Hallo,
hat jemand von euch ein nettes Anschreiben bzgl. der Aufforderung zur Offenlegung des Einkommens. Habe keinen Stress mit meiner zukünftigen Exfrau und das soll auch so bleiben. Um den Unterhaltsanspruch geltend zu machen, muss ich sie allerdings anschreiben. Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte. Gerne auch per PM. Schon mal vielen Dank im voraus. :strahlen
Anschreiben bzgl. Ermittelung des Unterhalts.
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Um welchen Unterhalt geht es denn? Für Dich oder für das Kind?
Wenn Du den Brief selber schreiben möchtest:
Hallo XXX,
zur Berechnung des Unterhalts benötige ich von Dir die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, sowie die Steuererklärung (die habt Ihr wahrscheinlich gemeinsam gemacht, dann kannst Du das weglassen).
Setze ihr eine 14 Tages Frist.
Allerdings würde ich an Deiner Stelle beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, dann klären die das und Du hast keinen Streß damit.
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Es geht nur um den Unterhalt für meinen Sohn und vieleicht hat ja jemand noch so ein Schreiben vom RA, wo man den Text übernehmen kann. Es müssen wohl auch die Einkünfte der letzte drei Jahre sein.
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Wie Laternchen schon schrieb: Gehaltsnachweis der letzten zwölf Monate kann man einfordern, wenn unverändert beim selben AG nur den Gehaltsnachweis des Monats, so keine leistungsbedingten Zahlungen kommen. Steuerbescheid der letzten drei Jahre - aber die hast Du ja selbst. Und ggfls. ein Nachweis über etwaige Nebeneinnahmen. Das sollte man ausdrücklich erwähnen.
Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, die Nachwise zu liefern. Du bist verpflichtet, den Unterhalt einzufordern, da Du sonst vom JA, Gericht, Familienkasse usw. an den Kanthaken genommen wirst.
Also:
Liebe XY,
ich bin aufgefordert, Unterhalt für AZ einzufordern. Wenn ich es richtig weiß, darf ich von Dir den aktuellen Gehaltsnachweis anfordern sowie die Steuerbeschiede der letzten drei Jahre. Bitte lege mir auch Nachweise über etwaige Nebeneinnahmen bei aus 2008 und 2007. Darf ich Dich bitten, mir die Unterlagen bis zum XX zukommen zu lassen?
Frage ist jetzt nur, was Du mit den Unterlagen machst. Denn die Berechnung des Unterhaltes ist nicht ganz einfach. So gesehen empfiehlt sich vielleicht doch, eine Beistandschaft beim JA einzurichten. Die Schreiben dann die Ex an, berechnen den Unterhalt... Und wenn Du gleichzeitig (heute noch) Unterhaltsvorschuss beantragst, bekommst Du für diesen Monat bereits Geld...
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Danke schon mal, ich habe einen RA und das ist ein guter Bekannter von mir. Um Geld zu sparen und unnötig Streit herbeizuführen, kann ich das Schreiben auch selbst verfassen. Habe kein Interesse daran mich zu streiten. Sie zahlt bisher Unterhalt für das Kind nur im Hinblick auf eine Scheidung sollte so viel wie möglich geregelt sein. Sie ist übrigens Selbstständig.
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Wenn sie selbständig ist, kann es sein, daß sie ihre Einkünfte nach unten drückt, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Könnte, wohlgemerkt, muß nicht.
Den Brief kannst Du von Deinem RA überfliegen lassen. Zur Sicherheit. Aber wenn Du nicht "genügend" Geld hast für einen Anwalt, warum holst Du Dir dann nicht einfach einen Beratungsschein bei Gericht?
Hast Du auch daran gedacht, Deine Lohnsteuerklasse auf II ändern zu lassen?
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Danke für den Hinweis. Das Geld ist nicht das Problem, Hilfen stehen mir soweit ich das beurteilen kann gar nicht zu. Steuerklasse für das nächste Jahr wird geändert und für dieses Jahr besteht die Möglichkeit der getrennten Veranlagung. Manchmal ist ein persönliches Schreiben halt netter als ein Brief vom Anwalt. Bin halt eben nicht so ein Fan von der Brechstange.
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Das ehrt Dich Oskar. Aber manchesmal kann es auch sein, daß Du vielleicht keinen Streß möchtest, der andere Part alleine den Brief als solchen wertet!
Ich bin immer noch der Auffassung, daß es über das Jugendamt für alle Beteiligten am Leichtesten geht und streßfreier.
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Hi FWO,
wenn sie Selbstständig ist, dann werden i.d.R. die Nachweise der letzten 3 Jahre genommen !
Somit relativiert sich ein etwaige -künstlich herbeigeführte- Einkommensreduktion.Gruß
babbedeckel -
Stress mit ihr könnte auch andere Folgen haben. Bitte bedenkt ich bin nur der KV.
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Was soll das denn heißen? Viele KV's machen ihren "Job" besser als die Mütter! Stell Dein Licht mal nicht so unter den Scheffel.
Das Kind ist doch bei Dir oder sehe ich das falsch?
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Das schon, nur wer sagt mir, das vor Gericht nicht anders entschieden wird, sollte es dazu kommen. Alleinerziehende Väter sind noch nicht so gesellschaftlich annerkannt, das man von einer gleichberechtigten Stellung vor dem Familiengericht sprechen kann. Das kann man auch in diesem Forum oft genug nachlesen.
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Hi,
Viele KV's machen ihren "Job" besser als die Mütter!
...na das geht aber runter wie Öl :strahlen
na @FWO dann bist DU/WIR gefordert das zu ändern, und wer sich nicht wehrt lebt verkehrt .
Übrigens, meine EX(Hex) zahlt -mittlerweile- KU ... zwar nicht den korrekten Betrag, aber immerhin.
Das ist ja nicht dein Geld, sondern steht(wie ich diesen Ausdruck hasse) dem Kind zu....und nochwas mit dem "nicht so gesellschaftlich annerkannt" ... es liegt auch ein bißchen an "uns" ... wenn wir bspw.
meinen; Mutter soll Haushalt machen, und wir beschaffen die Knete....das ist OUT ...Außerdem, bei KU, kennen auch -imho- die konservativsten Richter keine Gnade.
Gruß
babbedeckel