Umgangsverhandlung

  • Hallo, meine ex Frau und ich haben uns 2018 getrennt, unser gemeinsamer Sohn damals knapp 3 Jahre alt blieb bei mir da sie quasi von einem Tag auf den anderen gegangen ist. Danach hatte sie erstmal so gut wie keinen Kontakt. Es wurde dann eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt ausgearbeitet an die sie sich aber auch nur sporadisch gehalten hat. Im März 2019 haben wir dann eine Umgangsvereinbarung ausgearbeitet an die sie sich soweit gehalten hat,es passte mir zwar nicht das unser Sohn bei ihr nur fremdbetreut wurde aber dagegen konnte ich nichts tun. Nach den Umgängen kam mein Sohn immer mit Verhaltensauffäligkeiten nach Hause, im September 2020 war es dann so schlimm das er sich unentwegt die Hände und Arme blutig biss,sich im Gesicht kratzte und abwesend wirkte. Aus diesem Grund fuhr ich mit ihm ins Krankenhaus und nach 2 Tagen wurde von den Ärzten angeraten den Umgang neu zu überdenken und beim Jugendamt zu sprechen. Meiner damaligen Frau teilte ich mit was los ist und das der Umgang von meiner Seite erstmal eingestellt wird. Nach einem Gespräch mit dem Jugendamt teilte ich ihr 4 Termine mit aber daran zeigte sie kein Interesse.


    Dann hörte ich von Oktober 2020 bis Juni 2021 gar nichts mehr von ihr. Im Juni 2021 stand sie dann mit ihrem neuen Lebensgefährten vor der Tür und wollte unseren Sohn sehen da er Geburtstag hatte, dies lehnte ich ab und bot ihr an später noch einmal zu kommen aber dann alleine und nicht mit einer völlig fremden Person,dies lehnte sie ab. Einen Monat später saßen wir tatsächlich beim Jugendamt und besprechen erstmal begleitenden Umgang. Aber bis auf einen Termin den ich nicht wahrnehmen konnte wegen meiner Arbeit hörte ich nichts mehr. Es war ab August 2021 also wieder still.

    In der Zwischenzeit sind wir umgezogen, was,ich ihr schriftlich mitteilte. Im Juli 2022 ging es dann um die schulanmeldung und dort werden beide Unterschriften gebraucht,nachdem ich meine Ex Frau ( sie war zwischenzeitlich unbekannt verzogen ) ausfindig gemacht habe,kam dann ein Brief ihrer Anwältin. Hier wird erklärt das mein Sohn bei mir geblieben ist weil sie damals noch in der Ausbildung war und sich deshalb nicht vollumfänglich und altersgerecht hätte um das Kind kümmern können. Das ich von Anfang an die Umgänge Boykottiert hätte. Das wir natürlich ohne ihre Zustimmung umgezogen sind. Und die Begründung dafür das sie jahrelang nichts getan hat ist das sie Angst vor Auseinandersetzungen mit mir hatte. Nächsten Monat treffen wir uns also vor Gericht wegen Umgang, auf was kann ich mich einstellen? Eine Frage noch ,mein Sohn hat einen Verfahrensbeistand bekommen der uns besuchen will und er soll auch von der Richterin angehört werden. Ich weiß nicht welchen Sinn das macht da mein Sohn gravierende Entwicklungsverzögerungen hat,er ist 7 und auf dem Stand von einem 2jährigen, hat frühkindlichen Autismus und spricht bisher kein Wort.

    Beste Grüße und vielen Dank

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    In der Zwischenzeit sind wir umgezogen, was,ich ihr schriftlich mitteilte. Im Juli 2022 ging es dann um die schulanmeldung und dort werden beide Unterschriften gebraucht,nachdem ich meine Ex Frau ( sie war zwischenzeitlich unbekannt verzogen ) ausfindig gemacht habe,kam dann ein Brief ihrer Anwältin. Hier wird erklärt das mein Sohn bei mir geblieben ist weil sie damals noch in der Ausbildung war und sich deshalb nicht vollumfänglich und altersgerecht hätte um das Kind kümmern können. Das ich von Anfang an die Umgänge Boykottiert hätte. Das wir natürlich ohne ihre Zustimmung umgezogen sind. Und die Begründung dafür das sie jahrelang nichts getan hat ist das sie Angst vor Auseinandersetzungen mit mir hatte. Nächsten Monat treffen wir uns also vor Gericht wegen Umgang, auf was kann ich mich einstellen? Eine Frage noch ,mein Sohn hat einen Verfahrensbeistand bekommen der uns besuchen will und er soll auch von der Richterin angehört werden. Ich weiß nicht welchen Sinn das macht da mein Sohn gravierende Entwicklungsverzögerungen hat,er ist 7 und auf dem Stand von einem 2jährigen, hat frühkindlichen Autismus und spricht bisher kein Wort.

    Beste Grüße und vielen Dank

    Hallo Freddispapa,


    zuerst einmal auch hier noch ein herzliches Willkommen.

    Es ist eine schwierige Situation, in der Du steckst. Und damit meine ich nicht die umgangsauseinandersetzung mit Deiner Ex, sondern vor allem die gravierende Entwicklungsverzögerung bei Deinem Sohn. Hier hoffe ich, dass Du gute Unterstützung hast von allen Seiten - zumal die mutter sich ja wohl nicht die Bohne kümmert.


    Nun aber zu deinen Fragen. Das Gericht wird im Grunde wenig Interesse an der Vergangenheitsaufarbeitung haben. Die Historie ist für Dich belastend, für Deine Ex anscheinend auch. Aber das ist vergossene Milch. Das Familiengericht hat nicht die Aufgabe wie ein Strafgericht, irgendeine Schuldfrage zu klären. Sondern es hat vielmehr die Aufgabe, die anliegenden Dinge so zu klären, dass eine im normalen Rahmen sich bewegende zukunft für alle ermöglicht, vorrangig fürs Kind.

    Aus diesem Grund ist dem Kind auch der Verfahrenspfleger zur Seite gestellt worden. Der Gesetzgeber bzw. das Familienrecht schreibt das seit vielen jahren als Standard vor. Grund: Wie Du jetzt schon siehst, wird in so verfahren vor allem von denEltern agiert und deren Anwälten. Die klagen, tun und lassen. Sicher mit gutem Willen, aber eindeutig streitig. Ob immer im Sinne des Kindes, weiß der Außenstehende nicht. Den mutmaßlichen Willen des Kindes soll der Verfahrenspfleger ermitteln und vertreten.

    Das ist normalerweise bei einem Siebenjährigen kein großes Problem. Bei deinemSohn, den duauf dem Stand eines Zweijährigen beschreibst, aber - wie Du zurecht anmerkst - schon. Nur: Diese Situation scheint weder dem Gericht noch dem Verfahrenspfleger bekannt zu sein bzw. sie können sie vielleicht nicht richtig einschätzen. Darum gehtr es in erster linie beim Besuch des Verfahrenspflegers. Er soll die Situation einschätzen und entsprechend dem Gericht als Art "Anwalt des Kindes" berichten. Wichtig. Der Verfahrenspfleger will deinem Sohn helfen und damit auch dir. Im Grunde sollte ihr an einem Strick ziehen - und in die selbe Richtung.

    Sicherlich wird er bei dem Besuch fragen, wie Deinem Sohn denn im Moment versucht wird zu helfen, was medizinisch, was sozialpädagogisch getan und unternommen wird. Wie die Prognose ist.

    Darunter fällt sicherlich auch die Streitigkeit um die Einschulung und die benötigte zweite Unterschrift. Es wird sicherlich bereits medizinische Dokumente darüber geben, ob und wie Dein Sohn eingeschult werden kann und welche Integrationshilfen zur Verfügung gestellt werden können und müssen. - Da wird dann die benötigte Unterschrift der Mutter natürlich ad absurdum geführt: Mutmaßlich kann das Schulamt nur eine einzige Möglichkeit der Beschulung anbieten - wenn überhaupt schon derzeit.


    Nur: All diese Dinge müssen dem Gericht vorgelegt werden, damit es das weiß. Auch wenn es in dem Verfahren "nur" um Umgang geht, ist es doch wesentlich, um eine kindgemäße Einschätzung zu geben. Da wird es unter anderem darum gehen, wie die Belastungen durch den Hilfeplan fürs kind aufgefangen werden können, wenn nurn eine Umgangsregelung durchdacht werden soll, die für ein Kind in der Situation Deines Sohnes vermutlich nicht einfach wegzustecken sein wird.


    Ich wünsch Dir viel Kraft bei allem. Wobei das Gerichtsverfahren sicherlich eine "einfache" Sache sein wird im Vergleich zu dem, was Du derzeit und zukünftig für Deinen Sohn wirst leisten müssen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine Tochter hat ihren Vater fast 8 Jahre nicht gesehen, und als es zu Kontakt und Umgang kam, war ich erst sehr aufgeregt und unsicher, auch ängstlich, aber eigentlich wusste ich schon, wie wichtig es für sie ist. So musste sie nicht mit einer „leeren Stelle“ groß werden.


    Ich finde grundsätzlich schon, dass man dem anderen Elternteil eine Chance geben sollte, eine Beziehung zu dem eigenen Kind aufzubauen.


    In eurem Fall wird man sicher sehr genau hingucken, was für euren Sohn gut ist. Das sollte ein angebahnter, am Anfang vielleicht begleiteter Kontakt sein, der dann für das Kind stabil und verlässlich wird. Ansonsten macht es wenig Sinn, ein hü und hott kann das Kind verwirren und belasten. Darauf würde ich auch hinweisen, wenn sich eine Gelegenheit dazu ergibt.


    also nicht, dass du das ganze ablehnst, sondern dass du bestimmte Bedingungen stellst aufgrund der Situation (lange keinen Kontakt, schwierige Elternebene) und der Besonderheiten eures Kindes (braucht viel Zeit zum kennenlernen, braucht viel Verlässlichkeit und braucht Kontinuität).

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis