zitiere doch bitte nur eines dieser Gerichtsurteile, damit wir Hobbyjuristen nicht ganz dumm sterben müssen ...
Och Mönsch.. warum muß ich eingentlich immer alles belegen und nachweisen??
Wenn ich was behaupte u rechtlich was mitteile, dann versuche ich schon das das dann auch wirklich Hand u Fuss hat, klar unterlaufen mir auch Fehler, aber wenn ich schon wiederholt bei meiner Aussage bleibe, dann sei dir gewiss, das ich mir selber auch nochmals die rechtlichen Punkte angesehen hab...
Es bedarf also nicht wirklich Urteile..weil die rechtlichen Grundlagen hab ich nämlich schon genannt..u da kann ein jeder sich auch selber die Mühe machen u nachlesen..
Blöd nur das immer das Gegenteil behauptet wird, aber scheinbar keiner sich mal kurz die Zeit nimmt u selber auf die Suche geht..
Noch blöder ist es dann, wenn, wie eben du, dich schon genau zu so einem Thema ebenso geäußert hast, das es ja nicht so wäre...u noch blöder das dann sogar der TE feststellen mußte, das meine Aussage richtig war, u das ist noch nichtmals allzu lang her..
Ich hab nun Hausnummern geliefert, die entsprechenden Stichworte genannt..da dürfte es ein leichtes schon sein sich selber schlau zu machen, u nicht nur noch nach Urteile u weiteren Beweisen zu fragen..
Es muß sich keiner dran halten, nur sollte sich dann auch keiner Wundern wenn es dann doch mal Probleme gibt..noch weniger darf er sich dann drüber beklagen, vielleicht doch den falschen Hinweiß bekommen zu haben..weil man meint nur widerlegen zu müssen das Aussagen eines Users nicht stimmen, weil man es einfach nich wahr haben will...
Persönlich find ich es mehr als fahrlässig, Theorien aufzustellen u zu behaupten das alles so eben nicht ist, auch wenn gar schon Belege für gegenteiliges genannt wurden ..was jeder draus macht bleibt doch eh ihm überlassen..
Also werden Urteile diesbezüglich gesucht, dann los, lässt sich alles finden (allerdings nicht unbedingt nur im Net, da gibt es viele aber auch nicht alles (und nicht alle je gefällten Urteile stehen im Net..aber die Lösung sind nicht nur Urteile..die rechtliche Grundlage reicht schon aus um feststellen zu können was passieren kann, wenn...usw.
Fakt ist, besteht GSR, müssen BEIDE Elternteile einer Veröffentlichung des Bildes zustimmen!
Wenn das Kind das 14LJ vollendet hat, muß auch dessen Zustimmung vorliegen..
Will ein Elternteil dennoch das Bild veröffentlichen, dann kann/muß er eben mit den rechtlichen Schritten rechnen...und ein Gwericht wird sich dem annehmen..u das Ergebnis wird eindeutig sein..
Gruß
Jens