Umgang verweigert weil KV betrunken

  • Hallo,
    seit sich der Vater meiner Tochter von mir getrennt hat, das war im Mai letzten Jahres, hat sich ein guter Umgang zu seiner Tochter eingpegelt. Er hat sie jedes zweite Wochenende und auch zu besonderen Anlässen. Nun habe ich mich am Freitag geweigert ihm das Kind zu geben, da er in einem defintiv alkoholisierten Zustand bei mir auftauchte. Er war nicht gleich sturzbetrunken aber doch glasigen Blickes... Auf meine Nachfrage erklärte er mir, dass er eine Stunde zuvor ein Bier getrunken hätte. Die Fahne und meine bisherigen Erfahrungen sprachen allerdings von mehr als einem Bier. Ich habe mich also mit dem Verweis auf seinen Zustand geweigert ihm das Kind zu geben. Er hätte sie schließlich auch noch im Auto zu sich gefahren. Daraufhin ist er schimpfend abgehauen.
    Eben habe ich einen Anruf von ihm bekommen, nachdem der sich jetzt beim Jugendamt beschweren will und auch keinen Unterhalt mehr zahlt. Ich hätte ihm unsere Tochter grundlos vorenthalten. Schlimm genug, dass die die Situation schon irgendwie mitbekommen hat (auch wenn ich sie gleich in ihr Zimmer geschickt habe), hat er ihr am Telefon (sie ist zuerst ran gegangen) erzählt, ich hätte verboten, dass sie zu ihm kommt.
    Nun meine Fragen: Kann das Jugendamt mir jetzt Ärger machen? Schließlich kann cih nicht nachweißen, dass er betrunken war. Und was mach ich, wenn er mir wirklich den Unterhalt nicht zahlt? Ich bin Studentin und auf das Geld angewießen. Ich habe keinerlei Reserven um eine solche Situation auch nur für wenige Wochen abzufedern. Ich könnte meine Miete nicht zahlen oder hätte erstmal null Geld für Essen. Wie soll ich mit der Situation umgehen?
    Vielen Dank
    lavini

  • Unterhalt und Umgang sind zwei Paar Schuhe. Er darf den KU nicht mal eben kürzen oder gar nicht zahlen, nur weil ihr ein Kommunikationsproblem habt.


    Wende dich ans JA, erkläre die Situation vom Übergabetermin und bitte um Vermittlung. Dir geht es ja nicht darum, dem Vater das Kind vorzuenthalten, sondern das Kind zu schützen.
    Wenn du die Möglichkeit hast, sieh zu, dass zur Übergabe bei dir immer ein Zeuge anwesend ist, der dann solche Vorkommnisse bestätigen kann.


    Eurer Tochter erklärst du natürlich, dass sie gern den Papa sehen darf, du aber eben Angst hattest, dass ihr etwas passiert, wenn er betrunken Auto fährt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

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  • Vielen Dank für die Antwort.
    Mir ist natürlich klar, dass er Unterhalt zahlen muss auch wenn ich den Umgang verhindere. Er kann aber einfach nicht zahlen und bis der lange Arm des Gesetzes ihn gezwungen hat, habe ich ein Problem.
    Die Problematik besteht auch darin, dass er seinen Alkoholkonsum nie wahrheitsgemäß angibt oder auch selbst wirklich wahrnimmt. Das Problem bestand schon immer. Ich werde aber beim nächsten Mal einen Zeugen bei mir haben.
    Ein bisschen Angst habe ich davor, dass er fies wird wenn er sich unter Druck gesetzt oder kontrolliert fühlt. Er kann, und das war mir bisher ja auch recht wichtig, viel im Leben seiner Tochter mitbestimmen. Ich will mögliche Kurzschlusshandlungen seinerseits wirklich vermeiden.
    Bietet das Jugendamt eine Möglichkeit quasi einen Mediator einzusetzen? Ich habe mit denen bisher nur sehr wenig Kontakt gehabt. Ich will ja auch keinen schlimmen Streit entfachen. Das Gebiet ist für mich irgendwie total vermint.

  • Wie schätzt du ihn denn ein?Vieleicht ist das ganze nach diesem Anruf gegessen und er wollte nur nicht als der Dumme dastehen.Alkohol und Selbstkritik ist immer so eine Sache für sich.

  • Nun, wir hatten eine über sieben Jahre dauernde Beziehung und da lernt man doch einige Verhaltensmuster kennen. Ich selbst hoffe natürlich, dass die Sache jetzt durch ist, ich will nur eben möglichst vorbereitet sein und meine Möglichkeiten kennen, wenn das nächste Wochenende ansteht. Die Unterhaltszahlung steht jetzt ja auch bald an und da werde ich es ja sehen. Ich halte es einfach für günstiger im Falle des Falles vorbereitet zu sein und ihm möglichst sachliche Vorschläge machen zu können.

  • Bleib ruhig oder versuch es zumindest. :troest
    Setz Dich am Montag sofort mit dem Jugendamt in Verbindung.
    Erkläre die Situation und wieso Du den Umgang verweigert hast.
    Bisher hat der Umgang ja regelmäßig ohne Probleme stattgefunden. Daher wird Dir niemand jetzt wegen dem einen Mal nen Strick draus drehen.
    Das war völlig ok das Du so gehandelt hast, weil es ja offensichtlich eine Gefährdung Eures Kindes war. Es ist ja auch rechtlich so das er gar nicht hätte Auto fahren dürfen.
    Den Unterhalt deswegen einzubehalten ist nicht ok und das darf er auch nicht.
    Macht er es trotzdem, macht er sich strafbar.
    Ok davon hast Du leider auch nicht viel, weil erstmal ist der Unterhalt nicht da.
    In dem Falle kannst Du vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen. Ist zwar etwas weniger aber immerhin etwas.


    Überweist er den Unterhalt an Dich? Dann wäre vieleicht mal zu überlegen ob ihr den Unterhalt über das Jugendamt laufen lasst. Dann muss er erst ans Amt überweisen und die überweisen dann an Dich.
    Dazu richtest Du eine Beistandschaft ein.
    Im Falle von Streitigkeiten kannst Du dann abblocken und auf das Jugendamt verweisen. Nach dem Motto: "Beschwer Dich da und nicht bei mir."


    Sollte er dann nicht zahlen, merkt es das JA als erstes und reagiert dementsprechend.
    Meistens tut sich der Unterhaltszahler schwer, Unterhalt nicht zu überweisen wenn er weiß das, daß JA das ganze kontrolliert.


    Ich wünsch Dir weiterhin gute Nerven. :daumen

  • Also an Deiner Stelle würde noch vor ihm beim JA auflaufen und dort alles ganz genau erklären.


    Ich hätte aber mein Kind auch nicht mitgegeben! Letztlich lebt die kleine bei Dir und es gehört, meiner Meinung nach, zu unserer Pflicht die Kinder vor unnötigen Gefahren zu schützen.


    Außerdem klang es so, als käme es häufiger vor das er trinkt, sonst würde er ehrlich sein (auch zu sich selbst) und genau angeben wieviel er wann und in welchen Situationen trinken.


    Mein Stiefvater war starker Alkoholiker, ich weiß genau was das für ein Kind bedeutet, sein Gestank liegt mir noch heute in der Nase...


    Aber ich will Dir keinen Floh ins Ohr setzen! Geh erst einmal zum JA und schau was die tun können bzw. sagen

    2 Mal editiert, zuletzt von StudiMami ()

  • Nun, dann also am Montag zum Jugendamt. Man hat ja sonst nix zu tun...
    Zum Thema Alkoholiker möchte ich nix sagen. Da hab ich einfach mal nicht die notwendigen Kompetenzen.

  • Hi Lavini,


    vermutlich droht er Dir nur mit dem JA.


    Allemal aber solltest Du den Vorfall schildern, was passiert ist und dass es so nicht geht.


    Das JA kann auch nicht viel machen, da hier wohl Aussage gegen Aussage steht - und die Schwierigkeit ist ja, dass Du selbst mit Zeuge nicht 100% sicher einschätzen kannst, ob er gerade nüchtern / fahrtüchtig ist, oder nicht. Diese Ängste solltest Du dem JA gegenüber aber deutlich darlegen.


    Du willst dem kind den Umgang ermöglichen - aber die Reise sollte sicher sein und es wäre auch schön zu wissen, dass der KV physisch in der Lage ist, das Kind wärhend dieser Zeit zu versorgen.


    Du selber bist der denkbar ungeeignetste Mensch, ihm das zu vermitteln - hier müssen andere auf ihn einwirken, dass er sich helfen lässt.


    Wenn seine Abhängigkeit anderweitig bekannt ist, hast DU es da leichter, dass man sich kümmert und dass auch ein JA ihm dieses Erfordernis nahelegt


    LG Cobra

  • Nunja, er hat am Anfang des letzten Jahres seinen Führerschein wegen Alkohols am Steuer für drei Monate verloren. Gilt das jetzt schon als anderweitig bekannt?

  • Unter Umständen ja. Es ist ja dann schon auffällig das es immer wieder wegen des gleichen Problems Ärger gibt ...

  • Die Grinsekatze greift wieder direkt durch ... :lach


    Ist aber eine sehr gute Idee, denn dann hast Du @lavini auch gleich einen Beweis für den Alkkonsum und einer Untersuchung der Polizei wird das JA dann wohl auch glauben (müssen)


    Soweit zu Deinen Beweisen und Zeugen

    Einmal editiert, zuletzt von StudiMami ()

  • ... find ich gut, die Idee mit der Polizei. Alles andere ist doch nur ein Hin und Her, was endlos Nerven kostet. Alkoholiker sehen leider meistens nicht, dass sie ein Problem haben. Da hilft nur Konsequenz im eigenen Handeln.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Nunja, er hat am Anfang des letzten Jahres seinen Führerschein wegen Alkohols am Steuer für drei Monate verloren. Gilt das jetzt schon als anderweitig bekannt?


    Besser kanns nicht sein, sag das dem Jugendamt morgen so.


    Und Grinsekatzes Idee ist noch besser - aber da must sicher sein, dass er wirklich den Kanal voll hat. Lass ihn warten und ruf derweil die Polizei. Es ist unverantwortlich, auch für andere Verkehrsteilnehmer, dass dieser Volltroll da am Steuer sitzt und andere womöglich über den Ahufen fährt - da würde ich auch keinen Spass mehr verstehen.


    LG Cobra

  • Gut, ich kann mich ja erstmal beim Jugendamt melden und mich emotional auf den Freitag in zwei Wochen vorbereiten. Vielen Dank für die Antworten. Ich bin jetzt erstmal etwas ruhiger. Zumal meine Mutter mir im Notfall gerade finanzielle Unterstützung Angeboten hat. :blume

  • Dann kann ja erst einmal nichts mehr schief gehen und sollte er tatsächlich nicht zahlen, kannst Du ja auch noch Unterhaltsvorschuss beantragen.

  • Falls er wegen Unterhaltszahlungen öfters mal droht, dann richte doch beim Jugendamt gleich eine Beistandschaft ein, dann muss er sich mit dem JA, nicht mit Dir streiten. Und vermitteln wird das JA auf jeden Fall, denn sie sind ja auch mit dafür da, dass der Umgang läuft! Im Moment hast Du Dir nichts zu Schulden kommen lassen, den Umgang immer ermöglicht und meiner Ansicht nach auch richtig gehandelt, und ihm das Kind nicht mitgegeben, als er offensichtlich betrunken war. Stell Dir doch mal vor, Du hättest ihm das Kind mitgegeben und er hätte in dem Zustand einen Unfall gebaut. Es muss ja nicht einmal was gravierendes passieren, aber Du machst Dir bis an Dein Lebensende Vorwürfe!
    Lass Dich von ihm mit den Drohungen nicht verschüchtern!

  • So, damit die Sache auch schön vollständig ist, hier der Stand der Dinge:


    Ich hatte am Montag ein Gespräch mit dem Jugendamt. Die Dame meinte, wie von euch vorrausgesagt, ich habe vollkommen richtig gehandelt. Hat mir erstmal den Rücken gestärkt.
    Des Unterhalts wegen kam diese Woche auch noch ne aktuelle Berechnung. Die hatte der KV eingefordert wegen verminderten Einkommen. Ergebniss: Ich hätte weniger bekommen als bei Unterhaltsvorschuss (nur 4 Euro, aber...). Ich hab also Unterhaltsvorschuss beantragt. Jetzt kann er sich mit dem Amt selbst rumschlagen.
    Nachdem ich nochmal ein Gespräch gesucht habe und er wieder sehr verstockt reagiert hat, hab ich (auch wenn's mir gegen den Strich ging) seine Mutter angerufen und ihr mein Problem geschildert. Sie hat die Alkoholgeschichte zwar auch runtergespielt (das war mir vorher klar), ist sich allerdings recht schnell klar geworden, dass ohne ein Einlenken ihres Sohnes der Umgang zmit der Enkeltochter auch für sie schwerer wird. Bisher war ich ja durchaus bereit meine Tochter auch mal in den Urlaub mit ihren Großeltern zu schicken. Als ich dann von ausschließlich betreutem Umgang sprach, wurde ihr etwas Angst und Bange. Ich hab also ein bisschen die brutale, knallharte Mutter gespielt. :devil: Nie im Leben hätte ich das Kind wirklich so von der Familie väterlicherseits ferngehalten aber man kann ja mal so tun als ob...
    Wenige Stunden später kam ein Anruf vom KV, dass er nix mehr trinkt, wenn er die Kleine hat. Da wird ihm Mama wohl gehörig den Kopf gewaschen haben. :lach
    Und ja, ich geb's zu, das war schon ein bisschen link von mir. :pfeif
    Aber diesmal haben die Mittel den Zweck geheiligt.


    Schönen Tag noch
    lavini

  • Hasllo Lavini,


    das klingt ja gut. Schön, dass die ganze Sache für dich gut ausgegangen ist.


    Wenn ich dir noch einen Tip geben darf: das mit dem Unterhaltsvorschuss würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen, weil: den bekommst du insgesamt nur 72 Monate. Jetzt stell dir mal vor, der KV kann irgendwann tatsächlich nicht mehr zahlen, über einen längeren Zeitraum (weil er Beispielsweise Langzeitarbeitslos ist oder so etwas). Und dann hat du schon einige Monate "verbraucht" um 4 € im Monat mehr zu haben. Wenn das Kind dann älter ist (ich weiß gar nicht, wie alt ist dein Kind eigentlich?) brauchst du das Geld wohl viel dringender. Wenn dann der Anspruch auf Unterhaltsvorsachuss aufgebraucht ist, und der KV auch kann nicht zahlen, hast du nichts und dann fehlt es dir richtig. Das ist das große Problem.


    War jetzt nur ein gut gemeinter Ratschlag :-)

    Denk an die Lösung, nicht an das Problem.


    aus "Schwert der Wahrheit" von Terry Goodkind