Besuchsrecht Corona

  • Hallo ihr Lieben,


    Der Vater meiner Tochter wohnt in Thüringen, meine Maus (1Jahr) und ich in BaWü. Wir möchten beide, dass wir Silvester gemeinsam verbringen.


    Seit dem Lockdown konnte er bei Besuchen bei meinen Eltern übernachten. Das geht nun aus diversen Gründen nicht. Es geht auch räumlich nicht, dass er bei mir schläft.


    Ist in diesem Fall die Unterbringung in einem Hotel möglich?


    Ich danke schon jetzt fürs Lesen und mögliche Antworten.

  • Hallo Julia, zuerst einmal Welcome hier im Forum. Zu Deiner Frage: Jedes Bundesland hat da etwas andere Regelungen. Für dich gültig ist die Corona Verordnung von BW vom 30.11. 2020 mit Gültigkeit vom 16.12. 20. Findest du prominent auf der Homepage von Baden-Württemberg.

    Wichtig ist gegenüber dem Hotel zu kommunizieren, dass es kein Tourismus, kein üblicher Familienbesuch ist, sondern Umgang. Wenn Übernachtungen ueberhaupt in Bundeslaendern möglich sind, dann ist Umgang m. W. immer dabei.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die allermeisten Hotels haben offen, es gibt ja immer noch nicht wenige Geschäftsreisende und die dürfen selbstverständlich beherbergt werden.


    Wir mussten im Hotel eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass wir auf Verwandachaftsbesuch sind und auch die Adresse und den Namen meiner Mutter angeben.