Vater in der Türkei, Ausweisung

  • Hallo Isalell123


    Das wichtigste in deiner Situation ist das du ihn wie du ja schon selber geschrieben hast nicht heiratest !!!
    Aber mindestens so wichtig ist das du nicht belabern läst das Kind in der Türkei zur Welt zu bringen !!!


    Gib es beim Jugendamt genau an wie es passiert ist von wegen one night stand !!
    Nur weil er der Vater deines Kindes sein wird heißt das noch lange nicht das er wieder in Deutschland leben darf !Erkundige dich mal genau beim Jugendamt!!


    Das weiß ich weil meine Nachbarin in der selben Situation war und aus Unwissenheit einiges an Fehlern gemacht hat unter die sie noch heute (der Junge ist mittlerweile 10) leidet !!!


    Auf jeden Fall beim Jugendamt die Wahrheit sagen und richtig informieren !!!


    Gruß biker

  • Hallo nochmal ...hab etwas vergesen :rotwerd


    Versuche auch in von neutraler Stelle zu erfahren warum er ausgewiesen wurde !!!


    Wenn es z.B. häusliche Gewalt ,Betrug usw. ist .....sei schön Vorsichtig !!!!


    Das Mißtrauen das hier einige offen schreiben kann unbegründet sein ,aber wer aus Deutschland ausgewiesen wird ,muß schon einiges an Mist gebaut haben !


    biker

  • Hallo,


    danke auch mal für ein paar aufmuntere Zeilen.


    Wie schon gesagt, ich hätte auch lieber eine schönere Situation, Ehemann, Haus, Kind und Hund. Leider ist es nicht so. Problem war schon für mich, das ich als selbständige Promoterin keine Aufträge mehr bekommen habe und ich mich Hartz4 melden mußte. Bin das zum Glück jetzt durch. Muß mir nur noch eine neue Wohnung suchen und das auch noch in der Schwangerschaft.


    So jetzt zum KV:


    ich kann mir auch nicht vorstellen mit jemanden zusammen zu leben, den ich nicht kenne, Das habe ich ihn auch gesagt und auch das er nicht hoffen brauch, das ich ihn heirate. Er sagt, das will er auch nicht von mir. Jetzt wo er weiß das ich ein Baby bekomme, ruft er jeden Tag an und erzählt mir, das er für mich und das Kind da sein will. Natürlich weiß ich das da viel pla pla dahinter steckt. Weil wenn er wirklich überhaupt etwas interesse an mir hätte, dann hätte er nicht 3 monate gewartet bis er sich meldet und das mit der Ausrede, das er meine Nummer nicht mehr gefunden hat.
    Seine Familie lebt hier in Deutschland, die haben mich auch gestern angerufen und waren voll nett. Aber klar die werden sich auch denken: zum Glück hat er eine gefunden das er leichter einreisen kann.


    Er hat eine Ausweisung wegen Körperverletzung, nach seiner Äußerung nach. Er sagt auch, das er leider Mist gebaut hat, er war jung (jetzt 27) aber er ist kein Schlechter Mensch, er hat daraus gelernt. Er meint, das eine Ausweisung nicht so schlimm ist wie eine Abschiebung. Man könnte leichter wieder einreisen, wenn man Ausweisung hat.
    Ich weiß auch nicht was stimmt.


    Zu meiner Frage: was soll ich tun? Wenn ich ihn nicht angebe als Vater, dann kann er nicht so leicht einreisen. Aber ich möchte ihn angeben, weil ich nicht möchte das mein Kind in der Geburtsurkunde Vater unbekannt drinen stehen hat. Außerdem sollte er doch auch für den Unterhalt aufkommen. Wenn ich ihn als Vater angeben, dann hat er auch Rechte auf sein Kind. Natürlich möchte ich ihn diese nicht verwähren. Aber trotzdem habe ich Angst, das es ihn dann leichter ist, einfach das Kind mit in die Türkei zunehmen. Vielleicht sehe ich es dann nie wieder.
    Ich bin echt verzeifelt und voller Angst. Es ist nicht nur die Angst, hoffentlich ist mein Kind gesund, hoffentlich kommt es gesund auf die Welt und hoffentlich passiert nichts in der Schwangerschaft. Es ist im Moment meine ganze Situation. Hätte auch gerne eine problemlose Schwangerschaft oder einen Mann der für einen da ist. Leider ist es nicht so.


    Wie oft habe ich gedacht, man warum bin ich schwanger geworden. Aber mein Kind kann nichts für meine Dummheit und ich hoffe, das sich auch irgendwann alles zum Guten wendet.


    Liebe Grüße

  • Hallo,


    na wenn er sagt, er ist kein schlechter Mensch, er hat daraus gelernt, läßt das ja hoffen, aber ob es wirklich so ist, würde ich auch erst mal abwarten.


    Da hast du dir ja ne ganz schöne "Wundertüte" ausgesucht!


    Wünsche dir aber eine schöne :schwanger- schaft und das sich alles zum Guten wendet für dich und dein Kind!


    Liebe Grüße


    Kirate

  • Aus meiner erfahrung wird man wegen Körperverletzung nicht ausgewiesen, kann man auch in der Presse oft genug lesen, vor allem in der letzten Zeit mit den Gewalttaten von Ausländern in Deutschland. Also muß schon einiges vorgefallen sein. Du solltest dich wirklich bei allem möglichen Stellen erkundigen, vor allem beim JA, denn die können auch erfahren warum er ausgewiesen wurde, versuch dir soviel unterstützung wie möglich zu holen, wenn er sich wirklich geändert hat und aufrichtig zu dir steht dann wird er dich auch dabei unterstützen.


    Lg Jörg

  • Das er "nur" wegen einer Körperverletzung ausreisen mußte ,glaube ich auch ehrlich gesagt nicht !
    Wäre schön wenn unser Staat wirklich so kons. wäre .


    Sei beim J-Amt ehrlich so wirst du am meißten Informationen und Hilfe bekommen !!!


    Wegen einem one night stand brauchst du Heut zu Tage kein schlechtes Gewissen mehr haben ,wenn du bereit dazu bist die möglichen Folgen zu tragen !Und das bist du ja !!


    Alles Gute biker

  • Also ich denke auch wegen Körperverletzung wird man nicht ausgewiesen.


    Und wenn dann muss es schon eine sehr schwere Verletzung gewesen sein und nicht mal eben eine einmalige Sache im Affekt, die vieleicht nach betrunkenheit oder so passiert ist.
    Wegen sowas hätte er wohl eher eine Verwarnung bekommen.

  • aua, ne Menge Lesestoff, ich hoffe, dass das zitieren hier erlaubt ist und ich nicht gegen Forenregeln verstosse....














    Habs schon erledigt. Gruß ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Leeloo ()

  • Danke an Euch alle, für soviel Teilnahme und auch mal Hilfe.


    Habe zuerst schon gedacht ich bekomme nur Vorwürfe und die Aussagen: selber Schuld.


    Danke Engelchen für soviel Mühe. Habe mir alles Aufmerksam durchgelesen. Hat geholfen.


    Ich denke mir auch, das da mehr gewesen ist wie einmalige Körperverletzung. Denke mal da sind schon mehrer Delikte aufeinander gekommen. Er war in Haft gewesen und hat sich dann Ausweisen lassen. Hat dann in der Türkei das Militär gemacht. Wie lange er in Haft war weiß ich noch nicht. Erfahre ja Tag für Tag mehr von Ihm.
    Über das Sorgerecht habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, weil ich hätte schon gerne das Alleinige. Ich weiß ja nicht wieviel Anspruch er hat.


    Nochmal kurz: Soll ich ihn jetzt schon Angeben beim Amt oder erst wenn das Kind geboren wurde? Wegen dem Unterhalt.


    Er hat schon meine Adresse (die hatte er von mir schon in der Türkei bekommen) beim Deutschen Konsulat in der Türkei angeben. Zwecks Einreise bei der Geburt.
    Oh man da kommt noch was auf mich zu.


    Habe ihn meine Adresse und Tel. gegeben, weil er ja mir erzählt hat: das er beruflich in der Türkei ist und in ein paar Monaten dann wieder in Deutschland ist. War alles gelogen.


    Liebe Grüße

  • Du kannst bis nach der Geburt warten.


    Evtl. wird bzw. muss dann eh noch ein Vaterschaftstest gemacht werden. Je nachdem ob er freiwillig die Vaterschaft anerkennt.


    Aber ich vermute mal sobald er den Unterhaltstitel zum Unterschreiben bekommt, wird er sowieso blocken und evtl. die Vaterschaft anzweifeln oder was auch immer.


    In die Geburtsurkunde kann man den Vater auch später noch eintragen lassen.
    Davon sieht man nachher nix mehr.
    Früher wurde ein Vermerk in der Urkunde gemacht so das man sofort erkannte das es ein Nachtrag war. Aber das gibt es nicht mehr.


    Bei Lina z.B. sieht die Urkunde wie jede andere aus.


    Informieren kannst Du Dich beim Jugendamt jederzeit. Auch um schonmal zu erfahren was so auf Dich zukommt.
    Wegen dem Unterhalt mach Dir keine Sorgen.
    Das läuft sowieso erst nach der Geburt und solange er nicht zahlt bekommste auf jeden Fall was von Jugendamt (Unterhaltsvorschuss)


    Ein Recht auf das Sorgerecht hat er ohne Deine Zustimmung auch nicht.
    Das Umgangsrecht hat er jedoch auf jeden Fall sobald er die Vaterschaft anerkennt.

  • @Isabell
    Solange Du ihn nicht heiratest oder dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmst bekommst Du das alleinige Sorgerecht. (Jedenfalls wenn Dein Kind in Deutschland geboren ist.)


    Ich glaube Du musst auch nicht hinnehmen, dass er bei der Geburt dabei ist.

  • Zitat

    Original von Lovrel
    Ich glaube Du musst auch nicht hinnehmen, dass er bei der Geburt dabei ist.


    Nein, das muss sie nicht, das muss auch keine verheiratete Frau. Wenn man ein Kind bekommt, MUSS man nur eine Hebamme dazurufen, wen man sonst gerne noch dabei hätte, kann man selbst bestimmen. Die Hebamme kann im Rahmen ihrer Kompetenzen natürlich einen Arzt hinzuziehen.


    Aber ob Ehemann, Schwiegermutter oder sonst jemand mithechelt, ist allein die Angelegenheit der gebärenden Frau. Das ist natürlich für Väter, denen die Geburt sehr wichtig ist, im Zweifelsfall hart, aber die Geburt spielt sich nunmal nur im/am Körper der Frau ab und über den kann sie halt bestimmen.