Betreuungsunterhalt? Was ist das?

  • Ich habe gestern irgendwo gelesen, dass es ein sogenanntes Betreuungsgeld - Betreuungsunterhalt - gibt. Dort stand auch, dass das schon vier Monate vor der Geburt und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden muß. Das muß dann der Vater tun und nicht der Staat. Nun die Frage: wird das zusätzlich zum normalen Unterhalt gezahlt? Und was ist, wenn der Vater nicht genug verdient? Gibts da was vom Staat?


    Steht das denn auch jedem zu? :hilfe

  • Betreuungsunterhalt gibt es nur wen Du wg der betreuung eines Kindes nicht arbeiten kannst und wenn der Vater das rein finanziell eben auch leisten kann.. .Wird in den wenigsten Fällen so sein...
    Das ist dann eben eine Art Unterhalt für die Mutter die wg. eines Kindes nicht arbeiten kann. Allerdings: das muss man schon einklagen und wichtig dabei ist auch das man nachweisen kann, daß keine anderweitige Unterbringung und Betreuung für das Kind möglich ist....
    Ist alo keineswegs was , das alle Mütter ( ob AE oder nicht ) bekommen müssen...

  • Hallo
    BU steht der Mutter nach der Geburt des kindes zu bis das Kind 3 Jahre alt wird und in den Kiga gehen kann, danach wird der BU eingestellt weil Muttern dann Arbeiten gehen kann und für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann.
    Der BU wird zusätzlich zum KU gezahlt, ob undwie viel der Vater BU zahlen muss, muss ausgerechnet werden udn kommt auf das Einkommen an.


    Lg

  • Wenn Muttern schon direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten geht ( Die Betreuung also gesichert ist ) - dann aber aufhört und auf Betreuungsunterhalt klagt , wird sie leider auch Pech haben....
    Und wie gesagt: wer kann denn das als Vater schon leisten....? Wir sind schließlich nicht Angela Ermakova!

  • Du musst es sowieso einklagen ! das macht erst mal Kosten und Mühe ! Und es ist beileibe keine Automatismus das Du da was bekommt. Wenn der KV sowieso schon kaum den Kindesunterhalt erbringen kann und danach unter dem Selbstbehalt liegt - woher soll es denn kommen.??


    Wenn der KV allerdings Boris Becker heißt - würde ich es versuchen...
    Zum Arbeiten gehen: es gibt Frauen die müssen das! Es gibt Krippen - es gibt auch Väter die das müssen......kenne zb einen Fall eines Vaters dessen Frau nach der Geburt gestorben ist. Kind lebte.....ein größeres geschwisterkind war da. Natürlich hat der gleich nach dem Mutterschutz gearbeitet! Ging gar nicht anders. Kind wurde in Krippe gegeben ! Und es gibt die Möglichkeit der tagesmutter. Kenne noch einen Fall ,da arbeitet die Mutter wieder seit das Kind 1 Jahr ist. Kind ist wg unregelmässiger Dienste bei einer tagesmutter. Klappt gut !
    Warum soll das nicht gehen??

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Hallo,
    also wenn Du Harz 4 beziehst werden die den Vater automatisch anschreiben und Ihn fragen wieviel er verdient. Je nachdem wird er dann aufgefordert zu zahlen, oder eben nicht. Find ich auch richtig so... Wieso soll das vom Staat übernommen werden wenn der Papa genug Geld hat?


    Man muß das nicht umbedingt einklagen, siehe oben. Und wir wissen in dem Fall auch nicht ob der Vater kaum den Kindesunterhalt erbringen kann. Wir wissen nicht wieviel er verdient!
    Verdient er ca 1800€ im Monat (was durchaus nicht unnormal ist!) dann liegt er nach dem Kindesunterhalt NICHT unter dem selbstbehalt!


    In den allermeisten Fällen bleiben die Mutter das erste Jahr zuhause was ich auch richtig finde. Wieso sollte sie Harz 4 beziehen und mit Steuergeldern finanziert werden wenn der Papa nicht arm ist?


    Nach dem ersten jahr finde ich sieht es dann schon anderst aus!

  • Hallo,


    BU steht nicht wie viele annehmen nur bis zum 3 Lebensjahr des Kindes zu, sondern kann durchaus auch über diese Zeit noch eingefordert werden.
    Du müsstest ihn selber über einen RA vom KV einfordern.
    Es kann sogar passieren, dass die Arge dies von der KM verlangt.
    BU wird auf jeden Fall vom ALG 2 abgezogen, da dies als Einkommen zählt.


    Das Einkommen der KM muss so viel ich weiß unter 900 Euro liegen, damit sie überhaupt BU beantragen kann.
    Dem KV muss aber ein Eigenbehalt von 900 oder 1000 Euro bleiben.
    Bin mir da jetzt nicht ganz sicher wie der Eigenbehalt da gegliedert ist.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Sicher . ihr habt ja im Grundsatz recht! Aber: das Jugendamt kann ihm eben nicht vorschreiben zu zahlen. Weigert der sich, dann muss geklagt werden.
    Und ja - bei durchaus normalem Verdienst ( und wenn keine anderren Kinder da sind) kann das hinhauen. Aber das ist in vielen Fällen eben nicht der Fall... Und schon gar nicht bei nichtehelichen Kindern. das BU auch länger gezahlt wird ist meist nur der fall ,wenn nachgewiesen wird ,das ein ( meist eheliches Kind ) unter den folgen der Trennung leidet oder sonst irgenwelche aufwändiger Therampein bedarf..... Bei nicht- ehelichen Kindern wird meist verlangt, daß nach drei Jahren wieder gearbeitet werden kann.-
    Ganzh erhlich : was ist daran so schlimm wieder arbeiten zu gehen wenn ein Kind in die Kita geht ??? Verstehe ich nicht.

  • Wieso Nachgeworffen ? Ich hatte vorher einen Job ( Ganztags) und den habe ich nach der Erzeihungszeit weitergemacht ! Und zwar in Schichten!
    Und da bin ich bei uns auf der Arbeit nicht die Einzige!


    Verstehe ich was daran schlimm sein soll....

  • Und ja - bei durchaus normalem Verdienst ( und wenn keine anderren Kinder da sind) kann das hinhauen. Aber das ist in vielen Fällen eben nicht der Fall... Und schon gar nicht bei nichtehelichen Kindern. das BU auch länger gezahlt wird ist meist nur der fall ,wenn nachgewiesen wird ,das ein ( meist eheliches Kind ) unter den folgen der Trennung leidet oder sonst irgenwelche aufwändiger Therampein bedarf..... Bei nicht- ehelichen Kindern wird meist verlangt, daß nach drei Jahren wieder gearbeitet werden kann.-
    Ganzh erhlich : was ist daran so schlimm wieder arbeiten zu gehen wenn ein Kind in die Kita geht ??? Verstehe ich nicht.


    Wie war das grad noch mit deinem eigenen Satz von wegen "Gelaber"?? .. das ja nun sehr bei den Haaren herbeigezogen...das ganze ist völlig unabhängig , ob ehelich oder unehelich..u auch erstmal unabhängig davon ob ein Kind aufgrund der Trennung leidet oder nicht..

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • hat mir gekündigt und muß mich jetzt wieder einstellen. Durch die Schwangerschaft. Klar muß er mich jetzt noch mindestens ein Jahr nach der Geburt weiterbeschäftigen, aber was ist, wenn er mich dann zwei Wochen später wieder rausschmeißt, dann steh ich da... und so leicht ist es leider nicht, ne neue Arbeit zu finden und mit nem Baby wahrscheinlich erst recht nicht.


    Achso: zu der Frage oben: nein, ich bin schwanger und noch keine Mama :-)

  • @ JensB2001: dafür daß Du mich ignorierst antwortest Du aber ganz schön oft auf meine Beiträge!


    Danke dafür!

  • dafür daß Du mich ignorierst antwortest Du aber ganz schön oft auf meine Beiträge!


    ..steht irgendwo das man bei igno nicht mehr antworten darf oder kann?


    P.S. ..ich antworte nicht öfter oder weniger auf deine Beiträge wie auf andere..nich das du da denkst, das du mir irgendwie sonderlich ans Herz gewachsen wärst.. :lgh

  • Hallo,


    ich war in einer ganz ähnlichen Situation.
    Ich hatte gerade einen neuen Job begonnen als ich schwanger wurde und mein Verlobter mich wegen einer anderen sitzen ließ.
    Sie durften mich dann auch nicht kündigen und ich habe bis zum Mutterschutz durchgehalten. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im ersten Jahr, wenn das Baby da ist bekommst Du Eltergeld: Das ist ca. 67% von Deinem vorigen Nettoverdienst.
    Also: Im Mutterschutz bist Du erstmal durch die Krankenkasse und den Arbeitgeber abgesichert.
    Sobald das Kind geboren ist kannst Du glaube ich das Elterngeld beantragen. Erkundige Dich da beim Versorgunsamt.
    Dazu bekommst du Kindergeld ca 160€
    Der Vater des Kindes muss die Vaterschaft anerkennen. Wenn er dies nicht freiwillig macht wende Dich ans Jugendamt und lass eine Beistandsschaft einrichten.


    Wie es finanziell weiter geht können Dir aber auch die Hilforganisationen: proFamile ..etc.. sagen.


    Als mein Sohn 6 Monate alt war hatte ich das Glück woanders eine Halbtagsstelle zu finden. Der eigentliche Arbeitgeber muss einen nur dann nach der Geburt Teilzeit beschäftigen, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat.
    Diese Infos findest Du aber alle auch im Netz.


    Du musst die ersten 3 Jahre nach der Geburt übrigens nicht arbeiten. Euch steht dann allerdings leider nur Harz4 zu. ALG 1 steht Dir nur zu wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und auch nur anteilig so viel, wie du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst: d.h. wenn du nach der Geburt Halbtags arbeiten willst bekommst Du nur die Hälfte von dem Dir zustehenden ALG 1


    Lass Dich nicht unter kriegen. :)


    LG,
    Lovrel