SPFH - Aushändigung einer Kopie des Entwicklungsnericht

  • Es geht darum, das vor zwei Wochen ein Hilfeplangespräch beim Jugendamt stattfand. Das mir zugesandte Protokoll dieses Gespräch, verweist im ersten Satz unter "1. Aktuelle Situation", auf den "ausführlichen Entwicklungsbericht", der von meinem SPFH Betreuer dem Jugendamt zur Verfügung gestellt wurde.
    Dieser Betreuer hatte mir seinen Entwurf des Berichts am 5. Februar vorgelesen und ich habe ihn damals abgenickt, ohne weitere Detailfragen zu stellen.
    Direkt danach war ich zehn Tage in Urlaub. Im Urlaub efuhr ich unter anderem vom Vorwurf der KM, dass unsere Tochter sich angeblich mehrfach bei ihr beschwert habe, dass ich mich an ihrer Vagina zu schaffen gemacht hätte.
    Da ich die Mutter am 1. Februar bei der Polizei wegen Verbreitung von Kinderpornographie angezeigt hatte, und dies auch direkt dem SPFH mitgeteil hatte, war dieser unser Kenntnisstand in den Bericht auf jeden Fall eingeflossen. Inwieweit mein Betreuer im abgegebenen Bericht noch aktualisiert hat, nämlich den genannten Vorwurf der Kindsmutter eingearbeitet hat, weiß ich nicht.
    Mein Vertrauen in die Gesamtsituation wurde, dadurch erschüttert, dass beim auf mein Betreiben hin direkt nach meiner Landung anberaumte Krisengespräch, völlig unerwartet die KM mit dabei war.
    Letzten Freitag wollte ich diesen Bericht nachlesen können um entsprechend zu wissen was in den JA-Akten über unsere Familie steht, insbesondere, was den Vorwurf des Missbrauchs angeht.
    Die JA-Betreuerin hat mir den Bericht alerdings nicht gegeben und sie verwies mich an den SPFH Betreuer. Dieser wiederum wollte mir den Bericht auch nicht geben und verwies mich an die JA- Betreuerin. Denn er werde vom Jugendamt bezahlt und seine Leistung ist unter anderem dem Amt einen Bericht abzuliefern und nicht mir.
    Gefühlsmäßig würde ich am liebsten aus diesen ganzen SPFH aussteigen, da ich solch ein Geheimdossier ganz grundsätzlich nicht akzeptieren mag.
    Meine Frage an die Runde ist, habe ich ein Recht auf Akteneinsicht oder muss ich meine Anwältin beauftragen Akteneinsicht anzufordern?

  • Prinzipiell darf die SPFH nur den Bericht weitergeben, den du auch abgesegnet hast!
    Es darf im Nachhinein, nichts geändert werden. Bei Besprechung mit SPFH immer ne Kopie machen ;)
    Wenn die Dame vom JA dir nicht den Bericht geben möchte, dann scheint er noch nicht eingetütet zu sein, jedoch ist sie verplichtet, jedwegliche Festsetzungen/Entwicklungfortschritte dir schriftlich zukommen zu lassen!
    Unter uns: Da würde ich auf jeden Fall IMMER drauf bestehen!


    Das die SPFH dir keine Kopie zukommen läßt, ist schonmal sehr schlecht, bei solchen Geschichten sollte immer alles Transparent gehalten werdenz.b. eine Kopie DU/SPFH/JA der Bericht wurde ja mit dir zusammen aufgesetzt, und dann bekommst du keine Kopie?
    Das wurde ich an deiner Stelle das nächste mal, direkt zu Hause machen, oder dir von der SPFH eine Zukommen lassen. Damit du was in der Hand hast!


    Wenn der Fall wegen "Kinderblablub" beim JA vorstellig wird? Steht Aussage gegen Aussage.
    Du kannst sogar verlangen, das diese Aussage der KM -Die ja nicht stimmt- aus der Akte getilgt wird, dies, würde ich mir aber schriftlich geben lassen!
    Weil...was einmal da drinsteht, bleibt auch stehen, sofern es Korrekt ist.


    Frage: Hast du dir die SPFH freiwillig ins Boot geholt, oder wurde sie dir auferlegt?
    Wenn du sie dir freiwillig ins Boot geholt hast, kannst du jederzeit, weitere Hilfe ablehnen.
    Ansonsten mußt du denke ich die 2 Jahre? vollmachen.




    Jedoch...es würde nicht gerade sehr positiv rüberkommen :S

  • Als ich damals eine SPFH hatte, habe ich den Bericht vorab zum Lesen bekommen, danach habe ich ihn unterschrieben und eine Kopie davon bekommen. Eine Stellungnahme dazu oder Änderungswünsche hätte ich vorbringen können, das war aber nie nötig.


    Wenn aus dem Bericht ein derartiges Geheimnis gemacht wird - wie soll dann noch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wenn aus dem Bericht ein derartiges Geheimnis gemacht wird - wie soll dann noch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein?


    Wenn da einer auf den anderen verweist, würde ich mit dem Vorgesetzten des SPFH sprechen und fragen, welche Gründe es denn gibt, den Bericht, so wie er an das JA gegeben wurde, nicht auszuhändigen. Freundlicher Verweis, dass ja die darin formulierten Entwicklungsziele und Maßnahmen ja kooperativ mit allen Beteiligten abzustimmen seien und Du den Bericht für Deine Unterlagen benötigst. Wenn Du auch dort nicht weiterkommst, würde ich den Vorgesetzten anschreiben mit der Bitte, Dir umgehend den Bericht in seiner letzten Fassung zur Verfügung zu stellen.


    Viel Erfolg!

  • Oh je, das klingt aber alles andere als gut !


    Da ich die Mutter am 1. Februar bei der Polizei wegen Verbreitung von Kinderpornographie angezeigt hatte ...

    Ich hab keine Ahnung, wie berechtigt dieser Vorwurf ist ... aber in jedem Fall hast du damit Öl in einen brennenden Konflikt gegossen.


    Im Urlaub efuhr ich unter anderem vom Vorwurf der KM, dass unsere Tochter sich angeblich mehrfach bei ihr beschwert habe, dass ich mich an ihrer Vagina zu schaffen gemacht hätte.

    Und so sieht dann die Antwort der Kindesmutter aus. Du weißt hoffentlich, dass diese Anschuldigung äußerst brisant ist ! Wenn deine Tochter auch nur annähernd diesen Vorwurf bestätigt, dann bist du in ENORM GROSSEN Schwierigkeiten.


    Ich bin ja nun auch männlich und habe daher sehr viel eher Verständnis für die Situation eines Kindesvaters. Aber mir scheint, dass du mit dem Kopf durch die Wand willst ! Und das ist nicht gut, weil die Kindesmutter, vor allem wenn das Kind bei ihr lebt, am deutlich längeren Hebel sitzt!


    Versuch den Ball mit der SPFH flach zu halten. Vielleicht gewährt dir das Jugendamt Einsicht in das Gutachten. Das sollte doch erst mal reichen. Denn wenn das strafrechtlich verfolgt wird, dann hörst du ohnehin noch früh genug von der Sache !


    Und die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt (aus dem anderen Thread), die solltest du unter diesen Umständen DEFINITIV vergessen.


    Schalte deinen Verstand ein ! Und zwar umgehend ! Das ist ein wohlgemeinter Rat von mir !

  • Versuch den Ball mit der SPFH flach zu halten. Vielleicht gewährt dir das Jugendamt Einsicht in das Gutachten. Das sollte doch erst mal reichen. Denn wenn das strafrechtlich verfolgt wird, dann hörst du ohnehin noch früh genug von der Sache !


    Von jemandem, der Ähnliches auch schon durchgemacht hat: lieber nicht mit der Faust auf den Tisch hauen und Recht haben wollen. Recht kann man vielleicht dann bekommen, wenn man überzeugend und konstruktiv mit allen Beteiligten agiert. Zumindest mit denen, welche in Entscheidungsprozessen etwas zu melden haben.

  • Vielleicht wäre es eine gute Idee die verschiedenen Threads zu diesem Thema zusammen zu bringen.


    In diesem Thread Wie umgehen mit unwahrer Behauptung von sexuellem Missbrauch der KM hat Dir Deine Anwältin geraten eine Anzeige gegen KM in die Wege zu leiten.
    Was ist denn daraus geworden ?


    Ist es denkbar, dass Du keine Kopie des Berichtes bekommst weil das Jugendamt als "Anwalt des Kindes" in das Missbrauchsverfahren (gegen Dich) involviert ist ?


    Was sagt denn Deine Anwältin dazu ?
    Kann sie nicht die Akten einfordern ? (während Du besser in Deckung gehst und den Kontakt zu JA und SPFH nicht weiter belastest )

  • Jetzt habe ich auch den anderen, sehr viel längeren Thread gelesen. Warum man da einen zweiten Thread aufmacht, verstehe ich auch nicht.


    Mir stellen sich sofort zwei Fragen:


    1. Warum hat die Kindesmutter denn dem Kindesvater völlig ohne jeden Anlass und ohne Kommentar ein Kinderporno Video zugeschickt ?


    2. Warum hat der Kindesvater denn nicht wenigstens erst einmal mit der Kindesmutter gesprochen, ehe er die Polizei eingeschaltet hat ?


    Kindesmissbrauch ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen - aber mir scheint, dass es hier nicht so sehr darum ging, ein Kind zu schützen, sondern dass der Kindesvater schon ganz happy darüber war, der Kindesmutter mal kräftig eins reinwürgen zu können.


    Und ein bissl wirr scheint mit die Vielschreiberei bei aller Wertschätzung auch zu sein. Vor allem, die Neigung sich mit den Behörden anzulegen ist auffällig. Jugendamt, SPFH ... und dann wundert sich der Kindesvater, wenn die Behörden mit ihm nicht mehr kooperieren.


    Reflektiert und planvoll wirkt das alles nicht !


    Und jetzt steht ein Missbrauchsvorwurf im Raum, den sich der Kindesvater mit seiner vorschnellen Anzeige selbst eingebrockt hat ! Nach dieser Aktion dürfte nur noch verbrannte Erde zurückgeblieben sein.


    Das Mädel ist drei Jahre alt ... da ist ein Missbrauchsvorwurf brandgefährlich, weil es darauf ankommt, wie man das Kind befragt und wie man die Ergebnisse auswertet. Es gibt zig Fälle, wo Kindesväter bei ähnlicher Gemengelage völlig unschuldig jahrelang im Knast gelandet sind. Das ist nicht die Zeit, um in der Öffentlichkeit "dicke Backen" zu machen. Sondern hier sollte man mit seinem Anwalt unter vier Augen das Vorgehen gründlich und durchdacht festlegen.


    Ich will mal nicht hoffen, dass der Kindesvater so leichtsinnig war, hier ein "echtes" Foto von sich einzustellen. Oder ist ihm das egal, dass er sich sonst outet und sämtlich Details seines Falles weltweit ins Netz stellt. Denn schließlich ist das hier ein öffentliches Forum, wo auch die Gegenseite hocherfreut mitlesen kann.


    Ich wiederhole meinen Rat: Gehirn einschalten, ehe man in so einer sensiblen Angelegenheit tätig wird !

  • Oder ist ihm das egal, dass er sich sonst outet und sämtlich Details seines Falles weltweit ins Netz stellt.

    Danke fü deinen Hinweis auf mein Foto. Das hatte ich nicht bedacht.

    aber mir scheint, dass es hier nicht so sehr darum ging, ein Kind zu schützen

    Hier täuschst du dich. Natürlich habe ich, als ich begriffen hatte, was sie mir geschickt hatte, zuerst sofort sie angerufen. Allerdings auf die Frage was das soll, nur die Antwort bekommen, dass sie das von einer Freundin zugeschickt bekam.
    Auf dem Video war ganz deutlich das Gesicht des Täters zu erkennen, und mein einziger Gedanke war, schnell zur Polizei zu gehen, mithelfen, den Täter aus dem Verkehr zu ziehen und an erster Stelle stand, das Kind aus dieser Situation zu befreien.
    Der Gedanke, dass dies der KM schaden könnte, kam mir in dem Moment nicht. Aber selbst wenn mir dieser Nebeneffekt in dem Moment präsent gewesen wäre, was wäre dann meine Alternative gewesen?

  • Der Gedanke, dass dies der KM schaden könnte, kam mir in dem Moment nicht.

    Na, der Gedanke sollte aber schon irgendwo bei dir auftauchen, wenn du deine Ex wegen Verbreitung von Kinderpornographie anzeigst.


    was wäre dann meine Alternative gewesen?

    Na, das ist doch ganz einfach: du hättest zusammen mit deiner Ex der Polizei die originäre e-Mail Addy oder die URL zukommen lassen können, mit der deine Ex bzw. ihre Freundin das blöde Video erhalten hat. Und schon wäre alles im Lot gewesen !


    Deine Ex hat doch weder das Video produziert, noch ist sie Teil eines pädophilen Netzwerks ! Warum um alles in der Welt hast du sie angezeigt ? Dazu bestand doch überhaupt keine Notwendigkeit. Und dass man damit den Umgang mit seinen Kindern gefährdet, das sollte doch jedem normal denkenden Menschen klar sein !


    Nach deinem letzten Posting scheinst du meinen Ratschlägen gegenüber offen zu sein. Deshalb will ich versuchen, dir die Realität noch ein bissl näher zu bringen.


    Du und deine Ex, ihr habt jetzt angefangen euch gegenseitig sexuellen Missbrauch eurer minderjährigen Kindern vorzuwerfen. Das ist ein fataler Weg. Denn das Jugendamt dürfte da nicht lange untätig zuschauen ! Durch sexuellen Missbrauch nehmen Kinder lebenslang andauernde Schäden. Da muss das Jugendamt handeln.


    Das Jugendamt kann die Kinder von hier auf jetzt aus der Schusslinie nehmen und bei Pflegeeltern unterbringen. Wenn Gefahr im Verzug ist, brauchen sie dazu nicht einmal eine richterliche Entscheidung. Manche Eltern merken das erst dann, wenn sie die Kinder etwa vom Kindergarten abholen wollen und die nicht mehr da sind. Das Eis ist verdammt dünn auf dem du dich bewegst !


    Das Familiengericht wird dann die Maßnahme des Jugendamtes im Nachhinein absegnen und dann sind die Kinder erst mal weg !


    Tu mir einen Gefallen: reduziere deinen übergroßen Mitteilungsdrang ... stell nicht jeden Sch..ss ins weltweite Web ... vergiss jede Streiterei mit den Behörden ... und lass deine Anwältin die Sache regeln ! Du hast genug Schaden angerichtet. Ein Elefant im Porzellan Laden ! Wenn du mir diese drastische Formulierung mal nachsehen willst.


    Wenn du möchtest, kannst du mich gern per PM anschreiben. Denn die weitere Diskussion gehört nicht in Öffentlichkeit !


    LG
    Jimmy

  • Danke dir, ja ich bin offen für deine Rückmeldung.
    Es mag für dich unglaublich klingen, aber mir kam der Gedanke an ein strategisches Handeln in dem Moment nicht.
    Ich habe sie angerufen, sie hat mich lapidar abblitzen lassen, gefragt, was mich denn daran so betroffen macht, und ich stand einfach unter Schock.
    Das einzige was ich wollte war, dieses Kind zu retten.

  • Es mag für dich unglaublich klingen, aber mir kam der Gedanke an ein strategisches Handeln in dem Moment nicht.

    Bevor du das nächste Mal zur Polizei oder irgend einer anderen Behörde rennst, schläfst du halt erst mal eine Nacht über die Sache. Und am nächsten Tag schaltest du deinen Verstand ein und denkst eingehend nach ehe du irgend etwas unternimmst.


    :)

  • @ Jimmy mal ehrlich bei Kinderpornos gibt es nixs zu überdenken.

    Also offen gestanden kann ich deinem Argument nicht so ganz folgen.


    Kinderpornos sind ein Verbrechen und durch nichts zu entschuldigen. Das ist doch gar keine Frage.


    Aber die Anzeige gegen die EX hat doch nicht das Geringste in dieser Hinsicht gebracht. Das Video war der Polizei längst bekannt. Und die Ex hat ja nun mit dem Video nix zu tun. Deshalb war es vollkommen unangebracht, sie in die Sache zu verwickeln.


    Das Verhältnis zwischen dem Fragesteller und der Kindesmutter ist jetzt dauerhaft beschädigt. Und die Behörden ermitteln wegen Kindesmissbrauchs. "Klug" sieht anders aus. :)

  • Der zeitliche Ablauf war anders herum.
    Zuerst wurde ich Zeuge eines Verbrechens an einem Kleinkind.
    Dieses Verbrechen habe ich zur Anzeige gebracht.
    Erst am nächsten Morgen habe ich von der Kripo erfahren, dass dieser Video bekannt war.
    Ich wusste das doch nicht in dem Moment als ich ihn sah.
    Ich dachte gar nicht viel nach sondern wollte nur verhindern dass dieses Kind weiter missbraucht wird.
    Schlussendlich habe ich nicht die KM angezeigt, sondern den strafbaren Video. Ich wurde als Zeuge vernommen.

  • Der zeitliche Ablauf war anders herum.


    Na, das hab ich doch längst verstanden.


    Ich dachte gar nicht viel nach

    Das ist ja gerade das zentrale Problem. :)


    Also, jetzt hör schon auf zu zetern. Mir musst du doch nix beweisen. Die Sache ist jetzt halt so wie sie ist. Und man muss eben nun das Beste daraus machen. Ein paar Hinweise hab ich dir ja schon gegeben ... und daran solltest du dich jetzt schlicht und ergreifend halten.


    LG
    Jimmy

  • Ich kann Vollbios Handeln in diesem Fall sehr gut nachvollziehen. Als Mensch, der diese Neigung nicht hat und auf solche Videos nicht vorbereitet ist, setzt da erst mal eine gewisse Hilflosigkeit ein. Er hat das Video angezeigt, nicht die KM. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man auch dann über derartiges stolpern kann, wenn man im Netz nach etwas total harmlosem sucht und keine entsprechenden Suchbegriffe eingibt. Meine erste Handlung, nachdem ich wieder denken konnte, war die Polizei anzurufen. Zu weitergehendem Denken wäre ich in dem Moment gar nicht fähig gewesen.


    Dass die KM vollkommen überrascht davon ist, dass derartige Videos strafbar sind ist für mich nicht glaubwürdig. Aus den bisherigen Schilderungen von Vollbio halte ich sie zwar für etwas naiv, aber sie hätte deutlich besser reagieren können, vor allem, wenn er nachfragt. Den Ratschlag, das Video auf dem Handy zu behalten und erst einmal gründlich nachzudenken, finde ich sehr seltsam. Das kann sich in der heutigen Zeit niemand mehr erlauben. Nur mal angenommen, die KM schickt es noch jemand anderem und der meldet es. Dann wird auch nachgeforscht, wer es noch bekommen hat - und wie will er sein Abwarten dann rechtfertigen? Für Außenstehende sieht es dann so aus, dass er das Video bekommen hat, den Absender angerufen hat und dann nichts weiter gemacht hat. Glaubst du, dabei kommt er besser weg?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern