kein Denkfehler von Brumsel * Kinderbonus*

  • Tja ,ex wollte eine Quittung über den vollen Betrag.
    Also ist nichts mit zum Amt gehen :(
    Wieder mal etwas womit er mir bzw. doch eher seinen Jungs eins auswischen kann.....


    LG
    Tilda

  • Dann gibst du ihm die 50 Euro diesen Monat nicht, sondern verweist darauf, daß er das Recht hat, die 50 Euro vom Unterhalt abzuziehn, was er dann eben im Mai machen soll im Nachhinein (und ja auch rechtens wäre, da der Kinderbonus ja erst im laufe des Aprils bis in den mai hinein ausgezahlt wird, je nach Endziffer), und dann gibts darüber ne Quittung und dann ab zur Arge. Wenn er die 50 Euro will, soll er sie abziehn, so stehts ja auch überall geschrieben, daß sie ABGEZOGEN werden dürfen.

  • :hä


    Du gibst ihm eine Quittung über einen Betrag, den du gar nicht erhalten hast?



    Das geht ja wohl gar nicht :nanana



    Wenn er dir z.B. 100 Euro gibt, gibts ne Quittung über 100 Euro. Korrekt. Gibt er dir einmalig nur 50 weil er den halben KB abgezogen hat (was ja auch korrekt ist) gibts ne Quittung über 50 Euro. ferdisch!




    Boa, ich bin jetzt nach zwei Jahren endlich endlich hart geworden mit diesen Dingen. Hab dem (Zensiert) schon 2 mal den Gerichtsvollzieher geschickt. Bin gespannt, ob der sich traut sich die 50 euro einzusacken (kümmert sich gar nicht)... Bei der Kinderelderhöhung hat er es nicht gemacht. :D



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!