Es gibt bei diesem Thema nur eine gute Lösung und die wird glaube ich in Frankreich praktiziert. Wer wegzieht, hat auch die Wege zu zahlen die nötig sind um die KInder von A nach B zu bringen, und zwar komplett! In Deutschland wird das oft bei Wegzug durch zwei geteilt, aber nur wenn die Mutter (falls sorgeberechtig) wegzieht und auch nur dann, wenn das vor Gericht verhandelt wurde.
Gruß Genesis