• Hallo,
    wer hat Erfahrung damit, dass der KV mit dem Kind (5) in den Urlaub fahren will? Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Unser Sohn hat vor ca. 4 Wochen das erste mal bei seinem Vater übernachtet. Davor bisher 10-12 Stunden Umgang pro Woche tagsüber. Getrennt bin ich vom KV seit der Geburt unseres Sohnes.
    Jetzt will er in zwei Monaten ins Ausland für ein paar Tage. Darf er das notfalls ohne meine Zustimmung ?

  • Jetzt will er in zwei Monaten ins Ausland für ein paar Tage. Darf er das notfalls ohne meine Zustimmung ?


    Welches Ausland denn ?
    EU oder außerhalb ?


    Wie sieht denn eure Umgangsregelung aus.
    Ist das unter euch geregelt oder gibt es etwas gerichtliches (Beschluss oder Vergleich ?)


    Wäre es vielleicht sinnvoll wenn ihr Kind in den 2 Monaten bis zur Reise an längere Umgänge gewöhnt ?

  • Zunächst habe ich das Sorgerecht zugesprochen bekommen - allerdings befristet für zwei Jahre - , d.h. Bis zum 3. Lebensjahr unsererseits Sohnes. Danach ging g dieses automatisch auch an den KV über. Somit haben wir doch beide zu gleichen Teilen Mitspracherecht bezüglich des Umfang des Umgangs?
    Eine Umgangsregelung wurde damals gerichtlich verfügt, ist aber abgelöst worden mittlerweile dadurch, dass wir das nun selbst regeln...

  • ist aber abgelöst worden mittlerweile dadurch, dass wir das nun selbst regeln...




    Dann müsst ihr das meines Erachtens wahrscheinlich selbst regeln. (Ich bin kein Jurist)


    Falls es um eine Flugreise geht, könnte - je nach Ziel und Airline - noch eine Einverständniserklärung ein Thema werden.

  • Junior reist seit er vier ist mit dem Vater etwa eine Woche/Jahr ins Ausland. Inzwischen bekomme ich sogar unaufgefordert und im Voraus die Info, wo es hingeht. Ich biete länger an, das wird aber abgelehnt.


    Anfangs hatte ich schon Magenschmerzen, weil ich auch keine Adresse hatte. Das Kind hat sich aber auf Zeit mit Papa gefreut. Ich hab mir dann vor Augen geführt, dass der Vater und Next eher kein Kind groß ziehen wollen, ich seinen Arbeitgeber und seine Verwandten kenne - und er mich kennt. Ich hätte ihm keine ruhige Minute gelassen. Soviel zu meinen Gedanken. :nawarte:


    Ja, es ist Mist, keine Infos zu bekommen. Je weniger ich darauf einging, desto ruhiger wurde er. Und ich kann die kindfreie Zeit sehr genießen.


    Ach so. Er kriegt von mir nur den deutschen Perso des Kindes mit, keinen Pass. Den britischen habe ich auslaufen und in Glasgow so sperren lassen, dass effektiv nur ich ihn verlängern kann. Das war die Versicherung, dass das Kind zurück kommt.

  • Ach so. Er kriegt von mir nur den deutschen Perso des Kindes mit, keinen Pass. Den britischen habe ich auslaufen und in Glasgow so sperren lassen, dass effektiv nur ich ihn verlängern kann. Das war die Versicherung, dass das Kind zurück kommt.


    Das war eine gute Idee, aber was genau war jetzt eigentlich dein Anliegen? Wolltest du uns das nur mitteilen?

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück. Schau nach vorn und nicht zurück. Tu was du willst, und steh dazu, denn dein Leben lebst nur Du.
    (altes Sprichwort)


    Das Leben ist das was passiert, während wir dabei sind, andere Pläne zu machen. (John Lennon)



  • Ich mag es auch gerne selbst regeln...Es stellt sich mir die Frage nur, ob man mich lässt oder ob der Vater alleine bestimmen kann, dass er das Kind jetzt einfach mal für 4-5 Tage aus der gewohnten Umgebung reißt und gleich 500 kmweit weg ist mit dem Sohn, der noch nicht mal 40 Stunden am Stück bei seinem Papa war...

  • Letztlich hat KV während der Umgangszeit die Alltagssorge.


    Wie sie ihre Zeit miteinander verbringen organisieren Vater und Kind selbst.
    500km zur Verwandschaft waren auch bei uns lange Zeit normal - letztlich ist das keine große Sache.


    Wenn Du eurem Kind helfen willst, dann arbeite jetzt daran längere Umgangszeiten normal werden zu lassen.




    Edit fügt hinzu:
    Ist es nicht sogar der Sinn von Urlaub, mal eine Weile aus der normalen Umgebung heraus zu kommen ?

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Ich mag es auch gerne selbst regeln...Es stellt sich mir die Frage nur, ob man mich lässt oder ob der Vater alleine bestimmen kann, dass er das Kind jetzt einfach mal für 4-5 Tage aus der gewohnten Umgebung reißt und gleich 500 kmweit weg ist mit dem Sohn, der noch nicht mal 40 Stunden am Stück bei seinem Papa war...


    Wenn du mit dem Kind in Urlaub fährst, wird es doch auch aus der gewohnten Umgebung herausgerissen.


    Vier bis fünf Tage ist doch nicht die Welt. Interessant in diesem Zusammenhang wäre vielleicht noch die Frage, die allerdings schon gestellt wurde, wo es hingehen soll.

  • Interessant in diesem Zusammenhang wäre vielleicht noch die Frage, die allerdings schon gestellt wurde, wo es hingehen soll.

    500 kmweit weg

    In dem Umkreis rund um Deutschland gibt es zwar mindestens ein Nicht-EU-Land (Schweiz), aber mir fällt kein richtig gefährliches Land ein.
    Malaria, Gelbfieber, Bürgerkrieg usw. ist in dem Umkreis vermutlich eher nicht zu erwarten

  • Ich war Anfang des Jahres mit meiner gerade 2 jährigen in Afrika. War kein Problem. Und ob er jetzt zur Oma nach Hamburg oder nach Holland ans Meer fährt, ist ja nun kein großer Unterschied. Die 2 kennen sich doch jetzt seit 3 Jahren, oder seh ich das falsch? Dein Kind ist über 3. Der kann sich verständigen und versteht auch viel.


    Lass ihn doch mal ein verlängertes Wochenende beim Papa. Dann seht ihr doch, wie es läuft.


    Bei uns wollte der Opa unbedingt was mit den enkelchen machen. Hab Kind zur Probe hin gebracht. Nach 2 Stunden musste ich wieder kommen. Hat nicht geklappt. Hat Opa selbst eingesehen. Kein Mensch hat Lust auf ein dauerhaft schreiendes Kind. Opa hatte Kind aber vorher noch nie allein. Bei euch ist das ja anders.


    Wenn es klappt wäre doch gut. Ich würde mich über 4 Tage Urlaub vom alleinerziehend sein sehr wünschen.


    Bei 4 Tagen seh ich da echt kein Problem. 3 Wochen sind da schon ne andere Hausnummer.

  • Hallo,


    hab dazu eine Frage,


    wer entscheidet wenn BET sich weigert das Kind
    für 2 Wochen mit UET in den Urlaub zu fahren?
    Frage für eine Freundin, Tochter , 4
    & UET möchte 2 Wochen in den Urlaub mit ihr.
    Jetzt klären die es über JA.
    Aber sie möchte erst ein Einzelgespräch.
    Sie macht sich Sorgen.


    Hat Sie eigentlich eine Chance?


    Umgang wurde schon ende 2016 gerichtlich geregelt.
    Sie hatte keine Chance
    Sozial gibts einzuwenden.


    Keine Drogen. Keine Vernachlässigung
    2 erwachsende ü40 Menschen, die unüberwindbare Differenzen haben.


    Habt ihr da Erfahrungen ?

    2 Mal editiert, zuletzt von Emiha17 ()

  • Keine Drogen. Keine Vernachlässigung
    2 erwachsende ü40 Menschen, die unüberwindbare Differenzen haben.


    Habt ihr da Erfahrungen ?


    Klar :rotwerd


    Was genau ist die Frage ?
    Wenn doch der Umgang gerichtlich geregelt ist, steht da vielleicht auch 'was von der Urlaubsregelung ?


    Ansonsten ist es bei den Institutionen meist gern gesehen wenn UET mit Kind in Urlaub wollen.
    BET die das verhindern wollen sind meist weniger gern gesehen.

  • Danke Löwe.


    Ne der Urlaub wurde nicht gerichtlich
    geregelt.
    Nur der Umgang.


    Die Frage ist, sie verweigert die 2 Wochen Urlaub, da wird sie keine Chance haben, oder?


    Gerichtlich kams auch dazu, da sie alles verweigert.
    Eigentlich selbst schuld...
    Aber ich wollte es trotzdem mal erfragen.

  • Hallo Emiha17,


    das Kind ist vier Jahre alt, vor zwei Jahren wurde der Umgang zwischen Vater und Kind vor Gericht geregelt. Offenbar gab es bisher noch keinen gemeinsamen Urlaub, also längstens das Wochenende beim Vater? Gab es denn schon lange Wochenenden mit vier oder fünf Tagen?


    Es ist mitnichten so, dass generell der Urlaub von UET mit Kind von jetzt auf nachher mit zwei Wochen gestartet wird. Dies vor allem dann, wenn der Urlaub in einige Entfernung geplant ist. Normalerweise werden die Zeiten gesteigert.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Es ist mitnichten so, dass generell der Urlaub von UET mit Kind von jetzt auf nachher mit zwei Wochen gestartet wird. Dies vor allem dann, wenn der Urlaub in einige Entfernung geplant ist. Normalerweise werden die Zeiten gesteigert.


    Es sollte nicht normal sein, dass ein Elternteil den Umgang mit dem anderen Elternteil kategorisch verweigert und jede Annäherung boykottiert (Das funktioniert auch, wenn Umgang gerichtlich geregelt ist und die KM bindungsintolerant ist). Wie ist denn die Beziehung zwischen Kind und Vater? Wie lange findet denn schon (geregelter) Umgang statt?


    Ja sicher, normalerweise werden die Zeiten gesteigert, aber wenn das Kind einen gerichtlich vereinbarten Umgang wahrnimmt und dieser regelmäßig stattfindet, dann ist es normal, dass es dazu auch eine Ferienregelung gibt. Und im Rahmen dieser Ferienregelung ist es normal, dass das Kind mit seinem Vater auch mal außerhalb des Wohnorts des KV Urlaub verbringen können sollte. Und zwar deshalb, weil es dem Kind guttut.


    Welche objektiven Gründe, die mit dem Kind zu tun haben, gibt es denn, dies zu verweigern?


    Ich kann verstehen, wenn die KM ein Einzelgespräch beim JA möchte. Kann sinnvoll sein, wenn das Verhältnis der Eltern untereinander kein konstruktives gemeinsames Gespräch ermöglicht. Aber was möchte sie mit dem Gespräch erreichen?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Der richtige Weg wäre es in meinen Augen den Umgang zu erweitern, um zu üben. Vielleicht ist das auch ein Übungsfeld für die Mutter.


    Das sie sich Sorgen macht finde ich völlig okay. Vielleicht die Mutter dahingehend zu unterstützen, dass sie ihrem Kind etwas Gutes tut. Damit es ihr gelingt, ihrem kind den Urlaub zu gönnen. :-)

  • Das sie sich Sorgen macht finde ich völlig okay. Vielleicht die Mutter dahingehend zu unterstützen, dass sie ihrem Kind etwas Gutes tut. Damit es ihr gelingt, ihrem kind den Urlaub zu gönnen.


    Ich habe den Eindruck, dass da noch etwas anderes als Sorgen bei der KM eine Rolle spielt. Frage wäre, ob sich die Mutter da tatsächlich unterstützen lässt, oder ob sie dermaßen über Kreuz mit dem KV liegt, dass sie ausgedehntere Umgänge, sofern nicht geregelt, gar nicht zulassen kann bzw. will.

  • Das ist mir klar, musica.
    Aber irgendwo muss man ja ansetzen. Und emiha könnte zumindest versuchen sie zu ermutigen den Umgang zu fördern und eben auch den Urlaub. Da anscheinend ja auch gegen die anderen Umgänge nichts spricht.
    Also loszulassen vom Expartner und im Sinne des Kindes zu handeln. Ich halte es einfach für sinnvoll erst längere Umgänge zu fördern, damit das Kind sich daran gewöhnt und auch die Mutter.


    Also keine Tipps in Richtung Urlaub unterbinden, sondern Tipps wie der Umgang gefördert werden könnte.
    Ich finde, da sollte man auch der Mutter einen Vertrauensvorschuß geben und nicht gleich sagen: Das klappt eh nicht.