Kürzung vom Unterhalt

  • Hallo,


    das Problem mit der Tituliererei beim JA ist doch, dass das JA darauf drängt, aber nicht aufklärt, was so ein Titel überhaupt bedeutet ..Recht des Kindes und so... Hauptsache der Lappen ist eingesackt, richtige Berechnung ist fraglich so meine Erfahrung und der Mindestunterhalt eingetütet, Akte 2 x so erlebt. Einmal in eigener Sache, da wurde angeblich gar nicht gerechnet (allerdings schon 18 Jahre her), einmal bei LG vor 7 Jahren (da war ich damals bei der Titulierung mit dabei - anderes JA). Und jetzt vor Monaten kams auch nochmal fast dazu, weil der erste Titel abgegeben war (Ausbildung) und jetzt sollte ein neuer erstellt werden auf Biegen und Brechen ("da kann er dann antanzen"). Bis die die Berechnung richtig erstellt hatten (konnten sie auch über Monate nicht, weil Muddi die Einkommensbelege von Kind nicht beigebracht und diesen Umstand sowieso anfangs verheimlicht hatte, Ausbildungswechsel...Drama das erst rauszufinden). Mal schnell vorbeikommen und unbefristeten Titel unterschreiben - klar Mindestunterhalt - war halt nicht. Als endlich richtig berechnet werden konnte (bis dahin wurden freiwillig Abschlagszahlungen überwiesen), hat der 18. Geburtstag an der Tür geklingelt. Gerne wären wir noch zum JA und LG hätte noch für den letzten laufenden Monat nen befristeten Titel bis zum 18. Geburtstag unterschrieben. Mit entsprechender Ansage an Frau Beistandschaft, "die mit Männern gut kann"... Sie wollte dann aber leider nicht mehr 😉 ( man war ja auch scharf auf nen unbefristeten, als dann durchsickerte, Titel nur befristet bis zum 18. war das Thema Titel vom Tisch und die Beistandschaft ja dann auch beendet)...ach ja, bezahlt wurde all die Jahre immer und pünktlich. Automatisch mit Erhöhung, aber auch mit Senkung (durch KG-Erhöhungen).


    Wenn es wenigstens so einfach wäre den Titel abändern zu können...ne da kannst dann doch zum Gericht rennen und Geld ausgeben. Und auch diese unbefristeten Titel, die sie einem dann vorsetzen, sind ein Unding. Spätestens ab dem 18. ändert sich alles. Sagt einem aber auch keiner. Sagt auch keiner, dass man nicht das titulieren muss, was hingerotzt wird. Letztlich wissen die wenigsten bei der Titulierung, was sie da eigentlich machen. Muss man halt und die werden schon wissen, was richtig ist...


    Und was ich selber damals erlebt habe in eigener Sache...kurz: hab meinen Titel damals (11 Jahre her) dann einfach abgeholt und zum Anwalt getragen...


    Nein ich bin kein Freund von Beistandschaften...


    Bei uns hat das Elend Beistandschaft jedoch seit ein paar Monaten auch bezüglich Sohn von LG ein Ende. Unsere Kinder sind volljährig und in Ausbildung und wir den Verein los.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Das Gesetz ist eindeutig: Die Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Dazu hat der Umgangselternteil einen Mindestunterhalt zu erbringen. Dafuer ist er verantwortlich und verpflichtet.


    Kann er diesen Unterhalt seiner Meinung nach nicht leisten, dann ist es Bringschuld des Unterhaltspflichtigen, entsprechende Beweise dafür beizubringen.


    Das Jugendamt muss genausowenig wie ein Richter einem Unterhaltspflichtigen die Welt erklären.


    Die Berechnungen der Beistandschaft stimmen übrigens zu rund 99Prozent überein mit den eventuell späteren Berechnungen der Gerichte. Zu Abweichungen in Prozessen kommt es meist, weil der Unterhaltspflichtige im Prozess auf einmal neue Belege einbringt. Hätte er das rechtzeitig getan, als er dazu aufgefordert worden ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für euren Input 🙂 ich habe letzte Woche mit dem JA gesprochen und die gleiche Sachbearbeiterin wie mein Ex erwischt. Sie konnte sich an das Telefonat mit ihm erinnern.


    Sie hat ihm mitgeteilt, dass er nur den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen muss, auch wenn er mehr verdient. Ich hätte keinen regulären Anspruch auf mehr Geld. Wenn ich vermute, dass er mehr zahlen müsste, dann muss ich einen Titel beantragen um den erhöhten Anspruch nachzuweisen.


    Auf ihr Anraten hin, zahlt er ab nächsten Monat nur noch den Mindestunterhalt, auch wenn er mehr verdient. Na danke auch.

  • Das kann man auch anders ausdrücken: Ohne Titel kannst Du keine Mehrzahlung als den Mindestunterhalt erzwingen.

    Doch dazu kannst du eine Beistandschaft einrichten. Die holt die Einkommensauskunft ein, berechnet den sich daraus ergebenden Unterhalt und legt Ex einen entsprechenden Titel vor. Unterschreibt er, ist alles klar. Verweigert er, kannst du den Auftrag zur Klage geben. Dann erzwingt das Gericht den Titel. Mit dem Titel in der Hand ist die Zahlung durchsetzbar.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Von der Beistandschaft/Titel hat sie mir allerdings (vorerst) abgeraten, da


    1. ich abwarten soll, ob er tatsächlich weniger zahlt

    2. er ihr gegenüber etwas von einem neuen Job mit mehr Gehalt erzählt hat


    Somit bin ich mir weithin nicht im Klaren was ich machen soll. Am einfachsten wäre es wahrscheinlich die Beistandschaft einzurichten und das JA machen zu lassen.

  • Die Beistandschaft/Jugendamt scheint hier ja auch ohne offiziellen Auftrag bereits deeskalierend unterwegs zu sein. Und zwischen den Zeilen meine ich herauszulesen, dass sie dem Ex schon deutlich aufgezeigt hat, was passieren wird, wenn er sich ganz schräg stellt. "Neuer Job" könnte bedeuten, dass der alte gerade nicht da ist. Und neuer Job bedeutet immer: Unterhalt sollte/müsste überprüft werden. Ex scheint ja die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft signalisiert zu haben.

    Was dabei herum kommt, muss man jetzt an den Taten ablesen. Ist für Dich natürlich eine gerade unangehme Situation. Du bist abhängig und kannst wenig tun. Aber versuchen zu verhindern, dass sich eine solche Situation wiederholt und deshalb tatsächlich die Beistandschaft einrichten und einen Titel bewirken. Vielleicht könntest Du das sogar gemeinsam mit Ex absprechen, ein bisschen war das ja auch sein Anliegen.


    Ich wünsch Euch, dass die Sache sich jetzt langsam zum Guten auflöst!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.