Denn wenn Kinder - und damit Familien - auch laut BVerfG gesamtgesellschaftlich vergleichsweise schlechter gestellt sind, dann trifft es AE's doppelt. Wie uns immer alles doppelt trifft, weil wir (fast) alles allein tragen müssen.
Was man berücksichtigt, daß fast die Hälfte der Alleinerziehenden Hartz-IV beziehen, kann ich da keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden erkennen, im Gegenteil.