Hallo Ihr,
brauche mal einen fachkundigen Rat (und keine Grundsatzdiskussionen von radex und Co.)
Es geht um ein Schreiben vom Gericht und ich werde um Stellungnahme gebeten. Möchte da jetzt nicht näher drauf eingehen.
Meine Frage: Ist in der Unterhaltsberechnung (Düsseldorfer Tabelle) der Zeitraum, in der die Kinder den Umgang mit dem (in diesem Fall) Vater pflegen, schon mit einbezogen? Zur Info, der Umgang macht weniger als ein Drittel der Gesamtbetreuungszeit aus. Wie sieht das rechtlich aus, kann der Vater diese Betreuungszeiten finanziell geltend machen um seine Unterhaltszahlungen zu minimieren?
Freue mich auf Antworten.
Gruß,
Christiane