ich bin neu bei euch. hab mich vor 4 wochen von meiner frau getrennt ( sie hat vor über 1 jahr einen neuen mann kennengelernt (leugnet alles) bin dann wieder nach berlin gezogen. meine tochter ist 14 jahre und ist mit mir mitgekommen. vielleicht ist jemand in der selben situation.
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Hallo Thorsten,
was genau möchtest Du denn jetzt von uns?
Ratschläge, offene Ohren, Tipps (für was genau)?
So ist Dein Beitrag so allgemein und doch so nichtssagend. Finde ich zumindest.
Schön, daß Du hier gelandet bist und toll, daß die "Kleine" mit Dir mitkam.
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ich wollte mich als vater mal informieren wie die gerichte so entscheiden. mann macht das nicht jeden tag
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Thorsten,
Dir können nur Ratschläge gegeben werden, wenn Du Deine Fragen auch stellst.
Kurz, präzise, eben....konkretisiere sie.
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Hallo Thorsten,
ich habe Deinen Beitrag mal hier her verschoben.
Im Blog wird da keiner drauf aufmerksam.Herzlich :welcomehier im Forum.
Lieben Gruß Petra
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Hallo Thorsten und Willkommen im Club;
Wir sind im selben Alter nur meine Tochter ist 9 Jahre jünger.
Du bist mir aber schon einen Schritt voraus. Meine nun Ex wohnt noch hier und ist auf Wohnungssuche. Hoffe sie findet bald was. Sie will mit ihrem Sohn zusammen ziehen.
Da deine Tochter schon so alt ist, wird sie eine gehörige Portion Mitsprache haben.
Ich drück dir die Daumen. -
Hallo und herzlich willkommen erst mal.....
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Hi,
ZitatOriginal von thorsten17
ich bin neu bei euch. hab mich vor 4 wochen von meiner frau getrennt ( sie hat vor über 1 jahr einen neuen mann kennengelernt (leugnet alles) bin dann wieder nach berlin gezogen. meine tochter ist 14 jahre und ist mit mir mitgekommen. vielleicht ist jemand in der selben situation.Ich bin ebenfalls AE-Papa, mit einer 14-jährigen Zicke
Naja, der Typ kann dir egal sein ...
Seid ihr verheiratet ?
Im übelsten Falle, könntest du EU/TU blechen müssen :kopfGruß
babbedeckel -
was meinst du mit EU/TU :schwitz
ja wir sind verheiratet
wie sieht das denn deine zicke :anbet -
Hallo Thorsten!
EU ist Ehegattenunterhalt und TU Trennungsunterhalt.
Was meinst du mitZitatOriginal von thorsten17
ich wollte mich als vater mal informieren wie die gerichte so entscheiden., entscheiden in Bezug worauf?
LG von Nova!
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Hi,
ZitatOriginal von thorsten17
wie sieht das denn deine zicke :anbetTöchterchen ist nicht immer eine Zicke, nur manchmal
...hormonschub ...
Naja am Anfang war Töchterchen 11, da hat sie gelitten, eben weil wir auseinandergingen.
Kinder wollen immer beide ET um sich haben.
Mittlerweile, sieht es Töchterchen entspannter, wobei sie manchmal noch leidet, weil ihre Mutter sie immer wieder versucht zu beeinflussen :radab
...macht mich schlecht...
...lügt Töchterchen an ... :crazy
etc.
Zur Zeit ist es aber so, daß wir gut auskommen ... und auch ihre Freundinnen finden mich cool :schwitzIch kenne deine Umstände nicht, deshalb kann ich hier auch nicht sagen, was noch alles kommen könnte.
Wenn EX aber jetzt schon ihren Freund leugnet...dann höre ich die Nachtigall trapsen .... :angryGruß
babbedeckel -
Also ich denke mit 14 Jahren wird sie weitestgehend allein entscheiden dürfen wo sie leben möchte.
Ich denke da brauchst Du Dir keine Sorgen machen müssen. Auch nicht wenn die Mutter nu Ärger macht und z.B. vor Gericht geht.
Vorraussetzung ist natürlich das sie bei Dir alles hat und Du Dich um sie kümmern kannst. Also die Rahmenbedingungen müssen stimmen.Und was EU und TU angeht, ist es erstmal so das die Mutter für das Kind Unterhalt zahlen muss. Das steht an erster Stelle und dann kommen die anderen Sachen.
Vieleicht ist es ja eher so das die Mutter für Dich zahlen muss? Man kennt ja nicht Eure Hintergründe. Z.B. wenn Du Zuhause warst oder nur Teizeit arbeiten warst und Deine Frau ging arbeiten?
Da würd ich mich vom Anwalt informieren lassen.Ausserdem gibts ja diese Gesetzesänderung wo die Mutter nur Anspruch auf Unterhalt in den ersten drei Lebensjahren des Kindes hat.
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Hi,
ZitatOriginal von Carmen
Ausserdem gibts ja diese Gesetzesänderung wo die Mutter nur Anspruch auf Unterhalt in den ersten drei Lebensjahren des Kindes hat.tschuldige :lgh ... das war die Theorie
Nach den neusten Urteilen ist das eine Farce ...Gruß
babbedeckel -
Lach ruhig.
Ich hab bisher nur positives gehört.
Zwei Bekannte brauchten ab dem Datum nichts mehr an ihre Ex zahlen. Es gab keinerlei Probleme.
Es gibt bestimmt auch andere Entscheidungen des Gerichts. So ist das doch bei allen Sachen.
Aber man muss es wenigstens versuchen. -
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hi bitte um entschuldigung ick hab dir die e-mail geschrieben
meine ex will das meine tochter jedes 2 wochende nach warendorf kommt
mein anwalt sagt -no- . meine ex könnte jederzeit nach berlin kommen und "isi" sehen. sie -ex- will aber nicht nach berlin kommen. das mit "schlecht" machen ist leider auch bei mir so. meine -ex- will auch keinen unterhalt für "isi" zahlen .-ex- würde sogar" ihren job kündigen und auf arbeitlos machen damit ich dann unterhalt für sie zahlen müsste" zitat -ex-. bin ziehmlich- down- -
Hi Thorsten,
laß dich nicht Down, von der EX, machen
Die ist nicht mehr deine Frau, die sieht nur noch so aus :scaredLaß dich auf nix ein, UND unterschreibe NIX !!!
Anwälte der Gegenseite fordern gerne ... macht nix ... stimmt meistens nicht ... oder nur teilweise.
Deine EX sagt, sie möchte aufhören zu arbeiten ... aha .... :Hm
AAAlso... dann könnte sie zum arbeiten gezwungen werden, da sie KU-pflichtig ist, die Arbeit ehebedingt war, und ihr somit ein fiktives Gehalt angerechnet wird ... sind also nur Drohgebärden ...Wie weit bist du denn von der EX entfernt ? weil DU nach Berlin gezogen bist. Dann könnte es sein, daß du an den Umgangskosten beteiligt wirst. da du die Entfernung geschaffen hast.
Deine EX müßte die Kleine -eigentlich- abholen.Lehn dich erstmal zurück .... mache Sport ... kein Alk ....
und genieße die Zeit mit deiner "Zicke"TU/EU kommt nur was rum, sofern du (viel) mehr als EX verdienst.
Gruß
babbedeckel