Angewidert sein - KV

  • Ich habe gerade die Suchfunktion benutzt und habe dann folgendes gefunden: Die Beistandschaft endet, sobald das Kind 18 ist.

    Es geht doch aber dann um die Zeit nach 18 - und da ist dann die Beistandschaft nicht mehr vorhanden.

    Was macht das dann für einen Sinn ?

    Nochmals, wie bereits geschrieben: Der Titel wird in der Regel zeitlos gestellt. Damit ist er über den 18. Geburtstag gültig. Um ihn zu ändern, also mit einer geringeren Summe zahlungsverpflichtet zu sein oder gar nicht mehr, müsste dann der Vater aktiv werden und eine etwaige Neuberechnung herbeiführen. Eine völlig andere Situation. Mit Titel ist man erheblich besser gestellt (und den Ärger hat der unterhaltspflichtige Elternteil bzw. den Druck, sich zu kümmern ...)


    Wenn Du dem 18jährigen Kind den Titel dann übergibst (oder die Beistandschaft), dann hast Du alles getan, was Du tun kannst. Gibt es jedoch keinen Titel, dann muss der 18jährige selbst zuerst Auskunft einfordern. Von dir, vom Vater. Und dann berechnen oder bei Nichtauskunft auf Auskunft klagen. (Das wiederum funzt im nichteuropäischen Auzsland nur ganz selten).


    Und nein, richtig raus bist du nicht, wenn Kind 18 wird. Dann bist du barunterhaltspflichtig und hast alles von der anderen Seite aus am Bein. Auch da ist es gut, alles schon vorher zu machen, wo man gleichzeitig für Kind und sich agieren kann in Personalunion.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nicht zwingend, ist aber äußerst unangenehm und in der Regel wird der Flieger verpaßt bist das geklärt ist....


    Lass die Beistandschaft arbeiten, die unterstützt auch junge Erwachsene bis 21 Jahre.


    Mit 18 sind viele Kinder noch nicht mit der Schulausbildung fertig - das ist nunmal so - die letzten Jahre machen den Braten dann auch nicht fett.

    Aber was ist, wenn der Vater nie zahlungsfähig war ?

    ja, gut andererseits, wie kann er dann in sein Land fliegen.....hm,...

    Mein Sohn will nicht gegen seinen Vater vorgehen.....er will einfach nichts mehr mit dem zu tun haben.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Nochmals, wie bereits geschrieben: Der Titel wird in der Regel zeitlos gestellt. Damit ist er über den 18. Geburtstag gültig. Um ihn zu ändern, also mit einer geringeren Summe zahlungsverpflichtet zu sein oder gar nicht mehr, müsste dann der Vater aktiv werden und eine etwaige Neuberechnung herbeiführen. Eine völlig andere Situation. Mit Titel ist man erheblich besser gestellt (und den Ärger hat der unterhaltspflichtige Elternteil bzw. den Druck, sich zu kümmern ...)


    Wenn Du dem 18jährigen Kind den Titel dann übergibst (oder die Beistandschaft), dann hast Du alles getan, was Du tun kannst. Gibt es jedoch keinen Titel, dann muss der 18jährige selbst zuerst Auskunft einfordern. Von dir, vom Vater. Und dann berechnen oder bei Nichtauskunft auf Auskunft klagen. (Das wiederum funzt im nichteuropäischen Auzsland nur ganz selten).


    Und nein, richtig raus bist du nicht, wenn Kind 18 wird. Dann bist du barunterhaltspflichtig und hast alles von der anderen Seite aus am Bein. Auch da ist es gut, alles schon vorher zu machen, wo man gleichzeitig für Kind und sich agieren kann in Personalunion.

    Ich bin jetzt mit der Dame vom UVG so verblieben, dass wir jetzt erst mal abwarten wie das Zahlungsverhalten des KVs sich entwickelt - 1 bis 2 Monate - ob er die 676,-- kontinuierlich zahlt.

    Des weiteren meinte sie, wenn meine zuständige Sachbearbeiterin ( leider schon länger krank) der Beistandschaft wieder da ist, wird sie sich mit der mal kurzschließen und sich dann wieder bei mir melden.

    Momentan ist nur eine Sachbearbeiterin da, weil alle anderen krank sind.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Hört sich ja erst einmal gut an. Trotzdem solltest du die Rechtsposition von dir und Kind sichern und schriftlich - noch diesen Monat - eine Beistandschaft beantragen.

    "Beraten" können sich Beistandschaft und Vorschusskasse auch dann. Aktiv werden in deinem Sinne muss aber nur die Beistandschaft. Die Unterhaltsvorschusskasse ist nämlich raus aus der Sache, wenn Ex jetzt den Vorschuss leistet. Und hat dann auch nichts mehr zu besprechen bzw hat keine Berechtigung, irgendetwas für euch zu tun.

    Das ist übrigens eine Behörde. Mag sein, dass die eine Mitarbeiterin krank ist. Da steht aber jetzt der Vorgesetzte im Senkel, dass die Arbeit rechtskonform erledigt wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.