Ich habe gerade die Suchfunktion benutzt und habe dann folgendes gefunden: Die Beistandschaft endet, sobald das Kind 18 ist.
Es geht doch aber dann um die Zeit nach 18 - und da ist dann die Beistandschaft nicht mehr vorhanden.
Was macht das dann für einen Sinn ?
Nochmals, wie bereits geschrieben: Der Titel wird in der Regel zeitlos gestellt. Damit ist er über den 18. Geburtstag gültig. Um ihn zu ändern, also mit einer geringeren Summe zahlungsverpflichtet zu sein oder gar nicht mehr, müsste dann der Vater aktiv werden und eine etwaige Neuberechnung herbeiführen. Eine völlig andere Situation. Mit Titel ist man erheblich besser gestellt (und den Ärger hat der unterhaltspflichtige Elternteil bzw. den Druck, sich zu kümmern ...)
Wenn Du dem 18jährigen Kind den Titel dann übergibst (oder die Beistandschaft), dann hast Du alles getan, was Du tun kannst. Gibt es jedoch keinen Titel, dann muss der 18jährige selbst zuerst Auskunft einfordern. Von dir, vom Vater. Und dann berechnen oder bei Nichtauskunft auf Auskunft klagen. (Das wiederum funzt im nichteuropäischen Auzsland nur ganz selten).
Und nein, richtig raus bist du nicht, wenn Kind 18 wird. Dann bist du barunterhaltspflichtig und hast alles von der anderen Seite aus am Bein. Auch da ist es gut, alles schon vorher zu machen, wo man gleichzeitig für Kind und sich agieren kann in Personalunion.