Hat schon mal jemand Anzeige gestellt wegen Unterhaltsverletzung?

  • Bei mir ist der Unterhalt ja über die Beistandschaft geregelt und wird vom KV auf ein Mündelkonto überwiesen. Ich erhalte den KU grundsätzlich erst zwischen dem 10. und 15. des Monats....., solange der KV den KU monatlich bezahlt, kannst Du gar nichts klagen usw..., da müsste er schon ein-drei Monate gar nicht gezahlt haben.....

  • Ich habe letzten Dienstag eine Anzeige wegen Nichtzahlung des Unterhalts nach $ 170 StGB gestellt.


    Am 1.11.08 bekam ich einen netten dicken Brief, den ich schon in die Tonne werfen wollte, sah nach Werbung auf. Habe dann aber doch reingeschaut und ich war fertig danach. Eine Abänderungsklage für den Kindsunterhalt, normal 365€ weil mein grosser schon 12 jahre ist er aber nur 247 € zahlt auf 150€ und ich darf ihm noch 97€ zurückzahlen wegen ungerechtfertigter Bereicherung. und da dachte ich dann ich fall vom Glauben ab. Aber der Hammer kamm dann am 04.11. als dann auch kein Unterhalt mehr einging.
    Was heisst ungerechtfertigte Bereicherung...... ich komme für alle Kosten auf der KV hat höchsten 1 mal im Monat telefonischen Kontakt. Ich habe keine Forderungen für Klassenfahrten, Schulgeld ect. gestellt. Lediglich einmal um eine monatliche Beteiligung von 15€ für die Zahnspannge gebeten die mir ( seinem Sohn) verweigert wurde.
    Aber er versucht jetzt auf krank zu machen.... muss mann sich ja erstmal nicht um die passende Arbeit kümmern......
    und ich koche.... habe leider erst am 17. einen Termin bei Anwältin...

  • Hallo KIKI,


    geh zum Jugendamt und beantrage eine Beistandschaft für dein Kind.
    Dann kann er (KV) den Unterhalt ans JA überweisen und die dann dir. Und sollte er dann in Verzug geraten
    werden sie ihm schon auf die Finger hauen. Und du brauchst nicht dauernt zur Anwältin.
    Auch werden sie dort den Unterhalt genau berechnen, machen sie schließlich jeden Tag.


    Gruß Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Hatte ich schon, aber danke für deinen Tip....... hat mir gar nicht geholfen er hat eher darüber gelacht......


    über die Anwältin konnte ich ihn aber vor 2 Jahren wenigsten Pfänden lassen


    ach , und ich muss ja zum Anwalt, habe ja eine Klage zugeschickt bekommen

  • Auch hier gilt, Blossom: Wenn Du einen "Titel" hast (und es ist ja ein Gerichtsurteil vorhanden, weil Du jetzt eine Änderungsklage bekommen hast), kannst Du über den Gerichtsvollzieher an Dein Geld kommen. Solange, bis der Klage event. stattgegeben ist, hat der Kindsvater zu zahlen (mindestens die Summe, die er in der Änderungsklage angibt...). Rückzahlung gibt es auf keinen Fall. Er muss und ist verpflichtet, Änderungen bekannt zu geben. Sollte er jetzt weniger verdienen, ist das erst einmal sein Problem.


    Die Anzeige ist ein Weg, der Dich nicht vorwärts bringt. Da kommt es höchstens zu einem Verfahren - und das ist ja von ihm bereits angestrengt. Mit dem alten Gerichtsurteil in der Hand kannst Du jedoch zum Amtsgericht marschieren und die Pfändung beantragen und durchziehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • muss und ist...... sind für ihn dehnbare begriffe, da er es einfach nicht tut
    er zahlt einfach nicht mehr und aus die maus
    und Pfändung muss ich vorstrecken und das kann ich im moment nicht
    die Anzeige ist gestellt in der Hoffnung das er sich mal gedanken macht und es ihm weh tut noch ist kein Strafantrag gestellt

  • @ Lille


    also dem Junendamt hier trau ich rein gar nichts zu. Die verschicken hier nur nette Briefchen so nach dem Motto: Lieber Herr ... wenn es Ihre Zeit zulässt, dann kommen Sie doch bitte bitte mal vorbei, damit wir über die Situation sprechen können. Warum haben Sie denn auf die letzten 7853 Briefe von uns nicht geantwortet? Geht es Ihnen nicht gut? Können wir irgendwas für Sie tun?



    Seh ich doch bei meiner Freundin. :kopf



    Nee nee. Ich bin besser bei einer Anwältin aufgehoben. Und es war nicht ihre Schuld, die Mühlen mahlen halt so langsam. Aber nun gehts wohl los :D Sein Konto ist gesperrt. Zwar mit sehr hohem Auszahlungsbetrag für ihn, aber immerhin. Scheint ihn auch mächtig zu nerven. Ich habe Samstag einen Brief bekommen. Er bietet jetzt eine Zalung an, damit ich die Pfändung ruhend stelle. Nicht mal 10 % des zu zahlenden Betrages.... Meine Anwältin ist grad nicht zu erreichen, mal sehen, was sie mir rät.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

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  • Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht bringt überhaupt nix, da der säumige Zahler beim ersten Gerichtstermin vom Richter ´ne Bewährungsstrafe aufgebrummt bekommt. Zahlt er dann immer noch nicht, geht´s meist für 6 Monate in den Bau. Das kostet den Staat ca. 100 Euro Haftkosten pro Tag, und im Knast kann erst recht kein Unterhalt gezahlt werden.

  • Ich hatte mir mal fuer ca. 1 Minute ueberlegt, meinen Ex anzuschwaerzen (das waere einer Anzeige gleich gekommen). Aber ich habe ihm dann nur gedroht (es ging bei uns um was anderes: er war unehrlich zum Finanzamt, wodurch mir fuer meine Tochter nur laecherliche 12 Euro im Monat zustanden. Die Drohung hat aber bei uns gluecklicherweise was gebracht. Er hat freiwillig mehr gezahlt. Unter uns: ich haette ihn auch niemals angezeigt, wenn er nicht mehr gezahlt haette. Ich will meiner Tochter nicht auch noch irgendwann erklaeren muessen, dass ihr Vater mal im Knast sass. Ist eh schon schwierig genug, ihr ein halbwegs positives Bild von dem Mann (ihrem Vater!) zu vermitteln! Es tut mir leid, dass du auch so kaempfen musst :(.

  • Moin!
    Das heißt Anzeige erstatten. Das kannst du aber nur machen, wenn er gar nicht zahlt, obwohl er nachweislich zahlen könnte. Findest du das gut ein Familienmitglied anzuzeigen? Im schlimmsten Falle kommt er ins Gefängnis und dadurch bekommst du auch garantiert kein Geld. Er wäre dann vorbestraft und würde auch nur noch schlecht einen Job finden.


    Gruß Genesis :rolleyes: :anbet

    in der geschichte gehts um ihren ex und nicht um ein familienmitglied. und wenn "familienmitglieder" mist machen, dann werden sie im gröbsten auch verklagt, weils sonst net mehr geht... :kopf

  • Hey


    Wie siehts aus mit Unterhaltsvorschuss für die fehlenden 31 €?


    UVG stockt nicht KU auf, sondern ist eine Ersatzleistung, wenn kein KU fließt, oder nur so wenig das er unter dem UVG-Satz liegt..


    Anzeige wäre wirklich sinnlos, weil das Verfahren eingestellt würde, da ja KU fließt..


    Allerdings muß er regelmäßig u pünktlich zahlen, u das ansich immer zum 3 Werktag des Monats...wenn du also einen Titel oder Urteil hast, würde ich ihn doch beim nächstenmal anmahnen lassen u dann wird eben gepfändet, was denkst du wie fix er ab da regelmäßig u pünktlich zahlt..
    Pfänden kannst du auch wenn er nicht den voll titulierten KU leistet..dann wird eben nur der Rest gepfändet..


    U wenn alles aktuell ist u daran nichts geändert wurde bist du doch im recht..


    Gruß
    Jens

  • Hallo Kiki,


    wie an anderer Stelle bereits erwähnt, habe ich die selben Probleme, wenn auch nur mit rückständigem Unterhalt :wand aber das ist eine andere Geschichte. Ich habe bereits die nötigen Schritte eingeleitet.


    Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nur möglich ist, wenn bereits längere Zeit überhaupt kein Unterhalt bezahlt wurde und du schreibst ja, dass der nur ein paar Tage zu spät bei dir eingeht. Da bringt eine Anzeige rein gar nichts.


    Solltest du den KV trotzdem anzeigen, wird beim ersten Termin das Verfahren wahrscheinlich erst einmal eingestellt und bei weiterer Nichtzahlung wird er dann zu einer Zahlung X verurteilt. Zahlt er auch dann nicht, wird er erst mal eine Bewährungsstrafe bekommen. Erst dann käme eine Verurteilung ohne Bewährung in Betracht und dann ist er vorbestraft und es wird schwierig, einen Job zu bekommen ... :kopf tja und dann stellt sich nicht mehr die Frage, ob der Unterhalt zu spät eingeht, sondern ob überhaupt noch was eingeht.

    :strahlen Shiva


    Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht (Jean Paul Satre)

  • Meine Anzeige hat sich gelohnt.....
    nachdem gestern das Telefon aufgeregt geklingelt hat, bin nicht ran hätte auch arbeit sein können, war doch heute mit 10 tagen verspätung das Unterhaltsgeld drauf

  • Bist Du sicher, dass er überhaupt schon einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen hat? Dann wären die Leute aber recht schnell. Um diese Zeit schickt er doch "immer" verspätet Unterhalt, meine ich rausgelesen zu haben.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • hi, ich habe noch nichts über oder immer verspätet gezahlten unterhalt geschrieben........


    zahlte zu wenig und diesen monat gar nicht...... er hatte sonst dauerauftrag diesesmal überweisungs gutschrift

  • Sorry, klar, war die Themenstarterin ...

    Liebe Grüße



    Bap



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