Hallo an alle,
heute wende ich mich mit einer Frage an Euch. :hilfe
Meine Tochter kommt im kommenden Jahr in die Schule. Ich muss sie also im nächsten Monat zur Schule anmelden.
Soweit alles klar.
Aber nun zu meinem Problem: Ich habe mit dem KV das gemeinsame Sorgerecht. Wie sind Eure Erfahrungen? Muss ich seine Unterschrift bei der Anmeldung vorlegen? Oder kann ich die Anmeldung allein unterschreiben?
Was ist, wenn ich die Unterschrift benötige und er sich weigert - aus welchen Gründen auch immer. Oder er nicht so schnell zu erreichen ist. Ich weiß, dass für die Anmeldung hier zwei Tage veranschlagt sind.
Noch zum Hintergrund: Er pflegt null Kontakt. Das letzte Mal hat meine Tochter ihren Vater vor einem Jahr gesehen und gesprochen.
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verdeutlichen, und freue mich auf Eure Meinungen. :thanks:
Vielen Dank im voraus.
Lieben Gruß
m_m_h