Wie bekommt man den Arbeitgeber vom KV raus?

  • Bisher war der Arbeitgeber die Bundeswehr, über den Berufsfördernden Dienst wurde eine Ausbildung als Industriemechaniker begonnen! Diese ist jedoch noch nicht zu Ende. Allerdings ist die Bundeswehr nun nicht mehr Arbeitgeber, Dienstverhältnis warum auch immer wurde beendet, die Lehre läuft aber weiter... JA und Anwalt kommen auch nicht weiter! Diese werden nur beleidigt bei Aufforderung! :nawarte: Zudem kommen Drohungen bald nun keinerlei Unterhalt fürs Kind zu zahlen... :ohnmacht: Wie bekommt man denn nun den Arbeitgeber raus?


    Vielen Dank, und ich bitte um Verständis nicht weiter ausholen zu können! :thanks:

  • Das Ja oder der Sachbearbeiter einer Beistandschaft können manchmal auf dem "kleinen Dienstweg" bei der Krankenkasse nach dem Arbeutgeben fragen und bekommen schon mal eher Antwort, als ein Ra

  • Bei dem der zahlt, bei mir war es das Wehrbereichgebühnisamt Marine in Bonn, aber ich glaube das sitzt jetzt in Berlin. Oder einfach mal die alte Dienststelle Anrufen und mal in einem Gespräch die sache erklären und um Hilfe bitten.


    Oder einfach bei den Behörden anrufen die für den Einzugsbereich deines EX zuständig ist.


    Das Dienstverhältniss ist nach Austritt aus der Bundeswehr beendet, man könnte über den BFD mehr erfahren.


    Edith sagt:BFD= BerufsFörderungsDienst zu erfahren beim Kreiswehrersatzamt

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  • Weißt Du wo er Krankenversichert ist ???? Die müssen es doch in jedem Falle wissen ! Was man allerdings braucht um von denen eine Auskunft zu erhalten weiß ich auch nicht, aber sicher Dein Anwalt oder das JA.


    LG


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Ich habe z. Zt. das gleiche Problem. Auf legalem Weg bekommst du keine Auskunft, nur über die Auskunftspflicht des KV. Sofern er dieser nicht nachkommt, kann das Gericht tätig werden und bei den Institutionen nachfragen.


    Aber ich bin für jeden Tipp offen... :tuedelue

  • Auskünfte dürfen die nicht


    Aber ich denke mal in einem langen gespräch, wo Du diene Situation schilderst ( ruhig masslos Übertreiben) könnte der eine oder andere doch mal Umkippen.
    Ruf doch mal den Spies von der ehemaligen Einheit an, und versuche da mit den Waffen einer Frau etwas herauszubekommen..... der hat auch den nächsten Arbeitgeber in den Papieren.
    Was bei unserem Spies gut half, war der besuch bei ihm auf seiner Dienststube mit Mamorkuchen Kindern und Tränen..... Grade jetzt vor Weihnachten sind die empfänglich für sowas ....


    Aber müssen muß er nicht
    Und dürfen darf er nicht


    Nur hinter Vorgehaltener Hand und dann auch ohne Gewähr.

  • Soweit ich das aus eigener Erfahrung kenne, kann das JA bei der Krankenkasse anfragen und bekommt auch die Auskunft (vorausgesetzt Du kennst die Krankenkasse).


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • Wenn er in einer reinen Berufsförderung ist dann hat er keine Krankenkasse, dann ist er nicht versicht,bzw die BW zahlt .....


    Rentenversicherung geht auch nicht weil die ist noch nicht gezahlt von der Bundeswehr

  • Hallo Cath :wink


    Und was ist mit dem Arbeitgeber, wo er derzeit seine Ausbildung macht? Der müsste auf jeden Fall bescheid wissen!
    Und sollte der KV nicht unehrenhaft entlassen worden sein, bekommt er sehr wahrscheinlich noch immer sein Gehalt von der Bundeswehr. Hab hier einen ähnlichen Fall:


    Am 30. April 09 endet nach 8 Jahren seine offizielle Dienstzeit. Ab Mitte Januar beginnt sein 1monatiges Orientierungspraktikum und danach fängt er in dieser Firma an zu arbeiten...alles im Rahmen des BFD. Bis Ende Okt. gibts weiter 100% seines Gehalts von der BW, danach 90%.....von seinem privaten AG bekommt er dann natürlich nix.....weiss jedoch nicht genau wie lange das läuft. Wenn du mehr wissen möchtest, erkundige ich mich heute abend mal aber wahrscheinlich bräuchte es dazu noch die ein oder anderen Angaben von dir (per pn natürlich, wenn du denn magst?)


    Ganz viele liebe Grüsse
    Nicole

  • Offiziell darf Dir keine Stelle Auskunft geben. Aber der KV muss selbst Auskunft erteilen. Tut er dies nicht, muss vor Gericht geklagt werden. Darum wirst Du nicht herumkommen. Und jeder Tag, den Du zögerst, kostet Geld. Dein Geld. Denn das ist meist einfach weg...
    Also in den sauren Apfel beißen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also bei mir hat das immer das Jugendamt (Beistandschaft) gemacht.



    Und die machen jetzt auch eine Anfrage in Österreich (dort hat er sich hin geflüchtet um nicht zahlen zu müssen), sie haben ihm ein Schreiben nach dort geschickt wegen mittlerweile 11.000€ Schulden wegen Unterhalt :D und da er sich natürlich nicht meldet werden sie jetzt in Österreich nachfragen welchen Arbeitgeber er hat.



    Die von der Rentenversicherung müssten das doch auch wissen?!?! :hae::idee?(



    :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()


  • Das ist es eben! Ich weiß doch nicht den Arbeitgeber wo er die Asubildung macht!
    Und inzwischen muss ich leider davon ausgehen das er unehrenhaft entlassen wurde... Aber wir können gerne per pn weitermachen... :knuddel