Sorgerechtsvollmacht, wer kennt sich damit aus oder hat schon sowas?

  • Hallo mal wieder,


    habe mal wieder eine kniffligere Frage an euch: Für die die sich erinnern können, im Sommer 2009 werden wir als komplette Familie nach Übersee auswandern. Meine beiden Großen, dann 13 und 14, haben gegenüber mir, der KM und dem JA deutlich erklärt dass sie mit mir, also dem KV mitwollen. Die KM möchte mir das Sorgerecht für diese Zeit nicht übertragen, ist aber bereit eine sogenannte Vollmacht zu unterzeichnen die sie jederzeit widerrufen könne. Das JA schlug diese Art der Vollmacht vor. Die beim JA wolllte sich auch erkundigen was da rein muß um es sicher zu machen, hat sich aber schon ne Weile nicht gemeldet, deswegen die Frage hier an euch.


    Gibt es hier jemanden der so eine Vollmacht besitzt und mir diese schicken könnte als Muster (am besten auch in englisch)? Oder weiß jemand hier wie man das am besten formuliert?


    Ich kann einfach nicht wegen jedem Mist versuchen die Mutter zu erreichen falls es nötig werden sollte. Da könnten dann Tage und Wochen vergehen bis ich was schriftliches von ihr in der Hand hätte.


    Wäre toll wenn ich der Dame vom JA was passendes vorlegen könnte.


    bedanke mich im Voraus


    buddhiston

  • Hallo, grüße Dich,
    leider habe ich so eine Vollmacht nicht persönlich, betreue aber im Rahmen ambulanter Jugendhilfe Großeltern väterlicherseits, die ihren Enkel bei sich wohnen haben, während die leibliche Mutter das alleinige Sorgerecht hat. In sofern habe ich eine solche Vollmacht schon einmal gesehen. Dort stand so ungefähr die Vertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten, gesundheitlichen und auch die Vertretung bei psychischen Problemen bzw. in Jugendhilfeangelegenheiten. Man muss dort aber sehr genau sein. Wenn Du irgendetwas vergisst, hast Du für diesen Bereich auch keine Vollmacht. Zunächst hatte das Jugendamt selber Jugendhilfeprobleme vergessen und musste dann immer die Unterschrift der Mutter einholen, sonst hätte ich dort gar nicht hingehen können. Schließlich wurde dieser Bereich wegen fehlender Mitwirkung der Mutter dann irgendwann einmal gerichtlich ergänzt.
    Das Jugendamt Ratingen hat, glaube ich, Vordrucke. Ich habe jetzt nicht gelesen, von wo Du kommst, aber ich würde mich wirklich an das Jugendamt wenden. Meistens hat die Abteilung Adoption und Pflegekinderwesen solche Vordrucke, da diese Abteilung mit rechtlich komplizierteren Konstruktionen zu tun hat.
    Hoffe, ich war eine kleinere Hilfe, Guten Rutsch noch...
    ralff60

  • Hallo,


    ich schicke Dir mal was per pn...vielleicht kannst Du was damit anfangen ???



    LG


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Hallo buddhiston,


    vielleicht wäre es für euch das Beste so eine Vollmacht einen RA für Familienrecht schreiben zu lassen. Die müssten sich doch am besten mit der Sachlage auskennen.


    Viele Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • aber ich würde mich wirklich an das Jugendamt wenden.


    erstmal danke für die Antworten. Das Problem ist ja dass gerade die beim Jugendamt nicht wissen was alles in so einer Vollmacht stehen muß. Die sind ja dort auch am recherchieren, kommen aber wohl nicht so recht in Gang.


    Einen Anwalt dafür zu beauftragen möchte ich vermeiden um die Kosten zu sparen.


    In dieer Vollmacht muß übrigens auch irgendetwas stehen was die die sofortige Aufhebung dieser Vollmacht durch die KM regelt.


    Lg


    buddhiston

  • Hallo zusammen,


    könnte ungefähr so aussehen:


    Sorgerechtsvollmacht



    zwischen


    Frau _____________________ in ____________________


    geboren am______________________________


    – nachfolgend Ehefrau genannt –


    und


    Herrn _____________________ in __________________


    geboren am_______________________________


    – nachfolgend Ehemann genannt –


    Die Vertragschließenden sind miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist das Kind ____________, geboren am ____________, hervorgegangen.


    Die Eheleute beabsichtigen, sich voneinander zu trennen. (Die Eheleute leben seit dem ____________ ge-trennt. – Zwischen ihnen ist ein Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht ____________, Geschäfts-Nr. ____________, anhängig.).
    Für die Dauer des Getrenntlebens treffen sie folgende Vereinbarungen:


    Die Ehefrau Mina Mustermann ist berechtigt, für unsere gemeinsame Tochter ohne meine Unterschrift und besondere Einwilligung die nachfolgend aufgeführten Entscheidungen zu treffen.


    1. Mediznische Versorgung des Kindes,
    2. Kindergarten und Schulanmeldung,
    3.Beantragung eines Kinderausweises,
    4. Eintragung in den Reisepaß,
    5.Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.


    Musterstadt, den 22.11.2006


    Mina Mustermann Gustav-Theodor Mustermann



    Nur mal so als Denkanstoß.



    Wirklich gültig, oder auch mit Hinblick auf eine Übertragung des SR, sollte die KM sich da Sorgen machen ist so etwas wohl am Ende eh nicht. Hilft bei einer Kontoerföffnung etc..


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • finde ich ja lieb dass ihr mir da so einige Antworten versucht zu geben.


    Aber, um es deutlich zu machen, mit der Mutter der beiden Großen bin ich schon seit 4 Jahren geschieden. Wir wollen als neue Familie auswandern, d.h. meine zwei Großen aus erster Ehe, meine neue Ehefrau und unser gemeinsames Bobbelche, sowie ich selbst. Diese Vollmacht müßte von der KM der Großen unterschrieben werden (was sie auch schon so halb zugesagt hat) um unserer neuen Familie und den Großen die Steine aus dem Weg zu räumen. Die beiden Großen leben seit der Trennung bei mir und auch seit der Hochzeit mit meiner neuen Ehefrau bei uns.




    Gruß


    buddhiston