Unterhalt Mutter für (bald) 18. Jährigen Sohnemann

  • Das Jugendamt hat bei uns sogar das bald 18jährige Kind angeschrieben und darauf hingewiesen und angeboten die Berechnung zu übernehmen. Wir hatten allerdings eine Beistandschaft.


    Ich fand das damals sehr nett. Und dadurch wurde dem bald Volljährigen Kind klar, dass es jetzt Entscheidungen treffen muss.

  • Guten Morgen,


    das ist kein freiwilliger Service, sondern ein gesetzlicher Anspruch, den volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr haben (§18 Abs. 4 SGB XIII). "Meine" 18 jährigen Kids kriegen ein Anschreiben, wo drinsteht, was jetzt Phase ist (sinngemäß: jetzt bist du am Drücker junger Mensch) und nen Flyer. Der eine oder die andere kommt dann auch schon mal auf mich zu und lässt sich das dann berechnen.


    Es wäre auch teilweise, je nach vorherrschender Konstellation, extrem hart und herausfordernd für so nen jungen Menschen, wenn er gegen die eigenen Eltern (die dann vll. auch nicht unbedingt freiwillig mitmachen) solche Ansprüche geltend machen müsste. Ja das Leben ist hart, aber bei sowas sehe ich die Kinder von Haus aus in einer denkbar schlechten Position.


    Und ausrechnen tuts auch hier die Beistandschaft. Ob das die wahren Experten sind, ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Euer beider Einkommen wird halt gerechnet und quotiert. Aber ich gehe doch davon aus, das man sich da leidlich gut auskennt, weil das dort Tagesgeschäft ist.

    Selbständige und Konsorten sind da ein wenig herausfordernder, aber die müssen dafür auch quasi die Zahlen von 3 Geschäftsjahren komplett vorlegen.

    Letztlich und aus der Erfahrung heraus...ich gehe mal davon aus, das der KV schon mitmachen wird, denn im Endeffekt wird er finanziell entlastet werden durch das ganze. Es ist also in seinem ureigensten Interesse, dass er keine großen Scherereien macht.


    Viel Erfolg dir und mögest du niemanden an die Wand werfen :)