeschult, wo es die Behörde vorsieht. Unterschriften braucht's dazu in den wenigsten Bundesländern, da das Kind schulpflichtig ist. "Unser" Kindsvater war auch sehr empört, weil ich gegen irgendwelche Auflagen verstoßen hätte. Er hat sich bei allerhand Stellen über mich beschwert, auch beim Jugendamt. Die haben sich in der Folge mit mir in Verbindung gesetzt und mich auf meine wahnsinnige Pflichtverletzung aufmerksam gemacht. Weil ich aber selbst kein Formular bekommen habe, das ich hätte unterschreiben müssen.... deswegen habe ich irgendwann extra für ihn eins gebastelt und ihm zugeschickt (zur Kenntnis Jugendamt). Damit er was unterschreiben kann - wenn er's doch so unbedingt will.
    Soweit ich weiß, ist er in der Folge gegen Schule und Kultusministerium vorgegangen, weil er es verfassungsrechtlich bedenklich fand, nicht zustimmen zu dürfen. :lach


    Im Ernst: Damit der Vater seine Bedenken (andere Schulart, Rückstellung) formulieren kann, muss er informiert werden. Falls diese Bedenken von der Mutter nicht geteilt werden, hat er das Recht gegen die Entscheidung der Mutter gerichtlich vorzugehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • mama mit herz : mich würde interessieren in welchem bundesland ihr lebt
    die anmeldungen fürs nächste grundschuljahr sind bei uns im oktober


    zumindest in nrw sind auch die schulbezirke aufgelöst ... bedeutet: es gibt zwar noch die grundschule die empfohlen wird ... aber eltern können auch jede andere grundschule innerhalb der stadt auswählen ( z.b. wegen der nähe zur dienststelle usw)

  • zumindest in nrw sind auch die schulbezirke aufgelöst ... bedeutet: es gibt zwar noch die grundschule die empfohlen wird ... aber eltern können auch jede andere grundschule innerhalb der stadt auswählen ( z.b. wegen der nähe zur dienststelle usw)


    ist zwar etwas OT:


    Jep...Endlich.... :daumen jetzt kann man endlich die passende Schule für sein Kind aussuchen. Da gibt es ja gravierende Unterschiede...


    LG
    Friday

  • That´s Live. Oder ... so sind die Schulgesetze
    es reicht halt meist die sogenannte ErzBerechtigung.


    Kleiner Tipp für die Rätselfreunde. Der Begriff steht unter jedem Schulzeugnis


    Und mein kleiner Tipp, der der erziehen darf, also das recht darauf hat, hat das SR, weil das Recht zum erziehend des Kindes, ein Teil des Sorgerechtes ist (genau gesagt der Personensorge)
    Wo das begrifflich steht?! In jedem gutsortierten BGB... (ein Schulzeugnis wird das wohl kaum erklären) :D:brille


    Üblicherweise wird das Kind dort eingeschult, wo es die Behörde vorsieht.


    Das war einmal, so wie @rübli1211 schon schrieb (zumindest ist es in NRW schon eine Weile so)


    Tja, u da mußte auch meist eine Unterschrift geleistet werden bei der Anmeldung, inklusive der zu beantwortenden Frage wer das SR hat, bzw. wie es geregelt ist.


    U der nicht betreuende Elternteil hat nunmal bei GSR das Recht mit zu entscheiden welche Schule das Kind besucht, ob nun per Unterschrift oder sonstiger Beteiligung...

  • Der nicht betreuende Elternteil darf Wünsche äussern, was ich vollkommen in Ordnung finde. Allerdings müssen die Wünsche realisierbar sein. Wünscht der andere Teil eine Waldorfschule muss er schon auch Vorschläge machen, wie das Kind da hin kommen soll und wer das bezahlen könnte. Wenn es um die Rückstellung geht, sollte hier nicht der Wunsch entscheidend sein, sondern es sollten auch konkrete Empfehlungen von Fachleuten vorliegen.


    Köln ist doch NRW? Weiter oben steht, dort wäre keine Unterschrift nötig gewesen. In BW verlangt auch keiner eine Unterschrift und das Sorgerecht ist somit auch nicht Thema. In BW wird die Aufforderung zur Schulanmeldung verschickt, dort werden zwei Fragen gestellt, die Geburtsurkunde wird vorgelegt und man geht nach Hause. "Echte" Anmeldungen gibt es nur bei den Privatschulen und da ist der Grund nicht Schulrecht, sondern eher die finanzielle Verpflichtung dahinter.


    Und weil dem so ist, habe ich oben bereits geschrieben: Dem Vater mitteilen, in welche Schule das Kind soll. Dann können z.B. Bedenken und Wünsche geäussert werden - soweit die realistisch und machbar sind.


  • Und mein kleiner Tipp, der der erziehen darf, also das recht darauf hat, hat das SR, weil das Recht zum erziehend des Kindes, ein Teil des Sorgerechtes ist (genau gesagt der Personensorge)
    Wo das begrifflich steht?! In jedem gutsortierten BGB... (ein Schulzeugnis wird das wohl kaum erklären) :D:brille


    Hallo Jens,


    ich muss ja zugeben, das Rätsel war für den Hobby§Reiter (öhm Hobby§§Reiter du erinnerst Dich ;))
    natürlich ein bissel schwierig, muss ich zugeben.
    Aber mit dem kleinen Hinweis auf die Schulzeugnisse (der kleine Wink mit dem Zaunpfahl) hättest Du doch schon
    ein bissel weiter kommen können.


    Naja, dann gebe ich Dir noch einen kleinen versteckten Hinweis: (:tuschel SGB nicht BGB)


    :brille


    P.S.: Nun sind es aber genug Tipps für den passionierten Hobbypsychologen, Hobbyjuristen und Hobbylebensberater! :lgh

  • Tja es gibt auch Hobbygeschichtenerzähler..


    SGB u BGB, ja ne is klar, Venus u Mars, passt schon..


    Hobby, jau, dazu braucht es einer Laufbahnprüfung aber nicht..gelle...könnte man sich ja dann sparen.. :D


    Dann erzieh du mal fleißg weiter ohne SR..dat wird schon :D


    Und nicht so viel mit dme Zaunpfahl winken, fällt sonst auf ;):lgh

  • ich kann nur sagen , das mich nie jemand nach asr oder sonst was fragte


    jeglichen schulen war es wurscht
    keine wollte je irgendwas vom vater oder von mir ne bescheinigung , das ich allein entscheiden darf...

  • Du meine Güte, hier war ja noch richtig was los.


    Ich versuche mal, auf einige Dinge einzugehen:
    Also, erstmal: Wir wohnen in Niedersachsen. Die Anmeldungen hier für das nächste Jahr sind laut Aussage der Schule am 7. u. 8. Mai dieses Jahres. Als Begründung hierfür wurde angegeben, dass die Sprachkurse (deutsch) bereits direkt nach den Sommerferien beginnen. Die Horte für die Betreuung nach der Schule sind für das nächste Jahr im übrigen schon länger komplett ausgebucht. Gab ne richtige Rumtelefoniererei, bis ich einen Hortplatz sicher hatte.


    Die Schule, in der ich meine Tochter anmelden möchte, liegt ca. 300 m von unserer Wohnung entfernt, ist eine ganz "normale" Grundschule. Bei meiner Tochter bestehen keinerlei Anzeichen, die dafür sprechen könnten, dass sie aus welchen Gründen auch immer noch ein Jahr zurückgestuft werden könnte. Bei der Einschulung im nächsten Jahr ist sie auch bereit 6 1/2 Jahre alt und von der Entwicklung her geht bisher keiner davon aus, dass sie nicht eingeschult werden könnte. Aufgrund des Charakters des Vaters ist auch nicht davon auszugehen, dass er auf eine Rückstufung beharren würde. Versteht mich nicht falsch, aber die Vorstellung, dass "sein" Kind irgendwie "anders" ist, würde ihn vermutlich in die tiefste Krise stürzen. Aber das ist ein anderes Thema.


    Zum Thema Einschulung: Ich bezweifle, dass er Interesse an der Teilnahme haben wird. Sicher werde ich ihn über die Einschulung informieren, aber teilnehmen wird er nicht. Davon ist stark auszugehen.


    Soviel nun erstmal von meiner Seite. Ich bedanke mich für den regen Austausch und die vielen Anregungen und Erfahrungsberichte. Ganz lieb von Euch.


    LG
    m_m_h

    LG m_m_h
    _____________________________________________________________________


    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.