GSR - Einschulung, Zustimmung des KV erforderlich?

  • Hallo an alle,


    heute wende ich mich mit einer Frage an Euch. :hilfe


    Meine Tochter kommt im kommenden Jahr in die Schule. Ich muss sie also im nächsten Monat zur Schule anmelden.
    Soweit alles klar.


    Aber nun zu meinem Problem: Ich habe mit dem KV das gemeinsame Sorgerecht. Wie sind Eure Erfahrungen? Muss ich seine Unterschrift bei der Anmeldung vorlegen? Oder kann ich die Anmeldung allein unterschreiben?


    Was ist, wenn ich die Unterschrift benötige und er sich weigert - aus welchen Gründen auch immer. Oder er nicht so schnell zu erreichen ist. Ich weiß, dass für die Anmeldung hier zwei Tage veranschlagt sind.


    Noch zum Hintergrund: Er pflegt null Kontakt. Das letzte Mal hat meine Tochter ihren Vater vor einem Jahr gesehen und gesprochen.


    Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verdeutlichen, und freue mich auf Eure Meinungen. :thanks:


    Vielen Dank im voraus.


    Lieben Gruß
    m_m_h

    LG m_m_h
    _____________________________________________________________________


    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • Hi,


    normalerweise brauchst du die Unterschrift. Wenn er sie nicht gibt, läßt du diese vom FG ersetzen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Erstmal Danke für Deine prompte Antwort.
    Aber wie lange wird so ein "Ersetzen vom FG" dauern?
    Geht das ziemlich fix? Und muss ich dann für diesen Bereich auch gleich das ASR beantragen?
    Fragen über Fragen... :hae:

    LG m_m_h
    _____________________________________________________________________


    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • Ich habe inzwischen zwei Kinder auf einer anderen Schule angemeldet und kein Mensch hat nach der Vaterunterschrift gefragt (auch GSR). Was theoretisch nötig wäre und was praktisch gefordert wird, ist offenbar ein großer Unterschied - nicht nur hier! Hab ich jetzt schon oft gehört.


    Versuchs einfach - musst ja keinen drauf hinweisen, dass da noch was fehlt.


    Und wenn die doch die Unterschrift wollen... Siehe Babbedeckel. Das lässt sich auch leicht nachreichen.



    Edit: ASR brauchst du für keinen Bereich, wenn er dir keine ernsten Probleme macht.

  • Hi,

    Aber wie lange wird so ein "Ersetzen vom FG" dauern?
    Geht das ziemlich fix? Und muss ich dann für diesen Bereich auch gleich das ASR beantragen?
    Fragen über Fragen... :hae:

    das geht i.d.R. ziemlich fix ! ´ne Bekannt hat so ein Ding schon in 14 Tagen durchgezogen ( :tuschel davon würd ich aber nicht ausgehen)-
    Nö, du mußt kein ASR beantragen. Wenn solche Geschichten häufiger vorkämem würde ich mir´s aber schon überlegen....


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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  • Hey


    Letztendlich müßte er ja genau genommen mit zur Anmeldung, an diesen Tagen.


    Kläre ihn vorher doch einfach darüber auf, wann u wo u bitte ihn vorab, um eine Einverständniserklärung mit seiner Unterschrift, die du dann der Schule vorlegst.


    Macht er schon im Vorfeld Probleme, wäre ein Vermittlungsgespäch beim Ja evtl. hilfreich, vorher natürlich diesen Versuch selbst angehen.


    Wenn dann das alles zu keiner einvernehmlichen Lösung hilft, muß eben das Familiengericht "angerufen" werden u um Klärung gebeten werden.


    Damit aber einen Antrag auf ASR zu begründen, ist dann etwas übertriebenu könnte nach hinten los gehen..


    Das ganze kann natürlich eine Weile dauern, wenn du also vermutest das es zu Problemen kommt, könntest du ja jetzt schon eben tätig werden.
    Was aber lässt dich überhaupt zu der Annahme verleiten, das es da Probleme gibt, wenn er sich doch schon eh nicht groß meldet, warum sollte er dann da die Unterchrift/Zustimmung verweigern?


    Gruß
    Jens

  • Der Einfachheithalber hätte ich schon gern das ASR - zumal er sich leider ja eh nicht kümmert. Aber bekanntlich ist das nicht einfach zu bekommen.


    Bisher war es glücklicherweise auch noch nicht nötig. Lediglich beim Ummelden nach unserem Umzug (1,5 km weiter) brauchte ich die Unterschrift. Die hab ich aber auch ziemlich prompt bekommen. Glück gehabt.


    Hoffen wir, dass die Anmeldung ohne größere Schwierigkeiten über die Bühne geht. Mich nehmen solche Sachen immer ziemlich mit. Mache mir wohl immer noch über viel zu viele Sachen Gedanken. Manchmal ist Abwarten und Tee trinken doch besser. :tuedelue


    Edith an Jens:
    Meist mache ich mir Gedanken um nichts. :rotwerd
    Aus verschiedenen Gründen ist es mir lieber, so wenig wie nötig mit ihm in Kontakt zu treten. Unter anderem auch deshalb, weil ich weiss, dass er einen regelmäßigen Kontakt mit seiner Tochter aus purem Egoismus nicht auf die Reihe bekommt und ich dann bei der Kleinen die Scherben wieder aufsammeln darf. Das hat die Vergangenheit einfach zu oft gezeigt. Ich bin froh, dass sie gerade seit einiger Zeit eben nicht mehr so häufig fragt, warum ihr Papa sie nicht besuchen kommt. Möchte da nur ungern "schlafende Hunde" bei ihr wecken.

    LG m_m_h
    _____________________________________________________________________


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    Einmal editiert, zuletzt von mama_mit_herz ()

  • Hey


    Der Einfachheithalber hätte ich schon gern das ASR - zumal er sich leider ja eh nicht kümmert.



    Was aber keine Begründung ist das ASR zu bekommen...
    Und da die wenigen Momente in der er tätig werden mußte ja bisher liefen, wirst du da auch das SR nicht bekommen..


    Möchte da nur ungern "schlafende Hunde" bei ihr wecken.


    Naja, er soll ja nur zustimmen, Unterschreiben, das hat ja nichts mit dem Kind direkt zu tun. Klären solltest du das aber dennoch im Vorfeld, u das machst du ja mit ihm u nicht über eure Tochter.


    Gruß
    Jens

  • Ja, es wäre wohl tatsächlich am klügsten, sich im Vorfeld mit ihm auseinander zu setzen.


    Da ich mich aber hierzu nicht durchringen kann (ja, ich weiss, absolut die falsche Einstellung) hoffe ich darauf, dass meine Unterschrift reicht. Versuche es also wie von Emma erwähnt. :tuedelue


    Sollte das nicht funktionieren, muss ich wohl oder übel über meinen Schatten springen und ihn um die Einwilligung bitten. Hinter dem Rücken meiner Tochter, was meist nicht ganz einfach ist, die bekommt irgendwie immer alles mit. Bei der Gelegenheit: Warum haben Kinder eigentlich sooo feine Antennen??? :wow


    Sollte er die Unterschrift dann verweigern, wäre doch Babbedeckels Ratschlag mit dem FG dran. :ohnmacht:


    Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten. (Auch wenn ich wohl in gewissen Dingen unbelehrbar zu sein scheine :rotwerd:nixwieweg )
    Aber ich arbeite an mir. :engel

    LG m_m_h
    _____________________________________________________________________


    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • Ich habe auch son Exemplar der sich nicht um seinen Sohn kümmert. Mein Sohn wurde letztes Jahr eingeschult und ich habe das ohne ihn durch gezogen. Habe nur seinen Namen mit angeben.

  • Mich wundert das ihr eh alle unterschreiben müßt. Wir hatten Ende letzten Monat Schulanmeldung und da wurde keine Unterschrift verlangt. Von keinem der Eltern. Viele haben sich darüber noch gewundert. Auch waren dort eigentlich nur die Mütter dabei, nur ein Elternpaar gemeinsam. Irgendwie gehn die alle von aus Mutter ist dafür zuständig :hae:

  • Hey


    Irgendwie gehn die alle von aus Mutter ist dafür zuständig


    Eben, davon gehen die Schulen einfach aus..u sie gehen auch erstmal pauschal davon aus, das es alles Familien sind, in denen Vater u Mutter zusammen sind u nicht getrentn sind, u dort (was dann ja auch die Regel wäre) Einvernehmen herscht.


    Das da jemand AE ist davon geht man erstmal pauschal nicht aus..weiß ja auch erstmal Niemand.


    Aber kommt es dann irgendwann mal zu dem Fall, das ein nicht betreuender Elternteil "aufmuckt" u der Einschulung widerspricht, dann ist das Erstaunen bei der Schule groß.
    Aber hier wird man schnell die Schuld von sich weisen u darauf hinweisen, das der anmeldende Elternteil nicht mitgeteilt hat das er AE ist u nicht das ASR hat, sondern das GSR besteht..wer da dann wohl den Buhmann hat?!


    (drum wird auch teils in manchen Schulen gefragt, ob man AE ist u dann wie das SR geregelt ist..viele tun das nicht, spätestens aber dann wenn ihnen wer mal auf die Finger geklopft hat)


    Gruß
    Jens

  • Ich habe das Thema vor ein paar Tagen bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule des Juniors von mir aus angesprochen.


    Man wollte keine Unterlagen sehen und hat brav gläubig in den Schul-PC eingetippselt, das ich ASR für den Burschen habe.


    und fertig ...


    Na dann.


    LG Cobra

  • Welches Bundesland ist das überhaupt? Es gibt Bundesländer, da wird überhaupt nichts unterschrieben - weder von Vater noch von Mutter und schon gar nicht von beiden.


    Teile dem Vater schriftlich mit, in welcher Grundschule das Kind eingeschult werden soll - damit er falls gewünscht, eigene Vorschläge machen kann. Falls eine Unterschrift fällig ist, erbitte vor Ort eine Kopie des von Dir unterschriebenen Bogens und übersende dieses Schreiben dem Vater mit der Bitte, seine Unterschrift binnen zwei Wochen nachzureichen.

  • Ich habe meinem Ex-Mann letztes Jahr bei der Einschulung vorher Bescheid gegeben, wann die Einschulung ist. Er war angeblich beruflich verhindert und konnte nicht kommen.
    Ich habe beim Anmeldungsbogen meine Daten und die vom KV angegeben, also war ersichtlich, dass wir getrennt sind. Es hat aber niemand nach der Unterschrift vom KV gefragt.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • ich hab alle drei söhne allein angemeldet
    zur grund und zur weiterführenden schule


    ich habe alle daten angegeben ( auch die vom kv)
    ich hatte das asr , unterlagen darüber wollte nie einer sehen....

  • Auf die Unterschrift des Vaters bist Du nicht angewiesen. Das Kind muss zur Schule,
    egal ob Du es anmeldest oder auch nicht. Es besteht Schulpflicht und Du würdest ja einen
    Sorgeverstoß begehen, würdest Du das Kind nicht zur Schule bringen.


    Unterschriften des Vaters sind erforderlcih, wenn es um besondere Schulformen (z.B.
    Waldorfschule) geht und natürlich bei Rückstufungen, Wechsel in eine Sonderschule oder
    dann den Wechsel nach der 4. Klasse (Gymnasium, Realschule oder Hauptschule).


    Allerdings kommt es dann auch noch nach den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes
    an. Da ist es dann oftmals ausreichend, wenn ein Erziehungsberechtigter (also muss
    nicht mal ein Sorgeberechtigter sein, z.B. Großeltern oder Pflegeeltern, wo das Kind lebt)
    unterschreibt.


    Dennoch solltest Du den Vater informieren, denn er wird ja auch sicherlich zur Einschulung
    mitkommen wollen.


    Gruß



    der Kater :brille

  • Ditto keine Unterschrift hier. Der KV hat dannach gefragt und war sehr enttäuscht, daß er das nicht verweigern konnte. :rolleyes2:

    Think in the morning. Act in the noon. Eat in the evening. Sleep in the night. - William Blake

  • Hey


    Auf die Unterschrift des Vaters bist Du nicht angewiesen. Das Kind muss zur Schule,
    egal ob Du es anmeldest oder auch nicht. Es besteht Schulpflicht und Du würdest ja einen
    Sorgeverstoß begehen, würdest Du das Kind nicht zur Schule bringen.


    Es geht ja nicht um die Schulpflicht die erfüllt werden muß, sondenr um die Einschulung, u da es ebenfalls auch eine Wahlrecht bei der Grundschule gibt, gehört da auch bei GSr die Unterschrift des nichtbetreuenden Elternteils mit dazu.


    Ausserdem kann er ja auch der Auffassung sein, das es noch zu früh ist u für eine Rückstellung sein..


    Da ist es dann oftmals ausreichend,wenn ein Erziehungsberechtigter (also muss
    nicht mal ein Sorgeberechtigter sein, z.B. Großeltern oder Pflegeeltern, wo das Kind lebt)unterschreibt.


    Nichtsorgeberchtigter Erziehungsberechtigter ... hm..na is das nu nicht ein Widerspruch in sich.. da könnt dann ja jeder das Kind anmelden..hm :Hm


    Gruß
    Jens

  • bei meinem großen hatte nie einer nach SR oder ähnlichem gefragt. Ich konnte ihn sogar am Einwohnermeldeamt ummelden ohne das nach SR gefragt wurde,selbst den damaligen Kinderausweis bekam ich ohne Fragen. ich habe für ihn zwar das AS aber danach hat mich in den 17 Jahren die er auf der Welt ist noch nie einer gefragt.Weder Schule noch Kindergarten oder Krankenhaus..ect.
    Beim Kleinen ist es so das ich vom Vater (GSR) eine Vollmacht habe ,sämtliche An-Ab und Ummeldungen allein zu entscheiden und zu unterzeichnen. Natürlich nur im Eigeninteresse... das ich ihn nie mehr belästigen muss aber auch keine SR-Klage anstreben muss-denn die würde ihm ja geld kosten ;-)


    LG