Ku kommt so gut wie nie

  • Hallo
    Was würdet ihr an meiner stelle machen?
    Ich habe eine 6 Jähirge Tochter , mein Ex kümmert sich seit Jahren nich tum sie trotz vieler versuche meinerseits,will er einfach nicht.
    KU zahlt er gerade mal seit August2007 vorher UVG, leider zahlt er sehr unregelmässig und vorallem nie pünktlich, das frühste war mal der 15. des Monats ansonsten immer so zwischen dem 20.und Monatsende.
    Er unterschrieb im August07 eine Jugendsamtsurkunde wo er sich aber nie dran gehalten hat, er hat mittlerweile noch KU Schulden in höhe von 724 euro bei unserer Tochter.
    Auch hat er im Dezember den erhöten Ku von 245 euro nicht gezahlt.


    Mein Ex wurde auch im August 07 wegen Unterhaltspflichtverletztung auf 3 Jahre Bewährung verurteilt und ich wurde aufgefordert dem Gericht mitteilung zu machen, wenn meinEx nicht oder nur unregelmässig zahlt.
    Habe ich gemacht, seit der Verhandlung habe ich mindestens schon 4 Briefe ans Gericht geschrieben, weil er eben nicht zahlt oder nicht das zahlt was er zu zahlen hat.


    Jeden Monat muss ich hinter dem Unterhalt hinter her laufen was mich schon sehr lange nervt, von ihm höre ich dann immer Sprüche wie ich sollte doch mal Rücksicht auf ihn nehmen sein vater ist tot, (tut mir auch leid für ihn) somit müsste er sich um seine Mutter seine Brüder und auch noch um seine Frau und die 1 Jährige Tochter kümmern.
    Alles schön und gut dafür kann ich nichts und unsere Tochter erst recht nicht, seine Frau auch wenn sie Ausländerin ist kann Arbeiten gehen, meien 6 Jährige Tochter nicht.
    Und bevor ich mir ein weiteres Kin d in die Welt anschaffe müsste ich erstmal mein Leben so auf die reihe bekommen,daß ich wenigstens erstmal meinem ersten Kind gerecht werde.


    Sagt mir was soll ich noch machen, Gericht jeden Monat auf die Nerven gehen jamache ich davon bekomme ich aber den Unterhalt auch nicht auf den ich selber angewiesen bin.
    Unterhalt für Januar ist natürlich auch nicht da, weil der gnädige Herr mal wieder seitdem 23. Dezember Arbeitslos ist.


    Lg

  • Wenn er nichts hat, kann er auch nicht zahlen, im Gefängnis erst recht nicht. Beim JA gibt´s Unterhaltsvorschuß.

  • Hallo Kleene25,



    so wie es aussieht, werden wir wohl auch niemals Unterhalt bekommen. Es tut mir zwar weh, aber halt mehr, weil sich da der andere Elternteil der Verantwortung entzieht. ABer auch, weil ich denke, daß Kinder sich mitunter auch darüber definieren.


    Lass die Mühlen der Justiz mahlen, aber mach keinen Lebensinhalt daraus. Gut soweit bin ich auch noch nicht, aber Ziele zu haben ist ja nicht falsch, oder?



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Ein glückliches neues Jahr dir, radex, verbunden mit vielen positiven Erfahrungen und Glücksgefühlen! :blume


    Kleene,


    da ein Titel besteht, ist es vollkommen unrelevant, ob der KV Arbeit hat oder nicht. Er muss den Titel bedienen. Selbstverständlich steht es ihm frei, auf Abänderung zu klagen.
    Versuch mal beim JA zu erreichen, dass er den KU ans JA zahlt und sie es an dich überweisen. Dann musst du ihm nicht jeden Monat hinterherrennen, sondern die Behörde kümmert sich.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Liebe Kleene25


    Hast du beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet ? Ich würde mich da noch mal informieren wie du vorgehen kannst. Und wenn möglich UV beantragen. Nur solange er irgendwann im Monat zahlt wirst du nicht viel machen können. Selbst wenn er erst am letzten Tag des Monats zahlt, hat er gezahlt. Von daher denke ich das da nicht viel zu machen ist, leider.


    Ich weiß das es schwer ist, aber selbst wenn du den Schuldigen Unterhalt pfänden lässt und alles, wo nichts ist kann auch nicht geholt werden. Natürlich würde sich doch auch so eine Pfändung nicht positiv auf seine Arbeitsbemühungen auswirken, wenn er doch eh wüsste das ein Teil seines Gehalts eh gepfändet wird.


    Wünsche dir auf jeden Fall das du das Klärung reinkriegst wirklich.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Hey


    Also eigentlich bist du doch in einer sehr guten Position um an KU zu kommen.
    Es scheint einen Titel zu geben, und er ist gar schon wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt worden, wo die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
    Er hatte einen Job, ist zwar jetzt seit kurzem arbeitslos..aber viel bessere Voraussetzungen kann man ja schon gar nicht mehr haben um an den vollen KU u das rechtzeitig zu kommen.


    Ab zum RA, u der soll Pfänden lassen, entweder den GV los schiecken oder Kontopfändung etc..


    Das notfalls jeden Monat..bis er es rafft...


    Und gleichzeitig das dem Gericht mitteilen lassen, aber vom RA.


    Ich denk er wird sich das dann bald überlegen, sich umgehen wieder einen Job zu suchen u auch pünktlich u den vollen Unterhalt zu leisten...
    Und das wird er müssen, denn derzeit gilt er noch als leistungsfähig.
    Und aufgrund des Titels bleibt im derzeit auch nichts anderes übrig als zu zahlen..du mußt nur aktiv werden u nicht das alles so hinnehmen.


    Gruß
    Jens

  • Hi,

    Ab zum RA, u der soll Pfänden lassen, entweder den GV los schiecken oder Kontopfändung etc..

    naja, da braucht man nicht den RA dazu. Sie hat doch einen Titel ! Also koennte sie locker gleich zum GV gehen, und ein Pfaendung beantragen.
    u.U. koennte sie sogar auf den Kosten sitzen bleiben, und da sind die Gerichtskosten(GV) niedriger als der RA, der dann sagen koennte ... diese Kosten koennen sie sich ja beim Schuldner wieder holen.
    ...oder man geht halt yum JA und macht eine Unterhaltsbeistandsschaft und nervt diese, da die i.d.R. bisschen zaeher arbeiten ;)


    Gruss
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo Kleene25,


    Du hast einen Titel und das ist schon einmal die halbe Miete.


    Manche Unterhaltspflichtigen brauchen erstmal einen Schuss vor den Bug um zu verstehen was alles möglich ist. Kennst Du seine Bankverbindung (Guthaben), seinen Arbeitgeber (Gehalt), seinen Vermieter (evt. Rückzahlungen) sein zuständiges Finanzamt (Steuererstattung) etc. ? Alle die, die eventuell etwas zu zahlen haben an ihn?


    Dann erwirke formfrei ein "vorläufiges Zahlungsverbot" nach § 845 ZPO beim zuständigen Amtsgericht Deines Ex (Zwangsvollstreckungsabteilung).


    Das Zahlungsverbot ist eine Art Arrest. Für die Dauer von 1 Monat darf niemand einen Cent an Deinen Ex zahlen. Sozialleistungen werden durch die Bank aber ausgezahlt. Innerhalb des Monats solltest Du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken. Es ist aber keine Pflicht. Nach 1 Monat erlischt das Zahlungsverbot. Man kann es aber beliebig oft wiederholen. Die Kosten hat der Schuldner zutragen. Sowas bedarf auch keinen Anwalt. Kann man selbst schreiben. Eine Vorlage kann ich Dir zukommen lassen. Lediglich eine Kopie des Titels muss beigefügt sein.


    Der Vorteil ist, das gegen § 845 ZPO kein Rechstmittel vorhanden ist, was dieses unverzüglich aufhebt (Erinnerung möglich, aber dauert). Will Dein Ex also an sein Geld, muss er erst zahlen. Sobald er gezahlt hat, erlischt dieses (Nachweispflicht).


    Es hilft sehr oft bei Schuldnern, die auf ihr Konto etc. angewiesen sind, aber nicht zahlen WOLLEN. Wer nicht zahlen kann, kann ja nur Sozialleistungen empfangen und hat nichts zu befürchten.


    Gruß

  • ! Also koennte sie locker gleich zum GV gehen, und ein Pfaendung beantragen.


    Jetzt mal eine Frage am Rand. Muss sie das dann nicht auch bezahlen?


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Hi,

    Jetzt mal eine Frage am Rand. Muss sie das dann nicht auch bezahlen?

    u.U. ja, diese Kosten sind aber erheblich geringer als RA und Gericht.
    Der GV geht erst los, wenn mind. ein Vorschuß an´s Gericht gezahlt wird. Also man muß auf jeden Fall erstmal was investieren.
    I.d.R. muß aber der Schuldner alles zahlen, es sei denn, dieser hebt die Hand ... sprich macht eine EV das er nix hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo und danke an alle


    Pfändung wurde bereits im August vollzogen nach 2 mal erfolgreich Pfänden hat ihm der AG in der Probezeit gekündigt.
    UVG bekomme ich seit knapp 1 1/2 Jahren nichtmehr da ich Verheiratet bin Beistandschaft hatte ich bis anfang dieses Jahres auch, nur leider war ich mit der zuständigen SA absolut nicht zufrieden, sie war nur auf der Seite des KV´s und meinte ich ,üsste doch auch mal an seine Frau denken die ein kleinesKind zu versorgen hätte da könnte man ihm doch nicht noch eine Pfädnung ect an den Hals hetzten.
    Gerichtsvollzieher muss ich selber zahlen und da der GV schon damals mehrere male bei meinem Ex vor der Tür gestanden hat und nichts dort zu holen ist, kann ich mir dieses auch sparen.


    Tulpenkind
    Nein ich kenne weder den einen noch das andere, ich habe nichts viel mit meinem Ex am Hut habe jedeglich eine Adresse mehr nicht.
    Funktioniert dieses Zahlungsverbot auch so?


    Jens
    was nützt mir dieser Titel, wenn ich den Ku trotzdem nicht bekomme und ich mir jedesmal anhören darf das er Arbeitslos ist, oder er so wenig Netto Verdient,daß ich nich tmal den KU zur hälfte bekomme, weil er noch ein Kind und eine Frau hat.
    Bisher hat sich mein Ex durchnichts abschrecken lassen, sonst wären keine 724 euro Ku bis jetzt aufgelaufen,daß problem ist ja noch der Titel ist noch mit 196€ ausgelegt unsere Tochter ist aber bereits 6 Jahre alt und somit würden ihr schon 245€ zustehen.


    Ich bin jetzt am überlegen ob ich bei gericht den neuen Ku ausrechnen lasse, damit ich vieleicht wenigstens 100 euro pro Monat bekomme, wenn er sieht daß er nich tmehr soviel zahlen braucht weil es sein Gehalt oder sein Arbeitslosengeld nich tzu lässt, vieleicht zahlt er wenigstens jeden Monat 100 euro.


    Da ich dem Gericht ja immer fleissig mitteilung wegen dem Ku mache hat er im Dezember ein erneutes Schreiben vom Gericht bekommen, seine Bewährung wurde um 1 Jahr verlängert und da konnte er mich plötzlich anrufen boh war der sauer, der hat mich so angeschrien, aber da stehe ich drüber.


    Lg

  • Danke Babbedeckel.



    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Tulpenkind
    Nein ich kenne weder den einen noch das andere, ich habe nichts viel mit meinem Ex am Hut habe jedeglich eine Adresse mehr nicht.
    Funktioniert dieses Zahlungsverbot auch so?


    Du solltest schon entsprechende Einkommensquellen kennen, sonst macht es keinen Sinn. Sollte er bei einer Sparkasse sein Konto führen, müsstest Du schon die passende Stadt kennen. (.z.B.: Sparkasse Berlin )!

  • Du solltest schon entsprechende Einkommensquellen kennen, sonst macht es keinen Sinn. Sollte er bei einer Sparkasse sein Konto führen, müsstest Du schon die passende Stadt kennen. (.z.B.: Sparkasse Berlin )!

    Hallo
    Ich weis sin welchem Dorf er lebt und weiss das er glaube ich dort ein Konto bei der Volksbank hat


    Lg

  • Nabend
    Habe eben mit Ex telefoniert, weben Adoption ect und da sind wir natürlich auch auf das Thema Ku gekommen weil ich meinte bevor er die KU Rückstände nicht gezahlt hat werden wir nichts unternehmen.
    Da hat er gesagt daß ihm die Rückstände im sommer mit der Pfändung schon abgezogen wären, so das man ihm in einem Monat ca 600 euro Lohn gepfändet hat was er auch laut seiner aussage belegen kann.
    Tja ich kann belegen,daß ich nur 196 euro von meinem Anwalt erhalten habe, daher denke ich,daß der Anwalt die restlichen Beträge bei sich behalten hat und es für seine mühe und kosten verwendet hat, weil er dieses wohl auch so zu meinem Ex gesagt hätte.


    Darf mein Anwalt das, ich dachte immer zuerst müssten die Ku Rückstände gezahlt werden bevor der Ra seine kosten gelten machen darf.


    Lg

  • Hast vom Anwalt eine Rechnung? Hat er dich darüber informiert?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo
    Ich habe keine Rechnung und er hat mich auch über soetwas nicht informiert, wie gesagt habe es eben von meinem Ex erfahren,daß ihm im August wohl mehrere 100 Euro gepfändet wurden.
    Hatte im Oktober aber nochmals eine Liste von meinem Anwalt erhalten, wo sämtliche KU Rückstände aufgelistet sind, das sagte ich auch meinem Ex und er schwört darauf,daß die Rücksände schon abgezogen wurden und dieses wollte er mir sogar anhand der Lohnabrechnungen zeigen.


    Lg

  • Dann frag deinen Anwalt und lass dir von deinem Ex die Abrechnungen zeigen.

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