Avatarbilder und das Urheberrecht

  • zitiere doch bitte nur eines dieser Gerichtsurteile, damit wir Hobbyjuristen nicht ganz dumm sterben müssen ...


    Och Mönsch.. warum muß ich eingentlich immer alles belegen und nachweisen??


    Wenn ich was behaupte u rechtlich was mitteile, dann versuche ich schon das das dann auch wirklich Hand u Fuss hat, klar unterlaufen mir auch Fehler, aber wenn ich schon wiederholt bei meiner Aussage bleibe, dann sei dir gewiss, das ich mir selber auch nochmals die rechtlichen Punkte angesehen hab...


    Es bedarf also nicht wirklich Urteile..weil die rechtlichen Grundlagen hab ich nämlich schon genannt..u da kann ein jeder sich auch selber die Mühe machen u nachlesen..


    Blöd nur das immer das Gegenteil behauptet wird, aber scheinbar keiner sich mal kurz die Zeit nimmt u selber auf die Suche geht..


    Noch blöder ist es dann, wenn, wie eben du, dich schon genau zu so einem Thema ebenso geäußert hast, das es ja nicht so wäre...u noch blöder das dann sogar der TE feststellen mußte, das meine Aussage richtig war, u das ist noch nichtmals allzu lang her..


    Ich hab nun Hausnummern geliefert, die entsprechenden Stichworte genannt..da dürfte es ein leichtes schon sein sich selber schlau zu machen, u nicht nur noch nach Urteile u weiteren Beweisen zu fragen..


    Es muß sich keiner dran halten, nur sollte sich dann auch keiner Wundern wenn es dann doch mal Probleme gibt..noch weniger darf er sich dann drüber beklagen, vielleicht doch den falschen Hinweiß bekommen zu haben..weil man meint nur widerlegen zu müssen das Aussagen eines Users nicht stimmen, weil man es einfach nich wahr haben will...


    Persönlich find ich es mehr als fahrlässig, Theorien aufzustellen u zu behaupten das alles so eben nicht ist, auch wenn gar schon Belege für gegenteiliges genannt wurden ..was jeder draus macht bleibt doch eh ihm überlassen..


    Also werden Urteile diesbezüglich gesucht, dann los, lässt sich alles finden (allerdings nicht unbedingt nur im Net, da gibt es viele aber auch nicht alles (und nicht alle je gefällten Urteile stehen im Net..aber die Lösung sind nicht nur Urteile..die rechtliche Grundlage reicht schon aus um feststellen zu können was passieren kann, wenn...usw.


    Fakt ist, besteht GSR, müssen BEIDE Elternteile einer Veröffentlichung des Bildes zustimmen!
    Wenn das Kind das 14LJ vollendet hat, muß auch dessen Zustimmung vorliegen..
    Will ein Elternteil dennoch das Bild veröffentlichen, dann kann/muß er eben mit den rechtlichen Schritten rechnen...und ein Gwericht wird sich dem annehmen..u das Ergebnis wird eindeutig sein..


    Gruß
    Jens

  • @ maikind


    wirklich verzwickte situation... du kannst zwar die persönlichkeitsrechte deines juniors vertretungsweise durchsetzen, aber die urheberrechte liegen beim fotografen, auch wenn dieser beim schminken, ankleiden und machen des juniors nicht beteiligt war. genaugenommen müsste der fotograf dir das einverständnis geben, dass du das von ihm fotografierte konterfei deines von dir selbst gemachten juniors im internet verwenden darfst.


    würdest du hingegen das vom fotografen aufgenommene bild deines selbstgemachten juniors ein bißchen modifizieren und künstlerisch überarbeiten und sozusagen eine neue creation oder schöpferische arbeit draus basteln, dann könnte das urheberrecht wiederum bei dir liegen...


    so ähnlich verhält es sich dann auch mit dem anderen bild, das zwar dich abbildet, jedoch ein anderer fotografiert hat.


    aber: wo kein richter, da kein kläger oder so ähnlich und im zweifelsfall modifiziert man eben noch ein bißchen das bild...

  • Jens,


    Fakt zwischen streitenden Eltern ist doch, dass die Kinder vergessen werden.


    Fakt ist, dass das Persönlichkeitsrecht des Kindes betroffen ist.


    Fakt ist, dass das JA und auch das Familiengericht versuchen wird, einen Kompromiss zu finden, weil der eine eine VErletzung sieht, weil der andere etwas einstellt oder zeigt.


    Es geht um die Paarebene und nicht um das Kind - es geht um den Streit, nicht um das Bild oder die Bildrechte.


    Fakt ist, dass diese Dinge i.d.R. nie entschieden werden - weil es im Prinzip garnicht um das Persönlichkeitsrecht geht.


    Es werden hier Kompromisse geschlossen. Tust Du Bild raus, kriegst Du Kind ne Stunde länger...... usw., usw...


    Lass die Kirche im Dorf - die anderen Streitpunkte dieser Paare enden auch allesamt in solchen Vergleichen.


    @ Maikind:


    Frag die Zeitung nach dem Fotografen und frag, ob Du das Bild Deines Sohnes benutzen darfst, es sei so schön .... un d solange tus bitte raus -


    LG Cobra

    Einmal editiert, zuletzt von cobra ()

  • Bevor es irgendwelche Schwierigkeiten gibt, hätte ich gerne gewußt, ob ich eines der beiden Bilder verwenden darf ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen


    Hast du das ASR? Wenn ja kannst du Bilder vom Kind veröffentlichen, also due fällst die Entscheidung ob oder ob nicht...ist das Kind 14, muß eben dessen Zustimmung auch vorliegen.
    Besteht GSR, muß der andere Elternteil der Veröffentlichung zustimmen...


    Aber, hier geht es ja auch noch um die Bildrechte, die hier wohl beim Fotografen, bzw bei der Zeitung liegen..auch wenn du dort abgelichtet bist, so hast du nicht automatisch die Rechte am Bild..(auch wenn du der Fotografie zugestimmt hast u der Veröffentlichung) ..


    Genau genommen müßtest du um Zustimmung fragen die Bilder selber auch veröffentlichen zu dürfen..


    Tust du es nicht, kann es zu Konsequenzen kommen.. sofern das Bild der Rechteinhaber findet u sein Recht darauf anmeldet..(wenn!!...ob er das tun wird ist zweifelhaft, zumindest in so einem Fall, aber er könnte..dazu kommt noch das du die Bilder einer Quelle entnommen hast, die dem Urheberrecht unterliegen wird)


    Gruß
    Jens

  • Hey


    Kann der Auslöser der Versagung der Zusage zur Veröffentlichung auch völlig woanders leigen, im Macht ausüben wollen oder sonst wo...




    Fakt ist, dass das Persönlichkeitsrecht des Kindes betroffen ist.


    Fakt ist, dass das JA und auch das Familiengericht versuchen wird, einen Kompromiss zu finden, weil der eine eine VErletzung sieht, weil der andere etwas einstellt oder zeigt.


    ..aber wie du es schon sagst, es geht letztendlich um die Persönlichkeitsrechte des Kindes u die überwiegen eindeutig..kommt es zum Verfahren, wird das Gericht eindeutig entscheiden, nämlich das die Bilder zu entfernen sind usw. .. passiert das dann nicht, gibbet eben Zwangsmaßnahmen..da wird kein Kompromiss gesucht, ob z.B das Bild im Net bleiben darf, z.b. wenn die Bildgröße verringert wird, oder ein schwarzer Balken über die Augen gelegt wird..da wird es eindeutig heißen Bild raus!


    Man bedenke auch, das das Persönlichkeitsrecht schon im GG verankert ist, da wird kein Richter lange überlegen u nach Kompromissen suchen, wenn er das Thema sicher u sauber u einfach vom Tisch bekommen kann.....


    Und wenn es da jemand drauf anlegt zu seinem Recht zu kommen, sei dir sicher das er das hier bekommen wird..u da wird der Bildveröffentlicher das Nachsehen haben..


    Gruß
    Jens

  • @ Jens


    zum letzten ...


    NEIN.


    Eltern sind sich hier nur uneins über die Bewertung, ob und welche Verletzung vorliegt.


    Es ist juristischer Humbug zu glauben, dass aufgrund der Ablehnung jeweils der Ablehnende Teil automatisch Recht hätte - er würde nach Deiner Theorie ja SEIN Recht erzwingen. So funzt deutsches Recht nicht.


    Think about it.


    Habe fertig


    LG Cobra

    2 Mal editiert, zuletzt von cobra ()

  • Eltern sind sich hier nur uneins über die Bewertung, ob und welche Verletzung vorliegt.


    Es ist juristischer Humbug zu glauben, dass aufgrund der Ablehnung jeweils der Ablehnende Teil automatisch Recht hätte - er wüprde nach Deiner Theorie ja SEIN Recht erzwingen. So funzt deutsches Recht nicht.


    Tja, die Persönlickeitsrechte des Kindes werden immer überwiegen, ein Veröffentlichen des Bildnis des Kindes in Form z.B. eines Avatar wird da nicht dem Persönlichkeitsrecht vor gehen auch nicht der Ausübung der Elterlichen Sorge, in der hier ein Elternteil zu verstehen gibt, das er eine Veröffentlichung des Bildnis des Kindes im Net nicht möchte....


    Da wird ein Richter nur eines Entscheiden, nämlich für das Kind u seine Persönlichkeitsrechte u d.h. er wird urteilen das das Bild zu entfernen ist..


    Der Ablehnende hat hier einfach wirklich völlig Recht, bzw. das Kind, denn die Persönlichkeitsrechte gehen vor..u kein Richter wird da entscheiden:
    Ok, der eine möchte das Bildnis des Kindes veröffentlichen u der andere möchte es nicht, also geb ich demjenigen Recht der es veröffentlichen will, weil da eigentlich ja nur ein Machkampf zwischen den Eltern herscht u die Veröffentlichung nichts schlimmes ist u ansich keinem weh tut...nein er wird sich für das gewichtigere entscheiden u da sich die Eltern nicht einig sind, wird er die Persönlickeitsrechte des Kindes wahren u stärken..


    Punkt!

  • Ein Richter entscheidet darüber, ob das Abbild eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Kindes darstellt.


    Die Art der Abbildung und wo es gezeigt wird.


    Beide Elternteile nehmen für das Kind eine Bewertung vor. Ob die letztlich korrekt ist (WICHTIG: Im Sinne des Kindes, zum Wohle des Kindes), hängt nicht davon ab, ob ein Elternteil sagt: Nein, ich will nicht.


    Dann wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. Durch die Ablehnung wäre der andere per Definition jedesmal und willkürlich blockiert. Das ist Unfug! Und nicht rechtsstaatlich.


    Der Richter entscheidet im Ernstfall das Abbild und bewertet dies. Und er bewertet nicht den Umstand, dass hier schlicht jemand zickt oder bockt, um den Ex-Partner zu ärgern.


    Der Bockende mag das beurteilen lassen durch ein Gericht. Aber er bekommt nicht automatisch deshalb Recht, weil er es nicht will.


    PUNKT

  • @Cobra


    Du redest von en Eltern, vergisst das Kind aber hier völlig..es geht nicht dram was denn die Eltern wollen, der eine will es veröffentlichen u der andere nicht, juckt keinen..es geht ums Kind u dazu sind die rechtlichen Aussagen eindeutig!


    Und hier ein nettes Urteil (auch wenn es ein Urteil über ein "Promi-Kind" ist, so ist es schon exemplarisch u beinmhaltet auch den Hinweiß auf "Entscheide" des BHG usw.) :


    OLG HH 7 U 38/08



    Doppelpunkt



    *edit


    Zitat

    ob das Abbild eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Kindes darstellt.


    Muß er gar nicht, das Recht am eigenen Bildnis hat das Kind! (in Vertretung die Eltern) .. die Verletzung der Persönlichkeitsrechte tritt ja da ein wo es jemand veröffentlich obwohl es nicht gewollt ist..u da hier es sich um minderjährige handelt, geben hier die sorgeberechtigten Eltern die Erklärung über "das wollen oder nicht wollen" ab...will es ein Elternteil nicht, so werden die Persönlickeitsrecht verletzt..das Bildnis ist nicht das Problem, aber die Veröffentlichung..

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Das genannte Urteil ist eine völlig andere Baustelle. Die Frage war und ist hier, ob die KM im eigenen Avatar in einem AE-Forum das Bild ihres eigenen Kindes einstellen darf. Ohne Vermarktungshintergrund u.ä.
    Ich sehe nicht, dass dies in den Bereich der Zuständigkeit des gemeinsamen Sorgerechts gehört. Das fällt unter den Bereich Alltag und in sämtlichen Bereichen unter die Entscheidungsfreiheit desjenigen, bei dem das Kind lebt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sorry is mir zu blöd...ich sag da nur noch das zu:


    Es geht um die Persönlichkeitsrechte u die Rechtslage ist eindeutig..das ganze hat NICHTS mit dem Alltagsentscheid zu tun, denn wenn man es auch so sehen würde, gäbe es überhaupt kein GSR bei Getrenntlebenden..u auch in dem Urteil ist der Hinweiß auf die Persönlichkeitsrechte, da geht es nicht nur um die "Vermarktung" der Bilder...


    Aber bitte, is es eben so, wie jeder meint..


    Wenns dann doch jemanden erwischt dann hat er eben Pech gehabt..


    Fakt ist beide Sorgeberechtigte müssen der Veröffentlichung zustimmen..u auch das Bild des Kindes als Avatar zu nutzen ist eine solche Veröffentlichung.


    Ist eh schon eine Endlosdiskussion die nicht weiterführt..



    Es verhält sich in etwas genauso wie mit dem Urheberrecht usw. .. es kann tausendfach gut gehen u irgendwer muckt dann über irgendein Bild u dann rollt der Ball u irgendwann ist dann klar wie doch die rechtliche Lage ausschaut, nämlich dann wenn es aktuell in einem einzigen Fall hier zu einer entsprechenden Entscheidung gekommen ist...


    Mir ist das ehrlich gesagt völlig "Latte"... ich weiß wie die rechtliche Lage wirklich ausschaut u ich weiß das bei mir alles in trockenen Tüchern ist..(u scheibar machen es dann Tausende falsch)


    Jeder kann sich dann ja nu überlegen was stimmt u was nicht u wie er mein Handeln zu müssen.. u wenn der Forumsbetreiber z.B. ausdrücklich drauf hinweist, das Urheberrecht bei den Avataren zu beachten u notfalls entsprechende Avatare löscht ist das ja auch ok u wenn der Forumsbetreiber meint das es ok ist wenn Bildnisse eines Kindes veröffentlicht werden können u dürfen ohne das bei GSR die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt, ist das doch auch ok, gibt es dann doch Probleme weil die Annahme der rechtlichen Grundlage doch ein falsche war, so ist das doch Problem des Forenbetreibers und des jeweiligen Users der das Bild veröffentlicht hat..(nur Schützt eben hier eben eventuelles falsches Wissen nicht vor Problemen usw...)


    Es kann doch jeder dann so handhaben wie er meint..



    Also gilt eben hier lt. des Forums das die Veröffentlichung ok ist..dann is doch alles tuti !! :daumen

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Muß er gar nicht, das Recht am eigenen Bildnis hat das Kind! (in Vertretung die Eltern) .. die Verletzung der Persönlichkeitsrechte tritt ja da ein wo es jemand veröffentlich obwohl es nicht gewollt ist..u da hier es sich um minderjährige handelt, geben hier die sorgeberechtigten Eltern die Erklärung über "das wollen oder nicht wollen" ab...will es ein Elternteil nicht, so werden die Persönlickeitsrecht verletzt..das Bildnis ist nicht das Problem, aber die Veröffentlichung..

    Dann dürfte aber auch niemand Bilder von seinen Kids hier im Fotoalbum zeigen oder? Ebenso dürfte ich dann kein Bild von mir zeigen, was ein anderer gemacht hat ohne dessen Zustimmung zu haben? Und wenn meine Kids ein Bild von mir machen, müßte ich erstmal meine Kids fragen ob sie einverstanden sind das ich das zeige?

  • Ebenso dürfte ich dann kein Bild von mir zeigen, was ein anderer gemacht hat ohne dessen Zustimmung zu haben?


    Das ist in der Tat richtig. Aber gehe mal davon aus, dass du indem du das Bild bekommen hast das Bild auch im normalen Rahmen rumzuzeigen. Bei Repros davon sieht es dann anders aus. Und bei Bildern vom Fotografen: Vorsicht, die bekommst du nur in einem engen Rahmen zur Nutzung überlassen.


    Und wenn meine Kids ein Bild von mir machen, müßte ich erstmal meine Kids fragen ob sie einverstanden sind das ich das zeige?


    Solange die Kinder nicht mündig sind ist das nicht nötig, höflich allerdings schon.

  • Hallo zusammen :winken: ,


    da nun auch viele neue User da sind und dies vielleicht auch noch nicht wissen, möchte ich dieses Thema nochmals hochschubsen.


    Bitte achtet also darauf, dass ihr keine Avatarbilder benutzt die dem Urheberrecht unterliegen. Wir als Mods achten ebenfalls darauf und werden ggf. mit Euch Kontakt aufnehmen oder diese direkt löschen.



    Viele Grüsse :wink ,


    Czeltik.

  • Ich habe mein Avatar unter dem Stichwort "Seestern" und Bilder bei Google gefunden. Er kommt dort direkt als einer der ersten.


    Habe ich nun das Urheberrecht verletzt oder nicht?? Diesem Schwimmverein kann doch im Grund wurscht sein, dass ich dieses Avatar nutze oder?? Wahrscheinlich wird eh nie und nimmer einer von landen.


    Was meint Ihr?? Ich habe da echt keine Ahnung?? Und ich weiß auch nicht, woher ich einen schönen legalen Seestern bekomme :tuedelue

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.