Wir haben also momentan recht viel Gesprächsbedarf. Nun kam also die Frage auf, dass bei stark unterschiedlichem Gehalt der mehrverdienende Teil bis zum Teenageralter des jüngsten Kindes weiterhin Unterhalt zustehen könnte (nicht Kindesunterhalt).
Praktiziert und weiter angemacht: Wechselmodell mit Kindesunterhalt an KM. Laut Anwalt KM ist einer KM (trotz Wechselmodell) keine Tätigkeit über 30h zuzumuten. Kinder sind zusätzlich in Vollzeit-Kita bzw. Schule mit Betreuungsmodell.
Wohlbemerkt hier ist ein anständiger Verdienstunterschied vorhanden.
Aber von einem Unterhalt über fast 10 Jahre? Ich erinnere mich aus meiner eigenen Scheidung, dass mir das Gericht nahelegte schnellstmöglich auf eigene Beine zu kommen. Da war meine jüngste Tochter noch nicht einmal zwei Jahre alt. Ich hatte dann auch ein paar Monate später einen Vollzeitjob aber ich wundere mich doch sehr, dass dies hier verlangt werden kann.
Oder ist das einfach nur als Versuch zu werten?
Ich dachte die Oberarzt/Krankenschwester-Versorgung sei vorbei.