Wie komme ich an rückständigen Unterhalt, ohne gleich zum Anwalt zu müssen?

  • Na, da bin ich wohl nicht mehr ganz up to date.
    Früher war das glaube ich , anders geregelt.


    Sorry für dien Fehler.


    Lg


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Ich hoffe nur, mein Exmann ist genauso schlecht informiert, wie ich, ich rechne schon fest mit dem Zusatzeinkommen, wenn meine Kids mal ausgezogen sind :lach


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Natürlich verzeihen wir dir ;)


    Als es mit der Verbraucherinsolvenz los ging war es auch so. Schulden aus Straftaten und Unterhaltsrückständen waren von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.


    Kiki


    Genau dies hatte ich auch anfangs im Kopf. Bis mein Anwalt mich darüber aufgeklärt hat.


    Eine Chance habe ich trotzdem noch, da der KV sich auch nicht um den laufenden Unterhalt kümmert und auch nicht auf Anwaltsbriefe reagiert. Somit kann ich immer noch gegen die Restschuldbefreiung sprechen bzw. eher mein Anwalt.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • Hey


    Warum so lange warten...er st doch in der Wohlverhaltensphase..u er kommt seinen Unterhaltspflichten nicht nach u baut scheinbar neue Schulden auf..d.h. sein Insolvenzverfahren geht eh grad den Bach runter..du mußt nur tätig werden..


    Das ist einigen dann nämlich wieder nicht klar, das sie da gegen die Auflagen der Inso verstoßen..u das ist ein gravierender Verstoß..auf gehts...!


    Gruß
    Jens


    *edit


    Das Unterhaltsrückstände da mal nicht mit rein gefallen sein solen is mir dennoch neu, das muß dann ja schon bald 20 Jahre her sein ;)
    Schulden aus Straftaten, bleiben immer noch aussen vor..
    U Schulden aus Wechseln auch..

    2 Mal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Anzeige wurde schon erstattet. Die Sache liegt schon beim Gericht. Muss nur noch auf die Verhandlung warten. Und das kann dauern.


    Der Anwalt will sich noch mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, da von ihm seit einem Jahr auch nichts gekommen ist bzw. er von ihm nichts gehört hat. Wir sind uns aber einig, der Restschuldbefreiung nicht stattzugeben bzw. Einwände einzureichen.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast


  • alles klar ... war heut bei der Rechtsanwältin. Er wird jetzt erst mal nen Brief bekommen mit Zahlungsaufforderung und Fristsetzung. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung eingehen, geht der Mahnbescheid raus.


    Wahrscheinlich war ich einfachl unentschlossen, weil ich nicht erwartet hätte, in diese Situation zu kommen und eben halt auch NICHT sofort zum Anwalt wollte.


    Aber egal ... ich meld mich, wenn sich was getan hat.


    Danke erstmal für eure Ratschläge

    :strahlen Shiva


    Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht (Jean Paul Satre)

  • Hey


    Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung eingehen, geht der Mahnbescheid raus.


    so ist es richtig..u so meinte ich das auch das vor dem Mahnbescheid erstmal noch was kommt, u nicht erst einfach einen Mahnbescheid erlassen, kostet Geld u ist nachher sinnlos, weil bei einem Widerspruch dem stattgegeben werden muß.





    vanilla


    Zitat

    ich rechne schon fest mit dem Zusatzeinkommen, wenn meine Kids mal ausgezogen sind


    Na damit würde ich aber nicht rechnen!!
    Denn rein rechtlich gehört das Geld dann den Kindern u nicht dir..letztendlich wäre das dann genau genommen eine Unterschlagung..



    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()


  • Das Problem ist nur, dass es wirklich so ist, dass mein Ex hier Spielchen treibt. Ich bin mir zu 100 % sicher, dass er die laufenden Unterhaltszahlungen wieder einstellen wird, wenn ich ihn durch den RA oder das Jugendamt auffordern lasse, den rückständigen Unterhalt zu zahlen. Sorry, aber da machen sich's die Männer schon leicht. Da heißt es dann halt "ich hab kein Geld" und die Frauen können dann sehen, wie sie's anstellen, das Konto nicht ins Uferlose zu überziehen. :kopf


    Das soll jetzt nicht heißen, dass ich alle Männer über einen Kamm schere, aber bei den meisten ist es schon so.


    Nö, die meisten zahlen brav Unterhalt, ganz im Gegensatz übrigens zu den zahlungspflichtigen Müttern.

  • Auf welcher Grundlage/Vereinbarung zahlt(e) der Kindsvater denn bisher den Unterhalt? Wer hat wann was berechnet?
    (a) Interne Vereinbarung/Absprache b) dito, aber schriftlich c) Klärung durch die Anwälte d) Berechnung durch Jugendamt ohne Titel e) Berechnung durch JA mit Titel e) Gerichtsentscheid usw.)
    Dieses Wissen wäre Voraussetzung, um Dir einen Rat geben zu können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • @ Jens:
    :lach den haste aber überlesen, den hatte ich extra dahinter gesetzt.
    Wenn ich mich mal nicht mehr mit diesem Unterhaltskram rumschlagen muss, mach ich ein Fass auf. Das Geld können natürlich die Kids haben, zu all dem anderen, das ich schon für sie ausgegeben habe, obwohl ichs nicht bekommen habe.
    Ich gebe den KU nämlich nicht, wie das regelmässig von den unterhaltszahlenden Vätern angenommen wird für meine Schuhsammlung aus, sondern vielmehr für die meiner Kids ;) 'Ich hab nicht solche Probleme, mich von meinem Geld zu trennen, vor allem nicht, wenns um meine Kinder geht.
    Ist schon manchmal herrlich, was man hier so zu lesen bekommt. Unterschlagung :lach . Das liegt wohl daran, dass der ironische Ton beim posten verloren geht. 8)


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Besser, ich bau den gleich in meine Signatur ein :lach:D

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Hey


    Ich gebe den KU nämlich nicht, wie das regelmässig von den unterhaltszahlenden Vätern angenommen wird für meine Schuhsammlung aus, sondern vielmehr für die meiner Kids


    Na davon bin ich auch nicht ausgegangen .. u ich weiß ja selber was so Kids kosten ;) .. u das es grn zur Aussage kommt, der Unterhaltsempfänger verwendet das Gle eh nur für sich u blabla .. u das man noch gern Quittungen u Belege sehen möchte wo denn genau DAS Geld für was, wann u wo ausgegeben würde..weiß wohl das es da gwewisse gibt, die mit sowas ankommen...



    Zitat

    Ist schon manchmal herrlich, was man hier so zu lesen bekommt. Unterschlagung


    Naja, ich wollte da auch nur drauf hinweisen, denn so "lächerlich" ist das gar nicht, da hat es schon alles gegeben, letztendlich ist man als betreuender Elternteil ja sozusagen in Vorkasse getreten .. und wenn dann mal plötzlich Geld fließt, kann das schobn mal zu Stress führen..
    Man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen..
    Und es wäre nunmal eine Unterschlagung ..auch wenn man es nicht mit einer böswilligen Absicht oder aus unwissenheit behalt weil, ja weil man eben in Vorkasse gegangen ist u dadurch evtl z.B. selber im Minus hängt..


    War nicht persönlich gemeint..nur eben ein Hinweis..


    Gruß
    Jens

  • Jens,


    sollten mich meine Kids eines Tages auf Unterhalt verklagen müssen, dann würde ich mich erst mal fragen müssen, was ich falsch gemacht habe.


    Ich wollte mit dem Zusatzeinkommen lediglich anmerken, dass mein Exmann meint, er könne sich um den Unterhaltsrückstand drücken, indem er sich einen Teil seines Gehaltes schwarz auszahlen lässt. Dabei wird sein Gehalt einfach weitergepfändet, bis alle Unterhaltsschulden bezahlt sind, auch wenn er nicht mehr Unterhaltspflichtig ist. Oder er nimmt dann halt einen Minijob bei seinem Arbeitgeber an und zahlt wieder nicht. Dann kann ichs auch nicht ändern. Soweit kann er nicht denken, dass er damit auch seinen Rentenanspruch und seinen Arbeitslosengeldanspruch schmälert. Das ist dann aber auch nicht mein Problem.
    Der Aufwand, ihm die Mauschelei nachzuweisen wäre mir zu gross, finanziell und nervlich gesehen. Ich müsste einen Detektiv beauftragen.
    Könnte ich mit einem Mahnbescheid ans Geld kommen, würde ich das tun.


    Ansonsten, Jens, immer mal ein wenig locker bleiben ;)


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Auf welcher Grundlage/Vereinbarung zahlt(e) der Kindsvater denn bisher den Unterhalt? Wer hat wann was berechnet?
    (a) Interne Vereinbarung/Absprache b) dito, aber schriftlich c) Klärung durch die Anwälte d) Berechnung durch Jugendamt ohne Titel e) Berechnung durch JA mit Titel e) Gerichtsentscheid usw.)
    Dieses Wissen wäre Voraussetzung, um Dir einen Rat geben zu können.


    Es gibt eine notarielle Scheidungsurkunde, in der alles geregelt ist: Kindesunterhalt, wer behält das Haus, wer zahlt das Haus u.s.w.


    Ich habe jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt und warte die Reaktion auf das Anwaltsschreiben ab.


    Bisher wurde der Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle Stufe II und III abzüglich 77 Euro Kindergeld bezahlt.


    Seit der KV wieder verheiratet ist und seine Frau 2 Kinder mit in die Ehe gebracht hat, denkt er, er muss seine neue Familie erst versorgen und das was übrig bleibt, bekommen dann seine eigenen Kinder :hä


    Ich weiß natürlich, dass das Quatsch ist - nur ER halt nicht. Ich denke mal, dass er jetzt ganz schnell eines Besseren belehrt werden wird :aetsch

    :strahlen Shiva


    Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht (Jean Paul Satre)

  • Also ich hab bei meinem das Konto sperren lassen.


    Weißt du was das heißt?


    Kannst dir denken, wie der in die Puschen gekommen ist?



    Und nach der Gerichtsverhandlung heute hab ich nun auch den Titel für BU.



    Der steckt den Kopf nicht mehr in den Sand.



    Ist hart. Weiß ich. War aber 2,5 Jahre "lieb" zu ihm.



    Aber nur du kannst für dich entscheiden, wie weit du gehen möchtest oder musst. Für mich war meine gut.



    Wünsch dir bei der Entscheidung ein gutes Händchen.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Ansonsten, Jens, immer mal ein wenig locker bleiben


    Irgednwie frage ich mich immer wieder was diese "interessanten"Sätze sollen,..irgendwie relativiert da auch ein Smilie die nicht..


    Ich bin locker..


    Locker solltest da vielleicht eher du werden, weil wenn du ließt, steh da z.B. das das nur ein Hinweiß sein sollte u das es nicht persönlich gemeint war usw. ..
    Aber irgendwie fühlt man sich gleich auf die Füsse getreten u muß es nochmal ansprechen und was dazu los werden, inklusive dem Schlußsatz..


    He, entspannt dich mal, werd lockerer .. und fühl dich nicht gleich auf die Füsse getreten...


  • Ich gebe den KU nämlich nicht, wie das regelmässig von den unterhaltszahlenden Vätern angenommen wird für meine Schuhsammlung aus, sondern vielmehr für die meiner Kids ;)


    Diesen Zweifeln könnte man wirkungsvoll begegnen, wenn die Ausgaben belegt werden würden.