KM läßt Tochter nicht wieder nach Hause zum KV

  • SENF DAZU GEBEN.


    Warum werden sich hier eigentlich Gedanken gemacht über ungelegte Eier?
    Es ist doch jetzt erst mal wichtig dass das Kind in seine gewohnte Umgebung zurückkommt und dann kann man immer noch sehen wie es weiter geht oder auch wie die Mutter reagiert.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • mal von der situation des kv abgesehen und was er morgen alles vorhat und soweiter.


    mal gesponnen: selbe vorgeschichte. vater beantragt morgen per eilverfügung abr und mutter tut genau dasselbe. sie schafft es das kind irgendwie umzumelden. wir wissen das in vielen fällen nicht gefragt wird und sie schafft es kind in der schule anzumelden. unter umständen möge dies mgl sein.


    nun wie gesagt sie beantragt mit anwalt abr usw. lässt kindergeld umleiten und hat dies alles schon in die wege geleitet, immerhin war freitag normaler arbeitstag....lassen wir im raum stehen, das das kind versteckt gehalten wird, also nicht in der neuen adresse und das solange bis die entscheidung über abr abgeschlossen ist. besteht die möglichkeit das der km das abr übertragen werden könnte und das kind verbleibt bei ihr? könnte es zu einer solchen entscheidung kommen, da sie schon fakten indirekt geschaffen hat? ich meine ganz unmöglich kann es ja nicht sein und irgendwas muss sie sich ja bei denken, dass sie so kaltblütig dabei vorgeht...

  • Das entwickelt sich hier wirklich zum Wenn-Das-Denn-Aber thread.


    Die Tochter hat die letzten beiden Jahre ohne Unterbrechung und mit Zustimmung der Mutter beim Vater gelebt. Jetzt gibt die Mutter ohne jede Absprache die Tochter nach einem Besuch nicht mehr raus.


    Wie bescheuert muß denn ein Richter sein der das so akzeptiert?


    Klar ist Eile geboten, aber man kann doch ziemlich sicher davon ausgehen, dass der Vater die Tochter erst mal zurück bekommt.

  • Deine erste Aufgabe am morgigen Werktag sollte sein, das Einwohnermeldeamt des Wohnortes Deiner Ex schriftlich darüber zu informieren, das einer Anmeldung/Ummeldung des Kindes XXXX, geboren am XX.XX.XXXX nicht zugestimmt wird. Grundlage ist die gemeinsame Sorge des Kindes ( Geburtsurkunde oder Bescheinigung der GSR) beifügen.


    Ohne Anmeldung am Wohnort keine Schulanmeldung. Danach bitte zum Anwalt. Wenn Du finanziell gut gebettet bist; 100 Euro auf den Tisch mit sofortigem Termin und Antrag. Anwälte sind käuflich.


    Schüler sind beim Schulamt zu registrieren. Anfrage dort bzw. direkt beim Ladesministerium für Bildung Schleswig-Holstein. Gibt es bereits eine, muss dem sofort mangels Zustimmung widersprochen werden.

  • oh mein gott, ist das hier öfter so?


    jeder kann doch seine erfahrungen oder tips schreiben ohne das es eskaliert - sind doch alle schon groß :)



    ich hab die erfahrung gemacht und jemand anders eben andere - dafür gibt es doch solch eine plattform
    um sich eben auszutauschen


    ich drück auch die daumen das die kleine schnell zurück kommt und zwar ohne gericht, ja oder ähnliches
    viel glück dafür


    lg

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • So, hier kommt mal das erste Ergebnis von heute:


    - Ich habe heute morgen mit beiden Meldeämtern telefoniert, mit Grundschulen am "neuen" Wohnort gesprochen und nen neuen Anwalt beauftragt.


    Dabei ist folgendes herausgekommen...


    1. Einwohnermeldeämter und Schulen akzeptieren einfach eine neue Anmeldung. Ob bei 5 Schulen eine Anmeldung vorliegt oder ein Kind täglich zwischen zwei Orten umgemeldet wird, tut erstmal gar nichts zur Sache. Das Um-/ Ab- oder Anmelden ändert nichts an der tatsächlichen rechtlichen Situation.
    Soll mich also nicht kümmern. Die KM hat bereits vor einer Woche unsere Tochter umgemeldet, aber egal...


    2. Das Erstellen der Anträge und eidesstattlichen Versicherung (die ist Bedingung für eine Dringlichkeit!) und Einreichen beim Amtsgericht dauerte in meinem Falle ca. 4 Stunden.


    3. Sofern kein absoluter klarer Notfall vorliegt, nehmen die Richter (zumindest hier) gerne zunächst ein Gespräch mit beiden Elternteilen per Vorladung wahr, um eventuelle Lügen / Ausschmückungen auszuklammern, bevor die Richterin eine Entscheidung für eine einstweilige Verfügung/Anordnung trifft.
    Muß aber nicht jetzt der Fall sein, könnte aber so kommen aufgrund der Erfahrung, die die Richter in der Vergangenheit gemacht haben.
    Auf jedenfall wird aber sehr stark dabei berücksichtigt, daß am Donnerstag Schulanfang ist.


    Wir rechnen mit einer Entscheidung der Richterin bis spätestens morgen Vormittag, mit Glück noch heute...


    Post von der Gegenseite habe ich noch nicht bekommen, war eventuell nur ein Bluff (ein Schreiben sollte ja angeblich schon unterwegs sein).


    Jetzt heißt es abwarten...

  • Hallo
    du höttest gleich nachdem die Km dich angerufen hat und dir gesagt hat Tochter bleibt bei ihr zum Einwohnermeldeamt gehen müssen und dort eine Speere rein hauen müssen,daß als KV nicht damit einverstanden bist,daß Tochter umgemeldet wird.
    Die hätten das machen müssen.


    Lg

  • Hallo!


    Ich mag mich irren, aber soweit mir bekannt ist, müssen bei einem Schulwechsel beide Unterschriften der Erziehungsberechtigten vorliegen, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Jedenfalls ist es in 2 Fällen in meinem Bekanntenkreis so gewesen.


    Bei uns im speziellen kann ich sagen, dass sogar für die Durchführung eines Betriebspraktikums die Schule die Unterschrift des KV gefordert hat mit der Begründung "es könne ja bei der Ausübung dieses Praktikums ein Unfall passieren. Wenn ein Elternteil dann mangels Unterschrift "nicht einverstanden" war, könnte dies zu Schwierigkeiten für die Schule führen.


    Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Schule das Kind annimmt, ohne das Sorgerecht und das Einverständnis des anderen Elternteils zu hinterfragen.


    Im übrigen dürfte ein 7jähriges Kind keinesfalls selbst entscheiden können, in welche Grundschule es gehen möchte.


    Wenn durch einen Rechtsanwalt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wird, wird das niemals 2 Wochen dauern. Das wird sofort entschieden. Im Normalfall kann man auf den Beschluss sogar warten.


    Lieben Gruß

    :strahlen Shiva


    Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht (Jean Paul Satre)

  • Hallo


    Der Vater kann in der neuen Schule anrufen und der Schule mitteilen,daß gemeinsames GSR besteht und dann sollte er mal abwarten was die Schule dazu sagt, die könnten glaube ich dadurch auch ärger bekommenl.


    Das problem ist bei meinem Mann auch so gewesen trotz GSR hat die Km einfach das Kind ohne seine einwilligung in der Grundschule angemeldet ohne das nach dem GSR gefragt wurde.
    So ist das Leben.

  • Hey


    Dennoch dürfen die Schulen ohne Unterschrift des anderen Elternteils (bei GSR) das Kind nicht beschulen..auch wenn sie es oft tun..tun sie es doch, kann dagegen auch vorgegangen werden...u die Schule handelt sich eindeutig Ärgern ein.


    Es beadarf bei GSR die Unterschirft beider Elternteile...!!!
    Da kann eine Schule auch gern was anderes behaupten oder sich auch darüber hinweg setzen, fakt ist sie dürfen es nicht..
    U wenn er sich dort schon gemeldet hat u mitgeteilt hat das er der Anmeldung widerspricht, können sie das Kind nicht aufnehmen...


    Aber das dürfte derzeit wirklich das kleinere Übel noch sein erstmal..


    Gruß
    Jens


  • Generell ist die Schulbehörde verpflichtet eine entsprechende Anfrage zustellen, jedoch bedarf es keiner Nachweispflicht. Die Schule handelt "treuen Glaubens" wenn keine offensichtlichen Gründe dagegen sprechen. Rechtlich macht sich nur die Person strafbar, die "wider besseren Wissens" falsche Angaben macht. Würde die betreffende Schule jedoch über andere Kenntnisse informiert sein bzw. werden, muss unverzüglich eine Verweigerung der Ein- oder Umschulung ausgespochen werden, hilfsweise nachträglich.


    Es obliegt also dem Themenstarter entsprechende Schritte zu vollziehen.

  • Noch zur Erläuterung,


    laut Anwalt ist es so, daß es mich momentan nicht interessieren muß, wo die Kleine gemeldet ist, weder die Schule noch der Wohnort.
    Dieses hätte keinerlei Auswirkungen auf meine oder unsere rechtliche Situation. Die bliebe davon völlig unberührt.


    Wie gesagt, ich könnte sie bei 5 Schulen anmelden oder auch hier wieder Zuhause anmelden, es würde nichts an der momentanen Situation ändern, es sind einfach nur Meldungen...
    Das ist ein Thema, was mich schon sehr interessiert, weil in meinen Augen es blödsinnig ist, einfach blind eine Anmeldung anzunehmen, ohne zu wissen, ob es in jeglicher Form rechtens ist. Aber ob die Behörden legal gehandelt haben oder nicht, bringt mich eben bei meiner Tochter nicht weiter.


    Da hilft jetzt momentan nur die einstweilige Verfügung, die heute definitiv nicht ausgestellt wurde. Habe grad noch mit Anwalt telefoniert, morgen ruft er mich an...


    Ich bin mir sicher, ich bin auf dem richtigen Weg, aber es zehrt an den Nerven, die Zeit vergeht gar nicht mehr, es wird immer schlimmer!
    Aber ich weiß, für wen ich meine "Ruhe" oder Besonnenheit bewahre!
    Jeder Ausraster oder jede spontane Emotion und Reaktion kann für mich negativ ausgelegt werden, und das werd ich für meine Tochter nicht riskieren!
    Wenn es nach meinen innersten Gefühlen ginge, dann :amok: und :nawarte: ...aber damit ist niemandem geholfen, naja, zumindest meiner Tochter nicht!


    lg

  • was die schule überhaupt nicht darf ist leuten am telefon darüber auskunft geben ob ein kind angemeldt ist oder nicht.


  • Diese Information entspricht nicht der gesetzlichen Wahrheit. Entsprechend den landesüblichen Schulgesetzen ist es nicht gestattet, das Schulpflichtige Personen an mehreren Schulen angemeldet werden. Grundsätzlich hat es entsprechende Prüfungen zu geben. Ebenso ist gemäß Meldegesetz zu prüfen in wie weit eine Ummeldung zulässig ist. Meldebehörden sind verpflichtet entsprechende Prüfungen nach Vorlage der amtlichen Dokumente vorzunehmen.


    Die Meldebehörde, die eine Ummeldung vorgenommen hat, ohne entsprechende Prüfung, verstößt selbst gegen das Meldegesetz. Jeder einer muss seinen Peronalausweis vorlegen. Bei Kindern ist es die Negativbescheinigung. Das ist Gesetz und bei Zuwiderhandlung entsprechend zur Anzeige zubringen.

  • Wechsel Deinen Anwalt, mein Herr! Solch Blödsinn hab ich noch nie gehört.

  • Ja, das hatte mich allerdings zwischendurch auch mal gewundert, wie gut man an Informationen rankommt, auch beim Meldeamt!!


    Achso, hatte ich vergessen...hab zwar mit Schulen telefoniert, aber noch nicht alle erreicht. Kein Schulleiter war bisher dabei, der bestätigen konnte, daß sie angemeldet sei.
    Und die Schule, die ich am ehesten vermutet hätte, da sie in der Nähe von der Wohnung der KM liegt, ist auch definitiv nicht die Richtige...

  • Schon wieder wechseln?


    Naja, ich denke, er hat es mir so erklärt, um deutlich zu machen, daß es JETZT in DIESER Situation keinen Sinn macht, da gegenan zu gehen, da es uns nicht weiterbringt. Er hat nicht gesagt, daß die Meldebehörden vollkommen rechtens handeln. Nur, daß sie so handeln, und es für uns jetzt aber keine Rolle spielt, zumindest noch nicht.