Darum geht es ja nicht. Klar wenn ich einen Titel habe kann ich vollstrecken, schon richtig.
Im Moment ist nichts zu holen.
Wie gesagt ALG II und 400€ dazu verdient, die er nicht angab.
Selbstverständlich hat das Amt mit Sanktionen geantwortet, so das dann auch nichts mehr zu pfänden war.
Die schlaue Beistandschaft hatte damals einen Pfändungsbeschluss auf dem Tisch, schrieb das Amt wegen grünem Licht an. Sie wollte direkt am ALG II pfänden, doch ehe es grünes Licht gab, gabs eben die Sanktionen für ihn wegen des Nichtmeldens des 400€ Jobs und somit auch nichts mehr zu pfänden.
In meinem Beitrag gings ja vielmehr um die Frage Richtung Zukunft wie sein Einkommen überprüfen, wenn er auf nichts reagiert, er nicht mitspielt und mir die Behören die Antwort geben, sie können es auch nicht überprüfen und mir schon gar nicht mal mitteilen, wegen Datenschutzgründen eben.
Denn das ist ja immer der erste Schritt vor einer Pfändung, das ich dann wenn es so ist und er Unterhalt zahlen kann auch irgendeine Möglichkeit ausser Privatdetektiv habe, dies überprüfen lassen zu können.
Ansonsten muss ich später Kaffeesatz lesen können, wann es lohnenswert ist und wann nicht.
Zumindestens so lange Behörden wegen Unterhalt ihn wegen seiner Nachweispflicht vergeblich anschreiben, eine Nichtantwort nach der nächsten wegstecken müssen und man nichts anderes machen kann, um ihn zur Nachweispflicht zu bewegen.
Deshalb bin ich ja gespannt, wie das dann bei einem Gerichtstermin aussieht.
Es kann ja nicht sein, das man ständig auf Knien anrutschen muss, um Einkommen überprüfen zu können und er sich weiterhin über diesen Staat hier lustig machen kann.
In diesem Fall hatte ich hier einfach nur Glück, das mir der AG bekannt war.