werziehen,was kann KV machen?

  • hey,


    ich bin ursprünglich aus Bochum. WOhne seit 9jahren in bayern. Hier habe ich auch meinen Nochmann kennen gelernt.


    Nun... er hat eine Freundin und dass sehr schnell nach unserer Trennung. (Gott sei dank, hatte ich meine Ruhe). Ich selbst bin auch wieder neu vergeben.


    Die neue Freundin vom KV ist bereits nen Monat später schwanger geworden. Sie hat ihn gut im Griff, was allerdings auch nicht schwer ist.
    Er hat schon Wochenende mit Tochter verschoeben, weil er lieber auf einen Geburtstag möchte, dabei hatte er sie in dem Monat eh nur ein Wochenende.


    Nun bin ich hier sehr alleine. Kein Netzwerk an Familie. Denn seine Familie haben nur eine Enkeltochter und Nichte, wenn sie bei ihm ist. Das war dieses Jahr insgesamt an 7Wochenende.


    Unsere Scheidung läuft und wir haben gemeinsames Sorgerecht.


    Nun habe ich mich in NRW beworben. Möchte zurück. Denn sein Interesse nimmt stetig ab. und wenn das neue Kind kommt, wird sich sein Interesse weiter verringern. Ich gehe aber nur, wenn ich auch einen Job habe.


    Kann er was gegen meinen Umzug machen???


    Ich würde ihm Hannah nicht vorenthalten. Würde einmal im MOnat für ein WE Hannah nach Bayern bringen.


    Danke für die Antworten.

    Kinder die man liebt, werden Erwachsene die lieben.

  • Ich weiß ja nicht, wie euer Verhältnis ist, aber wenn er euer Kind nur einmal im Monat sehen möchte und du ihm das zusagen kannst, dann würde ich ihn einfach ansprechen und ihm von deinen Plänen berichten.

  • Hallo,
    Du solltest Gründe vorbringen können,warum es besser ist wegzuziehen sonst kann er Dir über das Gericht Steine in den Weg legen.
    Aber Du hast ja schon gute Gründe genannt.Du solltest Arbeit haben und am besten ein soziales Netzwek,sprich Familie.


    Aber red doch mal mit ihm.Vielleicht findet ihr ne gemeinsame Lösung.


    Lg coca :strahlen

  • Hallo,


    ähnelt meinem Fall, daher versuch ich mal soweit wie es mir möglich ist zu helfen.
    Bei meiner Großen, haben sowohl die Mutter meiner Kinder als auch ich das Gemeinsame Sorgerecht. Der Lebensmittelpunkt unser Tochter war hier in Brandenburg. Die Mutter ist dann mit unserer Tochter in ein anderes Bundesland gezogen ohne eine Absprache mit mir vorher zu treffen, geschweige mein Einverständnis zu haben. Aufgrund des neuen Familienrechtes, haben wir beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Durch ihre Aktion stand mir ein Rückführungsanspruch gemäß §1632 BGB zu, was da heißt, dass ich juristisch das Recht gehabt hätte, sie dazu "zu zwingen" sich eine Wohnung in meine Nähe zu suchen oder sich an den Kosten zu beteiligen, die anfallen damit der Umgang gesichert ist. Wir haben uns dann soweit dann doch verständigt, dass wir das Prozedere angleichen, heißt ich verzichte auf mein Recht auf Rückführung, wollte ohnehin wegziehen, was liegt also näher, dass ich in die Nähe meiner Familie bzw. meiner Kinder ziehe, da ich was von meinen Kindern haben will? ;)
    Und sie sichert mir den regelmäßigen Umgang zu unseren beiden Kindern zu

    Kann nur raten, dass ihr Euch zusammen setzt und das bespricht. Wenn er sicht nicht wirklich um euer Kind kümmert, würde ich ggf. mich beim JA erkundigen, denn das ganze Trara mit Anwalt und den Unfrieden, der zwischen den Eltern aufkeimt, das bekommen ja die Kinder mit.
    Also ich kläre sowas auch lieber persönlich als dauernd den Anwalt zu befragen (zumal der das auch nicht kostenlos macht :D)


    Nun denn, gerade hat sich bei mir entschieden, dass ich mir einen neuen Couchtisch kaufen muss, da sich beim alten die Rollen gelöst haben und nicht mehr einzusetzen sind. Menno *g*


    Schöne Pfingsten und toitoi, dass sich alles bei dir klärt.

  • Zitat

    Original von Tarpeius
    Hallo,


    Durch ihre Aktion stand mir ein Rückführungsanspruch gemäß §1632 BGB zu, was da heißt, dass ich juristisch das Recht gehabt hätte, sie dazu "zu zwingen" sich eine Wohnung in meine Nähe zu suchen oder sich an den Kosten zu beteiligen, die anfallen damit der Umgang gesichert ist.



    Da gibts doch noch das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, das besagt, dass das Recht der freien Wohnortswahl nicht eingeschränkt werden darf. War bei mir so.


    Gruß,


    Christiane


  • Hallo,


    ich weiß nicht, ob es dieses gibt, zumal sich seit dem 01.01.2008 das Familienrecht stark verändert hat und ich nicht weiß, wann bei dir der Umzug war. Kann nur sagen, was mir mein Anwalt gesagt hat, was ich machen kann, und was mir von meiner Mutter berichtet wurde, da ich selber ein Scheidungskind war, wo beide Eltern das GS hatten, und das mein Vater mit dem gleichen Recht durchgekommen ist. Bei den ganzen Gesetzestexten blickt ohnehin niemand durch, der nicht Jura studiert hat. Darum auch mein Rat miteinander zu reden. Vielleicht akzeptiert er es ja auch, dann sollte man das schriftlich niederhalten, so dass am Ende nicht einem ein Strick draus gestrickt wird.


  • Und neben dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen gibts auch noch das Kindschaftsrecht, was beide Elternteile angeht.


    Ich hab's ja alles selbst durchgemacht. Ex zog vor 5 Jahren 300 km weit weg und ich verzichtete wegen dem Kind auf einen Prozess, den ich damals eher verloren hätte. Im Leben gleicht sich aber vieles wieder aus und bald werde ich meine Tochter wiederholen, per Eilantrag auf ABR und dann sind meine Chancen wesentlich besser als damals. Der Wegzug der Ex hat dem Kind eher geschadet und nun möchte sie ihren Vater mehr denn jeh wiederhaben. Verständlich.


    Gruß Genesis

  • Er kann was dagegen unternehmen, wenn ihr das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht habt.


    Du solltest ihn in einem persönlichen Gespräch von deinen Absichten erzählen.


    Wenn er dem Umzug nicht zustimmt (bei uns war ein Schulwechsel damit verbunden, was die Sachen nochmal kompliziert hat) dann hast du die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten und das Ganze gerichtlich zu regeln.


    Heißt.... du müsstest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


    Bei mir war es so, das sich alle Stellen ausdrücklich für einen Umzug ausgesprochen haben (Jugendamt, Familienberatung, Therapeutin) .
    Mein Mann hat dann in der Verhandlung sein Einverständnis zum Umzug gegeben.
    Damit blieb das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei uns beiden und ich konnte
    umziehen.


    Aber wie gesagt, erste Priorität hat immer ein persönliches Gespräch.

  • Hallo,


    also, wenn der Vater eh nicht so viel mit seinem Töchterchen anfangen kann, dann sollte er auch nicht wirklich etwas gegen einen Umzug zurück ins Revier von Dir haben können. Er kann ja sein Töchterchen besuchen, wenn er will.


    Allerdings meine ich, dass Du Dich dann evtl. auch an seinen Fahrtkosten beteiligen müsstest, was dann mit dem Unterhalt aufgerechnet werden könnte.


    Selbst Bochumerin kann ich absolut verstehen, dass Du zurück möchtest.(Bochum, ich komm aus dir, Bochum ich häng an Dir...... :pfeif Wenn hier auch noch Deine Familie wohnt, also ein Netz für Euch wäre und die Jobaussichten besser sind, sind das schon vernünftige Argumente.


    Hoffentlich könnt ihr Euch auch ohne das Gericht einigen. :daumen :daumen


    Lieber Gruss

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Habe es hinter mir, denn nun mußte es sein. Ziehen in 5Wochen wieder in meine Heimat. Habe einen neuen Job und nun mußte ich mit meinem Exmann reden...


    Es lief sehr gut und ist auch sehr traurig... Er hat volles Verständnis für mein Handeln und hat es sich fast gedacht. Er glaubt auch, dass meine Familie (die er sehr mag und es dort auch immer sehr schön und geborgen fand) unserer Tochter gut tut. Und es ist auch voll und ganz ok, wenn ich sie nur einmal im MOnat bringen kann. Vielleicht kommt er drauf zurück, dass er mal alleine zu uns kommt und sie besucht.


    Er will mir sogar helfen einen günstige Unterkunft zu finden, wenn wir hier sind.


    jetzt muss ich meine Anwältin nur noch bitten, dass sie mir das mit der Aufenthaltsbestimmung bei der Scheidung mit machen soll.


    jetzt geht es mir viel besser und ich kann endlich das packen anfangen...

    Kinder die man liebt, werden Erwachsene die lieben.

  • Ich freue mich für dich, das alles so gut gelaufen ist.


    Wenn beide Elternteile geistig reif sind und das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen, dann passieren solche Sachen wie bei Euch.


    :respekt

  • Zitat

    Original von Tilla
    Ich freue mich für dich, das alles so gut gelaufen ist.


    Wenn beide Elternteile geistig reif sind und das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen, dann passieren solche Sachen wie bei Euch.


    :respekt


    Find ich auch! :respekt