ick hab da nur mal schnell ne Frage...
Wenn der Unterhaltspflichtige wieder heiratet, wie wirkt sich das auf den Kindsunterhalt aus?
Ich meinte verstanden zu haben, dass solange Mindestunterhalt gezahlt wird, die Steuerklassenänderung und die damit einhergehende monatliche Steuerlastsenkung bei 5/3, keine zwingende Änderung des Unterhalts nach oben mit sich bringt.
Also mir geht es jetzt nicht um die Mangelfälle, sondern tatsächlich um die Fage, ob sich etwas ändert, solange der Mindestunterhalt gesichert ist oder sogar mehr gezahlt wird?
Ich meinte mal gelesen zu haben, dass der Steuerklassenvorteil der neuen Ehe vorbehalten bleibt, solange der Mindestunterhalt gesichert wird.
Ich hoffe man versteht die Frage, denn die einen sagen dass, die anderen aber das....