Wieviel darf die Wohnung kosten bei Hartz4??

  • Hallo Ihr Lieben!


    Ich weiss nicht ob Ihr dieses Thema nicht schonmal hattet,aber ich hab eine Frage.Ich bin ja nun mit meiner Tochter alleine.Wir suchen schon eine ganze Zeit nach einer Wohnung für uns,da unsere jetzige zu teuer fürs Amt ist.Ist ja auch Ok!Nun ist es so,dass ich eine Wohnung suche,die nicht teurer als 444,00€ sein darf.Ist ganz schön schwer ,was zu finden.Jetzt hab ich gehört,dass ich als Alleinerziehende 10% mehr Warmmiete haben darf.Weiss jemand von Euch,ob das stimmt??



    Liebe Grüsse Zeinab


    Ich wünsch Euch einen schönen Feiertag morgen!!!

  • Habe das jetzt zwar nicht im Kopf, empfehle Dir aber, Dich mal intensiv mit dem SGBII zu beschäftigen. Google mal nach dem Gesetzestext. Dort könntest Du noch mehr wertvolle Infos finden, mit denen beim Amt nicht immer ähem, nenne es mal spendabel, umgegangen wird. Bei Diskrepanzen mit dem Amt, den Texte zu kennen und zum sofortigen Nachweis mit dem SGB in Buchform bereit unter dem Arm zum Gespräch zu gehen, vielleicht noch mit ein paar kleinen Merkzetteln versehen, kann Wunder wirken :D kWird Dir der AE-Zuschlag gewährt? Findest Du wenn, auf dem Bescheid. Und bei eventuellen Betriebskosten- oder Heizkostennachzahlungen nur nicht abspeisen lassen, sondern Kampfgeist zeigen. ;)

  • Wo in Berlin suchst Du denn? Und in welcher Ausstattung?
    Für über 400 € hätte ich zumindest vor zwei Jahren noch eine ganze Menge Wohnungen gefunden. Mir war's halt einfach zu teuer.


    Gruß
    Simone

  • Hallo Zeinab,


    die genaue Quadratmeterzahl ist scheinbar nur dann von Belang, wenn die ARGE den Umzug zahlen muss. Doch kommt es häufig vor, dass man von der ARGE falsche Auskünfte erhält und muss sich unbedingt selbst genau informieren (tacheles-sozialhilfe.de). Mich wollte die ARGE z.B. zum Umzug zwingen, obwohl die qm-Zahl i.0. gewesen wäre, weil ich mit dem 2. Kind schwanger war. Als ich Umzugsgelder beantragen wollte, teilte mir der Chef(!) der Leistungsabteilung mit, dass ich nur Anspruch auf 70,- Umzugsbeihilfe hätte!!! Da ich ziemlich isoliert lebte, hatte ich keine Hilfe von Verwandten oder Bekannten zu erwarten. Aber das interessierte die ARGE nicht. 70,- Euro, mehr nicht, hieß es. Weil ich die Brüder schon kenne, habe ich mir schriftliche Angebote von drei verschiedenen Umzugsunternehmen erstellen lassen und bin damit zum Anwalt gegangen. Der Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht, hatte den Hinweis von der Diakonie) erwirkte eine Umzugsbeihilfe in der Höhe des günstigsten Angebotes und ich konnte die Umzugsfirma beauftragen. Leider war die Wohnung, in die ich zog, auf Dauer nicht zu ertragen (war nicht vorherzusehen) und ich war wieder gezwungen, umzuziehen. Diesmal hatte ich Leute gefunden, die mir beim Umzug halfen. Auch hatte ich ein Haus gefunden, das von den Kosten her angemessen war, nur die Quadratmeterzahl war natürlich zuviel (2 Etagen). Die Sachbearbeiterin meinte von oben herab, dass sie mir deshalb weniger zahlen würde als für die vorherige Wohnung. Nachdem ich den Bescheid erhalten hatte, bin ich damit sofort wieder beim Anwalt gewesen und dieser hat wiederum mein Recht erwirkt. Ich bekomme nun angemessenes HartzIV und wohne in einem Haus mit Garten. Durch viele leidvolle Erfahrungen mit dem Sozialamt bzw. der ARGE habe ich die Strategie entwickelt, bei der leisesten Unklarheit zum Anwalt zu gehen. Auch wenn Nachzahlungen geleistet werden müssen, gehe ich mit diesen sofort zum Anwalt. Anfangs habe ich das nicht getan und die ARGE hat erst viele Wochen später die Hälfte nachgezahlt! Als ich zum Anwalt ging, übernahm sie die Kosten in wenigen Wochen vollständig! Ein solches Vorgehen kann ich nur empfehlen.


    Liebe Grüße
    Chrystal

  • Soweit ich weiß darf deine Miete in Berlin für zwei Leute nicht über 444 Euro sein egal ob alleinerziehend oder nicht. Preiswerte Wohnungen findest du zum Beispiel im ehemaligen Ostteil von Berlin.