• :sonne Hallo an alle,


    bin neu hier und brächte dringend mal Rat.


    Wurde schon in der Schwangerschaft von meinem Freund verlassen und meine Maus ist jetzt 3 Monate alt. Habe bei meinem Arbeitgeber erstmal 1 Jahr Elternzeit genommen und möchte nächstes JAhr gerne wieder arbeiten.


    Habe dann gestern den Elterngeldbescheid bekommen.


    Habe jetzt also im Monat folgende Einnahmen



    704,23 € Elterngeld


    117,00€ Unterhalt


    164,00€ Kindergeld


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    985,23€



    Ich habe nach der Trennung von meinem Ex bei meiner Mutter im Haus(gemietet) eine eigene Etage bezogen und zahle ihr dafür 450,- mtl.


    Nach Abzug aller weiteren festen Kosten bleiben mir und meiner Kleinen ca. 217,91€


    Wisst ihr ob mir irgendwelche Zuschläge zustehen?


    Vielen Dank schonmal


    LG

  • Du könntest versuchen bei der Wohngeldstelle Wohngeld zu beantragen. Ich meine das Elterngeld zählt in dem Sinne nicht als Einnahme, bin mir da zwar nicht ganz sicher, aber ich würde das auf alle Fälle einmal probieren. Du schreibst, dass du 117,- Euro Unterhalt bekommst. Ist es tatsächlich Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss? Denn je nachdem was dein Ex verdient, wenn er denn arbeiten geht, würde dir da mehr Unterhalt für dein Kind zustehen.


    Viele Grüße
    Jo-Jo

  • JA sorry, ich berkomme Unterhaltsvorschuss, da mein Ex die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen wollte.


    Das hat er aber jetzt nach Aufforderung des JA gemacht.


    Er ist im Mom arbeitslos, hat mir aber auch angekündigt nie mehr als Existenzminimum zu verdienen damit er nicht zahlen muss und ich könnte ihm dann auf ewig hinterher rennen, zumindest nach den 72 Monaten, wenn ich den Vorschuss nicht mehr bekomme.


    LG

  • hat mir aber auch angekündigt nie mehr als Existenzminimum zu verdienen damit er nicht zahlen muss und ich könnte ihm dann auf ewig hinterher rennen, zumindest nach den 72 Monaten, wenn ich den Vorschuss nicht mehr bekomme.


    JA wird dem schon Beine machen....oder die Gerichte - 72 Monate sind ne Zeit!

  • Hast Du seine Ankündigung schriftlich? Dann heb sie gut auf. Unter diesen Umständen wird das Gericht den Antrag ganz intensiv prüfen, dass auch aus dem Selbstbehalt gepfändet werden darf...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hi
    also mal gucken ob wir es zusammen bekommen:
    zuerst einmal werden beim elterngeld 300 euro sockelbetrag nicht angerechnet. somit hast du einkommen das sich wie folgt zusammen zählt:


    elterngeld 404,-
    uvg 117,-
    kindergeld 164,-
    685.-


    auf der anderen seite steht dein bedarf:


    bedarf erwachsener
    351,00 regelsatz
    126,00 mehrbedarf alleinerziehende
    225,00 dein mietanteil702,00 bedarf
    -404,00 einkommen elterngeld
    298,00 restbedarf alg2 erwachsener



    bedarf kind
    211,00 regelsatz kind
    225,00 kindermietanteil
    436,00 bedarf kind
    -164,00 kindergeld
    -117,00 uvg
    155,00 restbedarf alg2 für kind


    dies ergibt einen gesamtbedarf von 453,00 euro der noch an alg2 zu zahlen wäre.


    dann würden dir 1438,- euro insgesamt zur verfügung stellen. ich rate dir daher einen gang in die arge um dich dort zu erkundigen und einen antrag zu stellen.
    unterlagen die du dafür brauchst: mietvertrag zwischen dir und deiner mutter, kontobelege über sämtliche einnahmen die du hast, am besten auch kontobelege aus denen deine monatlichen mietzahlungen hervorgehen, bescheide über uvg und elterngeld, nachweise über alle vermögenswerte die du hast:
    als faustregel gilt, jedes mitglied der bg darf 750 euro haben für eventuelle anschaffungen und 3100 euro max. vermögen für das kind und mind. 3100 euro für dich oder 150 euro pro lebensalter, versicherungen etc.
    hole dir erstmal einen antrag und beantrage schleunigst, geld gibt es erst ab antragsstellung.
    zudem wäre zu klären ob die höhe der miete (kaltmiete, betriebskosten, heizkosten) angemessen in höhe u. umfang sind und ob die wohnung die du hast, den größenkriterien in der angemessenheit stand hält. auch hier gilt: momentan hast du einen anspruch von 50qm oder aber wenn die arge das baby schon als vollwertige zweite person (bitte nicht falsch verstehen) zählt ca. 60-65qm. entweder schaffst du es mit deiner mum einen mietvertrag zu machen der in der miete angemessen ist oder du kannst die wohnung nicht weiter bewohnen oder die arge nimmt es so wie du es vorlegst.
    kann ich dir momentan nix weiter zu sagen.
    also mach dich in die socken und viel glück...

  • bei uns wird so gut wie gar nicht mehr auf qm der wohnfläche geschaut-die arge geht nach anzahl der personen,sprich höhe der mietpauschale (dass arge nicht 700 euro für 2 personen für 10qm übernimmt ist ja klar...).bei meinem umzug habe ich bei der örtlichen arge angerufen und gefragt wie hoch die miete sein darf damit die kosten übernommen werden.


    was die kontoauszüge betrifft-durchgängige kontoauszüge der letzten 3monate(erspart dir beleg der familienkass übers kindergeld weil das auf den kontoauszügen draufsteht).


    elterngeld-bei mir hiess das noch erziehungsgeld-wird nicht angerechnet.oder hat sich da seit 2006 was geändert? :winken:

    :Flowers Wo Gott dich hingesät hat,da sollst du blühen. (afrikanisches Sprichwort)

  • HAbe nochmal ne Frage bevor ich mich unwissend zur Arge mache, sorry aber ich kenn mich mit diesen Behörden nicht aus, hatte nie damit zu tun.



    Ein Bekannter sagte mir jetzt, dass mir die Arge wahrscheinlich eh keine Aufstockung gewähren wird, da ich unter 25 bin und bei meiner leiblichen Mutter wohne.


    Das würde dann als Bedarfsgemeinschaft gesehen, meine Mutter müsste also für mich und meine Tochter aufkommen.


    Das keißt also wenn ich wieder in eine eigene Wohnung ziehen würde, wird mir wahrscheinlich die Aufstockung gewährt.


    Mannomann, für mich absolut nicht zu verstehen.


    Vielleicht wisst ihr ja was drüber, damit ich mit nem halbwegs sicherem Gefühl da hin maschiere.


    DAnke schonmal ?(

  • Die Altersgrenze gilt bei Dir nicht, weil Du bereits ein Kind hast.

    LG m_m_h
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    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • bleib ganz ruhig. solange deine eltern keine villa haben, gilt die u25 regelung bei dir nicht da du mit kind nun deine eigene bg bildest. hol dir den antrag, lass dir mietangebote prüfen, so du welche gesucht hast. beantrage übernahme der umzugskosten, erstausstattung u. renovierungskosten. das wird schon klappen.