Unterhalt wer gibt mir Rat ?

  • Hallo alle zusammen ! :hilfe



    Ich bin jetzt genau ein halbes Jahr getrennt von meinem Ex. :nixwieweg


    Ich habe 3 kinder im Alter von 9,7,4 Jahren. Bei uns ist das so , das die Unterhaltsberechnunen gerade anfangen und ich nicht weiß was ich tun soll. :frag
    Meine Anwältin hat nach dem jetzigen Lohn meines Ex eine Unterhaltsforderung von 649 Euro ausgesrochen . Der Anwalt meines Exmannes hat ausgerechnet das er nur 388 Euro zahlen muß . Mein Mann hat das dann auch getan und das Geld meiner Rechtsanwältin zu kommen lassen.Leider warte ich schon über 1 Woche auf das Schreiben seines Anwalts in dem stehen soll wie er den Unterhalt berechnet hat. Ich hab große sorgen das das ganze vor Gericht ausgetragen werden muß .Habt ihr Erfahrung ob es ohne Gericht zu einer Einigung kommen kann ? Weiterhin bezahlt er das Darlehn für unser gemeinsames Haus auch noch . Er möchte gerne das die Kids und ich dort wohnen bleiben .(Hiermit bin ich auch einverstanden) Kannn man das Darlehn von der Unterhaltsforderung meiner Anwältin abziehen oder hat das Darlehn mit dem Unterhalt gar nichts zu tun ?
    Ich weiß nicht wie das alles noch weiter gehen soll zumal die Gespräche über Geld und andere Themen mit meinem Ex immer schwieriger werden.


    Danke schön


    liebe grüße tomeol

    Leben ist das was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen

  • Mom-- versteh ich das richtig???? ER bezahlt euer Haus ab in dem du mit den Kinder wohnst und du beschwerst dich weil er "nur" 388€ Unterhalt bezahlt :hm... ????????????????
    Sorry aber ist es dir lieber du bezahlst das Darlehn und bekommst deine 649€ Unterhalt?? Ich kann mir schlecht vorstellen das du dann besser da stehst,oder?? Weil wenn du aus dem Haus in ne Mietswohnung musst bezahlst du mehr wie 261€ Miete GANZ sicher... sorry falls ich dich falsch verstanden hab erklär mir es nochmal...
    lg raMONA

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • oder hat das Darlehn mit dem Unterhalt gar nichts zu tun ?

    Richtig.... Der Kindsunterhalt hat mit Schuldenabtrag nichts zu tun.


    Das der Gegenanwalt das ganze schön rechnen will ist normal. Im Sinne seines Mandanten.


    Schau Dir mal die D-dorfer-Tabelle an.


    Klickmichan


    LG Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • nein raMONA ich beschwer mich nicht .er ist der jenige der Unterhalt zahlen will und ich möchte mich einigen ohne Gericht und weis nicht wie . Er hat sich von mir getrennt und möchte ein anderes Leben mit einer anderen Frau.


    Das problem liegt darin , das ich nicht weiß wieviel Unterhalt gezahlt werden muß hat der Anwalt das letzte Wort das Jugentamt oder , oder ,oder ? Wie ist das mit dem Darlehn ? Frage ja auch ob man es von dem Unterhalt abziehen kann weil ich /wir das Haus nicht verkaufen wollen .Es ist für mich eine sehr schwierige Situation auch darüber zu schreiben fällt mir schwer . Ich denke selbst ,das das Darlehn und Unterhalt von 649 Euro zuviel sind . Darum frag ich ja euch . habe auch schon überlegt zur Bank zu gehen und das Darlehen von meinem Konto abbuchen zu lassen .Weiß aber nicht ob sie es machen da mein Exmann das besser Einkommen hat.


    Liebe Grüße Tomeol

    Leben ist das was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen

  • Jetzt mal ruhig Blut.
    Ihr habt beide ja schon die Anwälte eingeschaltet. Die gucken sich die Unterlagen an und werden solange Fingerhakeln, bis eine Einigung da ist oder man sagt: Dann soll das Gericht entscheiden. Grundsätzlich gilt: Was ihr untereinander vereinbart, ist euer Ding. Nur wenn ihr euch nicht einigt, kann jemand (im Normalfall der, der den Unterhalt braucht) klagen. Dann entscheidet das Gericht.


    off topic: Zahlt der Kindsvater auch das Darlehn, ist ja über das Haus als solches noch gar nichts geklärt. Derzeit ist es günstig, nicht verkaufen zu müssen... Wie die Zahlungen angerechnet werden auf etwaigen Unterhalt für die Kids, auf etwaigen Unterhalt auch für Dich, ist Verhandlungssache.


    Warte erst einmal die Anwaltsschreiben ab. Dann weisst Du mehr. Pauschal kann Dir hier eh keiner helfen, da müssten alle Daten auf den Tisch ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Richtig.... Der Kindsunterhalt hat mit Schuldenabtrag nichts zu tun.

    definitiv falsch !!! ...zumal sie ja noch in der Hütte wohnt....
    Man könnte ihr auch einen Wohnwertvorteil gegenrechnen.


    In der DT steht übrigens " Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen. "
    Das dürfte ja das Darlehen sein ...


    tomeol die RA schreiben gerne mehr oder weniger, je nach Seite....
    Allerdings manche RA "verrechnen" sich gerne, um so den Streitwert zu erhöhen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • definitiv falsch !!! ...zumal sie ja noch in der Hütte wohnt....

    Stimmt so auch nicht...


    Der Kindesunterhalt hat mit den Schulden insofern nichts zu tun, als das man nicht sagen kann:


    Ich muss 800€ Unterhalt zahlen, das Haus kostet 1000€--->ergo zahle ich keinen Kindsunterhalt.


    Verständlicher was ich meine?.. ;-)
    Das man was gegenrechnen muss ist klar, aber einfach das Darlehen abziehen ist eben nicht.


    Vielleicht hatte ich mich auch blöd ausgedrückt..ich wusste ja was ich meine..;-)

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.


  • So herum wird auch nicht gerechnet. Sondern: 2000 Euro Nettoeinkommen. In der Ehe entstandene Schulden, die monatlich mit 1000,- Euro bedient werden (müssen). Bleiben bis zum Selbstbehalt von € 890,- noch € 110,-, die für den KU bleiben.
    Anzuerkennende Schulden mindern das "Nettogehalt".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    So herum wird auch nicht gerechnet. Sondern: 2000 Euro Nettoeinkommen. In der Ehe entstandene Schulden, die monatlich mit 1000,- Euro bedient werden (müssen). Bleiben bis zum Selbstbehalt von € 890,- noch € 110,-, die für den KU bleiben.
    Anzuerkennende Schulden mindern das "Nettogehalt".

    meinte ich doch ;)


    tomeol wenn ihr euch nicht einigen könntet.
    ... beim Gericht kann man sich auch einigen...das Ganze heißt dann Vergleich.
    Ansonsten wird ein Urteil gefällt...dies nennt sich dann Beschluß.
    ...dann noch ...EX möchte das ihr im Haus wohnen bleibt ... finde ich Prima....den Kindern wird das gewohnte Umfeld gelassen :daumen
    Du mußt natürlich dann Abstriche machen, du wohnst ja dann Mietfrei, dein EX muß aber quasi eine Wohnung noch mieten.
    So mußt du´s sehen ;)


    Gruß
    babbedeckel

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    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • So herum wird auch nicht gerechnet. Sondern: 2000 Euro Nettoeinkommen. In der Ehe entstandene Schulden, die monatlich mit 1000,- Euro bedient werden (müssen). Bleiben bis zum Selbstbehalt von € 890,- noch € 110,-, die für den KU bleiben.
    Anzuerkennende Schulden mindern das "Nettogehalt".

    so ist ein Schuh draus geworden....
    Das meinte ich etwa mit "keinen KU zahlen geht nicht wegen Schulden"


    Trotzdem ist es nicht so einfach mit den Schulden...weil..


    ....im Übrigen gilt Kindesunterhalt geht vor Schuldentilgung!
    Wenn der Kindesunterhalt wegen des Hauses nicht geleistet werden kann, muss in Erwägung gezogen werden das Haus zu verkaufen, oder die Raten runtersetzen zu lassen. Der Vater hat eine erhöhte Erwerbspflicht um den Kindesunterhalt leisten zu können.


    Richtig??


    LG
    Deaver

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    Einmal editiert, zuletzt von Deaver ()

  • wow, die Juristen streiten wieder ... :nudelholz:dribbel:nudelholz


    .... in meinem Fall werden mir auch die gemeinsamen Schulden angerechnet, weil meine Ex nicht dran denkt, auch nur einen Cent zu bezahlen (sie hat ja ihren Mindestbehalt - und da wird sie schön drunter bleiben, da brauche ich keine Ausbildung als Prophet, oder so ) :kopf:kopf


    Jo, so siehts LIVE aus .... :lach:D:D


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • Danke erst mal für eure Beiträge !


    Ich hab mich jetzt etwas wieder beruigt . Habe immer noch kein Schreiben von seinem Anwalt . Werde geduldig warten. Mein Ex hat angeblich schon ne Durchschrift . :frag


    Gleich nach der Trennung( da saßen wir noch an einem Tisch) haben wir bei der Bank Darlehns minderung beantragt und genehmigt bekommen. Auch hier hat mein Anwalt geholfen.


    Ich glaub der rest findet sich auch es geht nur sehr an die Substanz.
    Müssen halt den Kopf hoch halten


    Vielen Dank eure Tomeol :wink

    Leben ist das was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen

  • Hi,

    ....im Übrigen gilt Kindesunterhalt geht vor Schuldentilgung!
    Wenn der Kindesunterhalt wegen des Hauses nicht geleistet werden kann, muss in Erwägung gezogen werden das Haus zu verkaufen, oder die Raten runtersetzen zu lassen.

    hier, in dem Fall, ist es so, daß die KM im gemeinsamen Haus wohnt, mit Kids.
    Hier ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß ein Vergleich vom Richter angeboten wird
    ODER
    dem KV irgendwleche Abzüge beim bereinigten Netto nicht anerkannt werden, und somit der SB von 900 runtergesetzt wird ... letztendlich ...wenn´s schlecht läuft :scared

    wow, die Juristen streiten wieder ... :nudelholz :dribbel :nudelholz


    .... in meinem Fall werden mir auch die gemeinsamen Schulden angerechnet, weil meine Ex nicht dran denkt, auch nur einen Cent zu bezahlen (sie hat ja ihren Mindestbehalt - und da wird sie schön drunter bleiben, da brauche ich keine Ausbildung als Prophet, oder so ) :kopf :kopf

    Naja Juristen, wenn du in der Thematik steckst und dich im WEB umguckst, dann ist´s eher so, und wahrscheinlich auch in dem Fall, es der Unrechtssprecher schon hinbiegen wird.
    Es gibt keine eindeutige Regelung. Alles Gummi ... deshalb ist es sch....egal, ob man Jurist oder Hobbyjurist ist....nebenbei finde ich -rein juristisch- das FG "interessant" :rolleyes:


    Grundsätzlich gilt aber ... "Auf hoher See und vorm Richter sind wir alle in Gottes Hand".


    Das wirst du doch wohl auch gesagt bekommen haben, von deinem RA. Bzw. lass mich raten, der konnte gar nicht sagen, wie´s ausgeht ... ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.