Mietrecht - Mindesttemperatur in der Wohnung

  • Wer den Auftrag erteilt, der zahlt.


    Ganz so leicht ist es nicht - den Auftrag hat ja quasi die Genossenschaft im Nachhinein erteilt. So sollte es jedenfalls sein - deshalb hatte ich auch eine Mail an sie geschrieben, dass ich wegen der nicht funktionierenden Heizung, die Heizungsfirma angerufen hatte - worum diese mich gebeten hat.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Setzt mein erneuter Widerspruch die Zahlungsfrist außer Kraft?


    Volleybap Darf ich hier noch mal nachhaken, falls Du da so grundsätzlich Bescheid weißt? Ich würde das ungern bezahlen, bevor das abschließend geklärt ist. In einer erneuten Mail habe ich um ein Gespräch mit der Geschäftsführung gebeten und weiß nicht, wann sich da etwas tut. Zahlungsfrist ist bis 3. Februar. Ich möchte auch vermeiden, denen noch mehr "Futter" zu geben und Anlass für Mahngebühren, oder so etwas.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Naja. Unberechtigte Rechnung. Bist weder Auftraggeber noch Leistungsempfänger. Ich würde keinen Cent zahlen und die Rechnung wg. falschem Empfaenger an den Absender zurück schicken.


    Einzig der Staat kann verlangen und durchsetzen, dass seine Rechnungen/Gebühren trotz Widerspruch gezahlt werden müssen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Dir.

    Naja. Unberechtigte Rechnung. Bist weder Auftraggeber noch Leistungsempfänger. Ich würde keinen Cent zahlen und die Rechnung wg. falschem Empfaenger an den Absender zurück schicken.


    Die Rechnung der Heizungsfirma ging ja zunächst, wie immer, an die Genossenschaft, die diese wohl auch schon beglichen hat, wie ich anhand eines Stempels sehe. Und die Genossenschaft möchte jetzt das Geld von mir zurück haben und schrieb am Ende ihres Antwortbriefes auf meinen ersten Widerspruch, "sie fordern mich auf", das bis zum 3.2. zu überweisen... Das geht mir gerade mehr an die Nieren, als mir lieb ist.


    Wenn es so


    Einzig der Staat kann verlangen und durchsetzen, dass seine Rechnungen/Gebühren trotz Widerspruch gezahlt werden müssen.


    ist, bin ich ja erst mal auf der sicheren Seite, mit dem zweiten Widerspruch.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Sooo - heute hatten wir einen Gesprächstermin bei der Genossenschaft; mein Sohn hat mich begleitet. Nach einigem Hin und Her haben sie mich gefragt, ob ich einverstanden wäre, knapp die Hälfte der Rechnung zu übernehmen. Ich habe zugestimmt und war mit dem Verlauf im großen Ganzen zufrieden. Mein Sohn meinte zwar hinterher, er hätte eigentlich gerne noch so deutliche Worte gefunden, dass ich am Ende gar nichts hätte zahlen müssen und das wäre aus meiner Sicht auch eigentlich richtig gewesen, aber ich kann so auch damit leben; wir sind in Frieden auseinander gegangen und jeder hat "sein Gesicht gewahrt". Es ist oft wirklich besser, persönlich miteinander zu sprechen, als nur hin- und herzuschreiben.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~