Da anscheinend ja auch gegen die anderen Umgänge nichts spricht.
Naja, wenn Umgänge gerichtlich geregelt sind, dann ist das ja möglicherweise gegen den Willen der KM. Anders gesagt: ohne Regelung gäbe es vielleicht gar keinen Umgang. Deshalb an dieser Stelle nochmal die Frage an Emiha: beinhaltet der Beschluss eine Ferienregelung? Oder handelt es sich evtl. um einen Vergleich? (Macht vermutlich eher juristisch einen Unterschied, nicht aber, was die Bereitschaft, sich tatsächlich darauf einzulassen, ihn so wie erwirkt auch zu ermöglichen).
Welche Sorgen, welche Bedenken treiben denn die KM um?