Unterhalt für Vater

  • Hallo,


    Jetzt komme ich mal mit einer Frage in die andere Richtung.


    Wenn ein Elternteil hilfebedürftig ist, dieses aber nie an sein Kind Unterhalt gezahlt hat, muss dieses Kind (erwachsen) dann trotzdem später für dieses Elternteil aufkommen ?


    Ich frage nach, da mein Vater für mich nie gezahlt hat, er krank und nicht mehr arbeitsfähig ist aber auch nicht wieder verheiratet. Seine Lebenspartnerin hat also keine gesetzl. Verpflichtungen ihm gegenüber. Wenn diese ihn eines Tages hinauswirft, muss ich dann für ihn zahlen?

  • Hallo Adelheid,


    leider kann ich Dir da wenig Hoffnung machen. Im Unterhaltswesen gibt es kein gegenaneinander Aufrechnen.
    Wenn er die entsprechenden Anträge stellt und das Amt auf Dich zukommt; musst Du (wenn Du in der Lage bist dazu) Unterhalt an dein Erzeuger zahlen.


    Tut mir Leid.


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Hallo Deaver;
    also da hab ich andere Informationen. Es stimmt zwar, dass das Sozialamt versucht von jedem leiblichen Nachkommen Unterhalt zu bekommen, aber es gibt entsprechende Urteile, dass in einem Fall wo der KV sich weder finanziell noch sonstig um sein Kind kümmerte, dieses auch nicht verpflichtet ist ihn zu unterstützen. Genaueres müsste aber ein RA abklären.


    Gruß

  • Also wenn ich für ihn zahlen müsste, dass wäre die Krönung.


    Ich nehme demnächst meine pflegebedürftige Omi auf, also ich habe prinzipiell kein Problem mich um hilfebedürftige zu kümmern, aber nicht meinen Vater. Da bin ich weg, das ist sicher !

  • Hallo!


    Eine Kollegin von mir hat sich auch mal erkundigt, weil sie nur Streß mit ihren Eltern hatte.... Wenn "zerrüttete Verhältnisse" vorliegen, ist man seinen Eltern nicht unterhaltspflichtig.


    Weiß allerdings nicht wie genau man das nachweisen muss.


    Viel Erfolg!!!!

  • So, wie ich das sehe, musst Du nicht für ihn zahlen. Schau mal in dieses Forum.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich lass mich gern belehren, aber es sind alles "Fallfälle"


    Es gab schon solche und solche Urteile...


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Leider gab und gibt es wohl Urteile, wo die Kinder dennoch für ihre Väter/Mütter aufkommen mussten.


    Auf meine Tochter wird es evtl. auch mal zukommen.


    Sie wird jetzt bald 5, hat ihren Vater nie gesehen, weil er keinen Kontakt möchte (für ihn ist das "Thema" abgehakt). Unterhalt zahlt er nur seine 51 Euro im Monat, die sich das JA bei ihm zurück holt (bekomme UVG).


    Mit 26 1/2 wurde er arbeitslos, weil er aufgrund seiner Augen den Führerschein nicht behalten durfte. Seit er 27 ist, bekommt er angeblich eine Erwerbsminderungsrente (denke wohl eher, dass es HartzIV ist). Jetzt ist er 32, hat seitdem nie wieder gearbeitet, weil es dem armen Kerl nicht zumutbar ist, ne Umschulung oder ähnliches zu machen.


    Wenn später mal ein Amt an meine Tochter will, werde ich sie dabei unterstützen, dass sie nichts von ihrem sauerverdienten Geld abzwacken muss.

  • Hi,


    so einfach isses nicht ;)
    Man/Frau hat da gute Chancen, speziell in einem solchen Fall.
    Auch wenn das Sozialamt kommt, muß man noch nichtmal Widerspruch einlegen, sondern das Amt müßte vorm Familiengericht klagen.
    Diesbzgl. gibt es genügend Urteile, die vom BverfG und BGH ausgeurteilt wurden.
    Man sollte sich mal die §1601 - §1615 BGB angucken ;)
    Besonders der §1611 ist interessant.
    Hier ein Urteilsüberblick:
    http://dejure.org/dienste/lex/BGB/1611/1.html


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ja klar, aber es gibt eben auch andere Urteile.
    Schließlich sind Verwandte in gerader Linie gemäß Paragraf 1601 BGB zum Unterhalt verpflichtet. Im Klartext: Auch Kinder müssen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Und das kann teuer werden.


    Aber: Und da bin ich in in meiner Antwort fälschlicherweise von ausgegangen das es bei Adelheid so ist. (weiss nicht warum)


    Als grobe Leitlinie gilt: Die Sozialämter gestatten dem Unterhaltspflichtigen einen pauschalen Selbstbehalt von 1400 Euro, inklusive 440 Euro Miete und Nebenkosten (Ehepaare: 770 Euro). Für den Ehepartner wird ein Freibetrag von 1050 Euro angerechnet, die Freibeträge für Kinder richten sich gemäß Düsseldorfer Tabelle.


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Hi,

    Als grobe Leitlinie gilt: Die Sozialämter gestatten dem Unterhaltspflichtigen einen pauschalen Selbstbehalt von 1400 Euro, inklusive 440 Euro Miete und Nebenkosten (Ehepaare: 770 Euro). Für den Ehepartner wird ein Freibetrag von 1050 Euro angerechnet, die Freibeträge für Kinder richten sich gemäß Düsseldorfer Tabelle.

    klar, die grobe Leitlinie kannste in die Tonne treten ;) ... in dem Moment, ich würde dem Amt ein Briefchen schreiben, daß der Unterhalt verwirkt ist, da der jetzt Unterhaltsfordernde, damals seiner U-Pflicht nicht nachkam, mit dem Hinweis §1611(1) .... feddisch ... dann würde ich "die" klagen lassen :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Sehe ich genau wie babbedeckel.


    Habe dasselbe Problem mit meiner Mutter. Ich denke nicht im Traum daran, ihr einen Cent zukommenzulassen. Sollte mal vom Amt so eine Aufforderung kommen, schreibe ich genau den Text, den babbedeckel hier niederschrieb.

  • Hi,


    thx @Laternchen ...
    Interessant ist ja der Gedanke (fiel mir eben in der Raucherpause ein 8) ), wenn es nun U-Pflichtige ET gibt, die nicht ihrer Pflicht nachkommen,
    und/oder sich nicht um´s Kind kümmern, und dann später ihren Unterhalt einfordern würden. :kotz WÄRE JA NOCH SCHÖNER
    Hier gibt es ja, diesbzgl., genug Fälle !


    Deshalb wäre es u.U. nicht schlecht ein Tagebuch zu führen, das man dem Kind später aushändigen könnte ;)


    Gruß


    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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