Hallo. Ich lebe mit meinen beiden Kindern (4, 1) allein zur Miete und erhalte "Leistungen nach SGB II". Als vor fast genau 1 Jahr meine Tochter geboren wurde, begann zeitlich gesehen auch der neue (diesmal 1jährliche) Gewährungszeitraum des aktuellen Bescheids.
Ich erhalte für beide Kinder den normalen väterlichen Kinderunterhaltssatz und Kindergeld. Kurz nach der Geburt meines 2.Kindes reichte ich den Unterhaltsnachweis ein. Nach Erhalt des Nachweises zum Bezug von Kindergeld auch für mein 2.Kind reichte ich diesen sofort nach Erhalt, rein zeitlich knapp 3 Monate nach der Geburt des Kindes, ein. Alle anderen Angaben machte ich korrekt bzw. hatten sich seither nicht geändert.
Nun, da der aktuelle Bescheid zum März abläuft, stellte ich einen neuen Antrag auf SGB II. Heute erhielt ich die Nachricht, dass mir dieses 1 Jahr lang zuviel gezahlt worden ist und ich nun über 4000€ bis Ende März "zurückzugeben" habe!!! Die Möglichkeit der Ratenzahlung wird mir eingeräumt. Wie nett!! *panic*
Mit der Berechnung des neuen Antrages ist scheinbar aufgefallen, dass auch mein 2. Kind (wie auch mein 1.) - ich nenn es mal - Selbstversorger ist, zwar zu meinem Haushalt gehört, aber durch Unterhalt und Kindergeld seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Ein Kind mit 27€ "Mehr" und mein 2.Kind mit knapp 2€ "Mehr" über dem zu Grunde liegenden Grenzwert.
Wie kann das sein, dass so ein Verfahren rechtens ist? So wird man doch in die Schuldenfalle gezogen. Wie erwarten "die", dass man als Alleinerziehende mit 2 kleinen Kindern einfach mal so 4000€ über hat?
Der Fehler lag doch nicht bei mir. Die Behörde hat 1 Jahr(!!!!!) lang, obwohl ich 2 Mal neue Nachweise (wie geschrieben erst Unterhalt, dann 3 Monate später zwecks Kindergeld-Erhalt) === somit auch 2 neue Berechnungsfaktoren === nachgereicht habe!!! Und keinem fällt das auf?! Erst jetzt?
Und dann folgende Passage, was hat diese zu bedeuten? Ich verstehe das nicht.: "Nach § 45... darf die Rücknahme eines rechtswidrig begünstigten Verwaltungsaktes nur erfolgen, soweit der Begünstigte nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat. In Ihrem Fall kann Ihnen der Vertrauensschutz nciht zugebilligt werden. da Sie die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannten."
=> Ich verstehe das so, dass ICH gewusst habe, dass mir zuviel gezahlt wird. und nichts dagegen unternommen und Bescheid gegeben habe und somit dies mein Verschulden sei??!
Danke danke danke,
2fachMama_29