Ich brauche dringend Rat

  • Weitere Umgangsklagen? Vom leiblichen Vater?


    Jedenfalls solltest du dich dringend mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. In der beschriebenen Konstellation wird ansonsten auf kurz oder lang das Jugendamt eine Inobhutnahme vornehmen (weil jeder "Profiberater" (bis auf Pfarrer und Anwälte etc.), mit dem du Kontakt aufnimmst, das in dieser Konstellation - du hast keinerlei rechtliche Position - zwingend machen muss. Das kannst du nur verhindern, wenn du jetzt proaktiv selbst mit dem Jugendamt Kontakt aufnimmst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Weitere Umgangsklagen? Vom leiblichen Vater?


    Jedenfalls solltest du dich dringend mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. In der beschriebenen Konstellation wird ansonsten auf kurz oder lang das Jugendamt eine Inobhutnahme vornehmen (weil jeder "Profiberater" (bis auf Pfarrer und Anwälte etc.), mit dem du Kontakt aufnimmst, das in dieser Konstellation - du hast keinerlei rechtliche Position - zwingend machen muss. Das kannst du nur verhindern, wenn du jetzt proaktiv selbst mit dem Jugendamt Kontakt aufnimmst.


    Erst einmal Danke für deine Antwort. Der leibliche Vater hat sich bisher nicht persönlich um einen Umgang bemüht, lediglich meine Tochter rief (in der ganzen Zeit - also von 2016 bis 2017) etwa 5-6 x an und sagte der Papa sei bei ihr und möchte den Kleinen "mal wieder" sehen. Zuletzt war das an Weihnachten 2017. Er ist bei den Gerichtsverhandlungen nicht vorgeladen, war aber die letzten beiden Male anwesend.
    Zum Thema Jugendamt: der für uns zuständige Sachbearbeiter ist gleichzeitig die Fachkraft für Paragraph 8a + 8b (Kindeswohlgefährdung) - er war das ja, der mir sagte er sei NICHT zuständig - er verwies an einen Kollegen - der war ebenfalls NICHT zuständig, sondern laut dem Kollegen dann doch der Erstere. Also wieder Rückruf bei dem - dieses Mal dann zur Antwort: "Mir sind da die Hände gebunden - das Gericht steht über mir... Das Gericht hat bisher aber nur die Regelungen zum Umgang (erweiterte Zeiten) gemacht und wie ich finde, geben die Aussagen meines Enkels doch nun eine ganz andere Situation wieder... Somit gehe ich davon aus, dass ich von dem Sachbearbeiter keine Hilfe erwarten kann... oder denkst du, wenn ich bei dem nochmal auflaufe, kann ich etwas ändern? Gibt es eine Möglichkeit irgendwelche "Rechte" zu bekommen, du schreibst ja ich habe derzeit Keinerlei rechtliche Position :-( Was soll ich dem dann noch sagen?
    Ich bedanke mich schon mal für deine Ratschläge.

  • @Oma
    das klingt richtig gruselig :wacko:


    Es klingt nicht nur gruselig, es ist so richtig schlimm gruselig, wenn man mittendrin steckt … den Kleinen so leiden zu sehen macht mich fertig …
    irgendwie höre ich vom Jugendamt nur, sie sei schließlich die Mutter … wie es dem Zwerg damit geht scheint nicht zu interessieren...

  • Er hat sicher recht das er an die Zeiten vom Gericht gebunden ist. Aber er könnte wegen Paragraph 8 den Umgang aussetzt oder begleitete umgänge anordnen. Diese würde ich dann nicht von der Familienhilfe machen lassen sondern andere Person. Du kannst ihn auch explizit drauf Hinweisen das du das Kind da gemeldet wird.

  • Du solltest ihm am Telefon sagen, dass es nicht um Sorgerecht und Umgang geht, sondern um seine Beratung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch.


    (Und bei den Umgangsverfahren ging es mehrfach ums Umgangsrecht des Vaters und der war nicht geladen? Sehr besonders)


    Und nein. Du hast nicht einmal ein Antragsrecht als Großmutter auf das Sorgerecht, da das ja bei der Mutter liegt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Oma_sucht_Rat,


    da die leibliche Mutter des Kindes vor Gericht gehen muss wenn sie die bestehende Umgangsregelung ändern möchte, gehe ich davon aus, dass bei der ersten Anhörung damals das ABR für das Kind auf dich oder (wahrscheinlicher!) auf das Jugendamt übertragen wurde. Dass du darüber hinaus selbst (Teil)Sorgerechte für das Kind erhalten wirst, ist so gut wie unmöglich.


    Zum Thema Jugendamt: der für uns zuständige Sachbearbeiter ist gleichzeitig die Fachkraft für Paragraph 8a + 8b (Kindeswohlgefährdung) - er war das ja, der mir sagte er sei NICHT zuständig - er verwies an einen Kollegen - der war ebenfalls NICHT zuständig, sondern laut dem Kollegen dann doch der Erstere. Also wieder Rückruf bei dem - dieses Mal dann zur Antwort: "Mir sind da die Hände gebunden - das Gericht steht über mir... Das Gericht hat bisher aber nur die Regelungen zum Umgang (erweiterte Zeiten) gemacht und wie ich finde, geben die Aussagen meines Enkels doch nun eine ganz andere Situation wieder...


    An und für sich hat das Jugendamt doch die Marschrichtung vorgegeben: Auch du musst zu Gericht, wenn du am bestehenden Umgang etwas ändern möchtest. Offenbar sind die geschilderten Vorgänge keiner der Gründe, die das Jugendamt zum Eingreifen berechtigt.


    Du solltest dich von einem Anwalt und ggfls von einer Organisation wie z.B. Wildwasser beraten lassen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Danke, für deine Antwort. Auch das ABR liegt bei meiner Tochter - das weiß sie nur nicht - ihr wurde damals vom Jugendamt, welches die Inobhutnahme (2014) vorgenommen hatte,
    gesagt alle Umgänge müssten vom Jugendamt genehmigt und mit mir abgesprochen werden.
    Also hatte sie beim - seit 2015- zuständigen Jugendamt angefragt, ob sie ihr Kind öfter bzw. länger sehen könnte... der Sachbearbeiter erklärte ihr, dies müsse sie schon mit mir klären, er sei NICHT zuständig...(seine Standartaussage) - ich sagte meiner Tochter, dass es gut so sei wie es ist (da waren begleitete Umgänge 14 tägig - 3 Stunden) und das wir es dabei vorerst lassen sollten. Die begleiteten Umgänge liefen da erst 3 Monate konstant.
    Daraufhin ist sie dann zum Gericht gegangen und ihren Wünschen wurde entsprochen... trotz des Hinweises von mir, dass der Kleine ja erst einmal eine Bindung zu seiner Mutter aufbauen müsse und dass dies nach ein paarmal Umgang noch nicht genug gefestigt sei um diese schon auszuweiten.
    Die anderen Male hat sie weder das Jugendamt noch mich gefragt und ist gleich zum Gericht und hatte jedes Mal Erfolg.
    Meine Hinweise, dass sich mein Enkel mit der Situation anscheinend nicht wohl fühlt und entsprechende Verhaltensauffälligkeiten zeigt, ließ die Richterin nicht gelten.


    Ich habe heute schon einen Anwalt kontaktiert, habe demnächst einen Termin dort.

  • Du solltest ihm am Telefon sagen, dass es nicht um Sorgerecht und Umgang geht, sondern um seine Beratung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch.


    (Und bei den Umgangsverfahren ging es mehrfach ums Umgangsrecht des Vaters und der war nicht geladen? Sehr besonders)


    Und nein. Du hast nicht einmal ein Antragsrecht als Großmutter auf das Sorgerecht, da das ja bei der Mutter liegt.


    O.K. ich werde den Sachbearbeiter morgen noch einmal anrufen und es ihm so sagen.
    Bei den Umgangsverfahren ging es IMMER nur ums Umgangsrecht der Mutter NICHT ums Umgangsrecht des Vaters oder beider Elternteile.
    Deswegen war er auch nie geladen. Die letzten beiden Male war er nur anwesend, weil er da zufällig sowieso hier zu Besuch war und dann mit gekommen ist.


    Meine Aussichten dem Kleinen irgendwie zu helfen scheinen sehr schlecht zu stehen, wenn ich dich richtig verstehe...ich kann das nicht verstehen, wo bleibt da das Kindeswohl?

  • Er hat sicher recht das er an die Zeiten vom Gericht gebunden ist. Aber er könnte wegen Paragraph 8 den Umgang aussetzt oder begleitete umgänge anordnen. Diese würde ich dann nicht von der Familienhilfe machen lassen sondern andere Person. Du kannst ihn auch explizit drauf Hinweisen das du das Kind da gemeldet wird.


    Hallo, Danke für deine Antwort. Ich dachte auch, dass die Umgänge zumindest vorerst vom Jugendamt ausgesetzt werden - wenigstens bis die Sache geklärt ist. Aber dieser Sachbearbeiter wälzt alles irgendwie auf mich ab - ich sollte der Mutter mitteilen, dass ICH die Umgänge aussetze - wenn ich es genau nehme, habe ich mich wegen Kindesentziehung strafbar gemacht - denn in den Urteilen steht immer dabei, dass ich mit hohen Geldstrafen rechnen muss, wenn ich ihr das Kind nicht zu den vereinbarten Zeiten übergebe. Außer er sei erkrankt.
    Andrerseits würde ich mich bestimmt auch strafbar machen, wenn ich ihn zu ihr bringe, obwohl dieser Verdacht im Raum steht...und es würde sich bestätigen. Für eine andere Begleitperson, falls begleitete Umgänge stattfinden sollten, wäre ich auch, denn die derzeitige Familienhilfe ist nicht neutral. Sicher könnte ich das aber auch nicht verlangen...

  • In unserem Fall war es zu keiner Sekunde Thema ob es dem kleinen König gut geht.


    Wenn man mit so einem anderen Elternteil zu tun hat, bleibt das Wichtigste, seine Kinder oder eben hier den Enkel immer wieder dort aufzufangen, wo andere versagen, etwa weil die Zuständigkeit abgelehnt wird, weil behauptet wird, die Hände seien gebunden, weil man (im Falle von Gerichtsverfahren) mit Juristen zu tun hat, die ihren Fall nach Schema F möglichst schnell abwickeln wollen - oder die sowieso schon voreingenommen sind. Die Konsequenzen für ihre Entscheidungen müssen sie ja nicht tragen. Wohl dem, der andere (positive) Erfahrungen gemacht hat.


    Wie war denn das Gespräch mit dem Sachbearbeiter? Ich würde mich auf jeden Fall an den Kinderschutzbund vor Ort wenden, ohne aber die Kooperation mit dem Jugendamt aufzukündigen.

  • Das Wort "Kindeswohl" hat für mich nach dem Fall eine komplett andere Bedeutung als das was man sich als "Normalbürger" darunter vorstellt oder wie es bei Wikipedia steht.
    klick


    Die Erfahrung hab ich auch gemacht. Also zumindest an einigen Stellen. Da hab ich das Gefühl bekommen, dass es ja völlig ausreicht, wenn man das Kind ganzbeinig zurückerhält und selbst wenn nicht, ist es vielleicht auch nicht so schlimm... Dass die eigenen Ansprüche viel höher sind und man sich ein gewaltfreies Aufwachsen wünscht, ist ja nun echt vieeel zu viel verlangt.


    Aber trotzdem sollte man es immer wieder versuchen sich da zu äußern. Sich auf die wesentlichen Fakten beziehen und klare Wünsche äußern was man von den Behörden erwartet. Manchmal kriegt man dann zumindest mal irgendeine hilfreiche Reaktion zurück und man hat ne Idee wo man weitermachen kann.


    Sonst würde ich wohl echt den Kinderschutzbund kontaktieren und mich beraten lassen wie man da jetzt gut vorgehen kann. Je mehr Leute man im Boot hat, desto mehr Druck kann man auch machen. Vielleicht solltest du sogar auch mal die Beratung von einem Anwalt in Anspruch nehmen.
    Ich hoffe, dass du eine gute Lösung für deinen Enkel finden kannst!


  • Wenn man mit so einem anderen Elternteil zu tun hat, bleibt das Wichtigste, seine Kinder oder eben hier den Enkel immer wieder dort aufzufangen, wo andere versagen, etwa weil die Zuständigkeit abgelehnt wird, weil behauptet wird, die Hände seien gebunden, weil man (im Falle von Gerichtsverfahren) mit Juristen zu tun hat, die ihren Fall nach Schema F möglichst schnell abwickeln wollen - oder die sowieso schon voreingenommen sind. Die Konsequenzen für ihre Entscheidungen müssen sie ja nicht tragen. Wohl dem, der andere (positive) Erfahrungen gemacht hat.


    Wie war denn das Gespräch mit dem Sachbearbeiter? Ich würde mich auf jeden Fall an den Kinderschutzbund vor Ort wenden, ohne aber die Kooperation mit dem Jugendamt aufzukündigen.

    Hallo und Danke für die Antwort. Tja, das Gespräch war nicht wirklich effektiv... Der nette Mann meinte, wenn es dem Kleinen jetzt schon wieder besser geht, dann könne ich mir Weiteres sparen - also Psychologen etc. (so nach dem Motto: Kann so schlimm nicht sein, wenn er jetzt wieder ruhig schlafen kann). Er riet mir dann noch, für ein gutes bzw. besseres Verhältnis zu meiner Tochter zu sorgen - wie soll ich das denn machen, wenn sie - nach kurzen Phasen des guten Verhältnisses (Besuche, gemeinsame Unternehmungen und tägl. Telefonate die teils 2 Stunden dauern) - immer wieder als ach so böse hinstellt, weil ich nicht ihrer Meinung bin und ihren Wünschen nicht ohne Gegenworte folge? Sie ist immer diejenige, die "Stinkesauer" wird wenn was nicht nach ihrem Kopf geht... (sie war als Teenager schon so - hab ich zu irgendetwas "Nein" gesagt, tickte sie aus) Mein Enkel schläft zwar jetzt wieder durch, aber die Sache beschäftigt ihn noch immer. Gestern meinte er: "Wenn die Polizei die Mama abholt und ins Gefängnis steckt, dann wird die bestimmt lieb". Er knibbelt auch noch an den Fingern, aber eben nicht mehr so heftig, dass es blutet. Ich werde trotzdem zu dieser Psychologin mit ihm gehen, sofern meine Tochter dem dann zustimmt - nachdem sie dort zum Gespräch war, schließlich hatte er ja keinen guten Start - bevor er bei mir endgültig ankam... + seine Erlebnisse mit der Mama. Ich habe hier in der Nähe leider keinen Kinderschutzbund gefunden -nur etwa 25 km entfernt. Ich rufe dort trotzdem an, vielleicht kann man mir telefonisch schon weiter helfen.


  • Die Erfahrung hab ich auch gemacht. Also zumindest an einigen Stellen. Da hab ich das Gefühl bekommen, dass es ja völlig ausreicht, wenn man das Kind ganzbeinig zurückerhält und selbst wenn nicht, ist es vielleicht auch nicht so schlimm... Dass die eigenen Ansprüche viel höher sind und man sich ein gewaltfreies Aufwachsen wünscht, ist ja nun echt vieeel zu viel verlangt.


    Aber trotzdem sollte man es immer wieder versuchen sich da zu äußern. Sich auf die wesentlichen Fakten beziehen und klare Wünsche äußern was man von den Behörden erwartet. Manchmal kriegt man dann zumindest mal irgendeine hilfreiche Reaktion zurück und man hat ne Idee wo man weitermachen kann.


    Sonst würde ich wohl echt den Kinderschutzbund kontaktieren und mich beraten lassen wie man da jetzt gut vorgehen kann. Je mehr Leute man im Boot hat, desto mehr Druck kann man auch machen. Vielleicht solltest du sogar auch mal die Beratung von einem Anwalt in Anspruch nehmen.
    Ich hoffe, dass du eine gute Lösung für deinen Enkel finden kannst!

    Hallo, mit deiner Aussage: "dass es ja völlig ausreicht, wenn man das Kind ganzbeinig zurückerhält und selbst wenn nicht, ist es vielleicht auch nicht so schlimm... " stimmen meine Erfahrungen vollkommen überein. Vor Monaten hatte sich mein Enkel bei einem Umgang mit einem Einmalrasierer das Kinn aufgeschnitten. Er hatte den nach dem Mittagsschlaf am Badewannenrand liegen sehen und damit herumgespielt... Meiner Tochter fiel das erst auf, als sie ihm den Mund abwischte, der noch voll Tomatensoße vom Mittagessen war... (hat sie mir selbst so erzählt) Mittagessen gibt es vor dem Mittagsschlaf. Aaaaber die Familienhilfe fand das jetzt gar nicht schlimm, sowas passiert halt mal - der Mund ist ja noch dran... Meine Meinung ist dazu, wenn ich 2 kleine Kinder in meiner Wohnung habe, hat sowas für die Kinder nicht erreichbar zu sein... Vielleicht bin ich da überempfindlich? Ansonsten, finde ich die Idee mit dem Kinderschutzbund nicht schlecht. Ich werde beim Kinderschutzbund anrufen und mich kundig machen.